Qualifizierte Hilfe – fachlich und persönlich
In den stationären Jugendhilfe-Angeboten gilt das sogenannte Fachkräftegebot. Das heißt: Alle dort tätigen Mitarbeiter*innen verfügen über fundierte Ausbildungen aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Sozialpädagogik. Darüber hinaus haben sie in der Regel spezifische Zusatzausbildungen abgeschlossen; neben diesen fachlichen Voraussetzungen stehen sie den Kindern mit hohem persönlichen Engagement als Bezugs- und Vertrauenspersonen zur Seite. Zudem begleiten die Fachkräfte die Herkunftsfamilien der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zu stärken bzw. zu erhalten.
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„Familiale Betreuung“Stationäre Hilfen: interne Qualitätssicherung
Für die fachliche Fundierung der pädagogischen Arbeit und Sicherung der Qualität hat der Verein interne Standards entwickelt, die die verbindliche Handlungsgrundlage für alle Mitarbeiter*innen sind. Diese mit Vertreter*innen aus der Praxis entwickelten Vorgaben beziehen sich auf die für den Hilfeverlauf wichtigen Kernprozesse und auf die zentralen pädagogischen Handlungsprinzipien: Beziehungsgestaltung, Beteiligung, Bildung, Befähigung und Betreutenschutz.