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ANGEBOTE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Angebote für Menschen mit Behinderung: Förderung und Integration

In den SOS-Dorfgemeinschaften leben und arbeiten erwachsene Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Für ihre soziale und berufliche Integration bieten die dörflichen Lebensgemeinschaften einen geschützten Rahmen. Die Hilfen sind vielfältig und in einem interdisziplinären Team so aufeinander abgestimmt, dass sie gezielt und individuell die Selbständigkeit und die soziale Kompetenz der Adressat*innen fördern. Im Fokus der pädagogischen Arbeit stehen der Erwerb und Erhalt von Schlüsselqualifikationen, die helfen, Menschen mit Behinderung die soziale und berufliche Teilhabe zu ermöglichen und diese zu stärken.

Ziele der Angebote

Individuelle Förderung

Selbständigkeit und soziale Kompetenzen gezielt fördern, z.B. durch Beteiligung an allen Fragen der Lebensplanung und Entwicklung

Integration und Teilhabe

An öffentlichen kulturellen Angeboten und an Aktivitäten außerhalb der Einrichtung teilnehmen

Vernetzung

Die Dorfgemeinschaften nach außen öffnen und im regionalen Sozial- und Gemeinwesen vernetzen

Angebote für Menschen mit Behinderung

Um den individuellen Hilfebedarfen gerecht zu werden, bietet SOS-Kinderdorf e.V. unterschiedliche Wohnformen für erwachsene Menschen mit Behinderung an: 
  • SOS-Hausgemeinschaften: In den Hausgemeinschaften leben sieben bis zehn Betreute mit einem Hauselternpaar (und gegebenenfalls dessen Kindern) zusammen. Unterstützung bekommen die Hauseltern von Hauswirtschaftskräften und (heil-)pädagogischen Fachkräften. Durch die innenwohnenden Hauseltern ist eine starke Beziehungs- und Bindungskontinuität gegeben.  
  • SOS-Wohngruppen: Von intensivem Förderbedarf bis zum sogenannten Trainingswohnen: Das Angebot der Wohngruppen ist nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Bewohner*innen unterschiedlich ausgestaltet. In dieser Wohnform leben die Betreuer*innen nicht in der Gruppe, sondern kommen zu festen Zeiten.
  • SOS-Ambulante Betreuung: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die bereits ein hohes Maß an Selbständigkeit erlangt haben, können auch ambulant in der eigenen Wohnung betreut werden. In dieser Wohnform beraten die betreuenden Fachkräfte nur noch zu vereinbarten Terminen.
  • SOS-Werkstätten und Arbeitsbereichen: Käserei, Bäckerei, Landwirtschaft, Molkerei, Tischlerei/Holz- oder Metallwerkstatt, Gärtnerei, Landschaftspflege oder Hauswirtschaft – die Arbeit in verschiedenen Tätigkeitsfeldern und hauseigenen Werkstätten ist integraler Bestandteil des Angebots der Dorfgemeinschaften. Menschen mit Behinderung werden hier nach ihren spezifischen Neigungen und Fähigkeiten gefördert. Die berufliche Tätigkeit stützt in besonderem Maße das Selbstbewusstsein und die individuelle persönliche Entwicklung im Sinne einer möglichst selbstständigen Lebensführung. Die gefertigten und verarbeiteten Erzeugnisse werden vorwiegend in der Region verkauft und tragen zum Unterhalt der Dorfgemeinschaft bei.
  • Zentrum – neues Wohn- und Betreuungsangebot im Alter: Um den Wunsch der Bewohner*innen zu erfüllen, im vertrauten Umfeld alt zu werden, entstand in der
    Dorfgemeinschaft Hohenroth
    ein neues Zentrum mit bedarfsgerechter, barrierefreier Ausstattung. Durch die zentrale Lage in der Mitte der Dorfgemeinschaft bleiben Werkstätten, der Laden oder auch Veranstaltungen gut erreichbar – so können die Bewohner*innen weiter selbstbestimmt am Leben in der Dorfgemeinschaft teilnehmen. Das Angebot richtet sich nicht nur an ältere Menschen, sondern auch an jüngere mit einem höheren Unterstützungsbedarf.

Rechtsgrundlage Eingliederungshilfe

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber einen grundlegenden Wandel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Denn die Unterstützung wird seit 2020 Schritt für Schritt aus dem „Fürsorgesystem“ des SGB XII in das leistungsrechtlich vorrangige Rehabilitationsrecht des SGB IX überführt. Ziel dieser Reform: Teilhabechancen verbessern, Selbstbestimmung stärken und mehr individuelle Lebensplanung ermöglichen – unabhängig von Einkommen oder Vermögen. 
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
§ 136, SGB IX beschreibt die Teilhabe am Arbeitsleben und konkret die Leistungen zur beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Hierunter fallen die Angebote der SOS-Werkstätten und Arbeitsbereiche auf
Hof Bockum
und in der
Dorfgemeinschaft Grimmen-Hohenwieden
, die als Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) anerkannt sind.
Die Arbeitsbereiche der
Dorfgemeinschaft Hohenroth
sind als Komplexleistung in die anderen Angebote der Einrichtung integriert.
Hof Bockum
bietet stationäre, teilstationäre Hilfe und ambulante Hilfen für Menschen mit einer wesentlichen geistigen Behinderung und für Menschen mit Lernbehinderungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.