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Stationäre Hilfen zur Erziehung

Stationäre Jugendhilfe: Aufwachsen in familialer Umgebung

Stationäre Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe sind professionelle Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aus verschiedenen Gründen, vorübergehend oder dauerhaft, nicht bei ihren Eltern leben können. In Kinderdorffamilien, Wohngruppen, Erziehungsstellen/Professionelle Pflegefamilie und weiteren stationären Wohn- und Betreuungsangeboten finden sie eine familiale Umgebung, verlässliche Betreuung und individuelle Förderung. 
 

Ziele der stationären Angebote

Begleiten

Ziel ist, den jungen Menschen ein Zuhause zu geben und sie achtsam in ihrer Entwicklung zu begleiten, Verantwortung für ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu übernehmen.

In Beziehung sein

Den Kindern und Jugendlichen vertrauensvolle und verlässliche Beziehungen anzubieten, diese bewusst zu gestalten und zu reflektieren, ist der Kern unseres pädagogischen Handelns.     

Schützen und befähigen

Verbindlich sind der Schutz für die jungen Menschen, die Beteiligung an allen sie betreffenden Belangen, umfassende Bildung und die Befähigung für ein selbstbestimmtes Leben.

Angebotsspektrum der Stationären Hilfen

SOS-Kinderdorf e.V. unterhält verschiedene stationäre Wohn- und Betreuungsangebote, die sich hinsichtlich der Zielsetzung sowie der damit erforderlichen Betreuungsdichte und -intensität unterscheiden. Mit dieser Ausdifferenzierung der Angebote wird eine größtmögliche Passgenauigkeit der stationären Hilfen für die jeweiligen Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen angestrebt. Insbesondere für jüngere Kinder eignen sich familiale Betreuungsangebote wie die SOS-Kinderdorffamilie oder auch Familiale Wohngruppen.

Rechtsgrundlage stationäre Angebote

Alle stationären Wohn- und Betreuungsformen von SOS-Kinderdorf e.V. stellen Leistungsangebote im Rahmen der hilfeplanbasierten Erziehungshilfen dar und sind im SGB VIII rechtlich geregelt. Grundlage für die Unterbringung ist der § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35a, 36 und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im SGB VIII.  
  • Für das Angebot der SOS-Kinderdorffamilie wird eine Leistungs-, Qualitäts-, und Entgeltvereinbarung nach §§ 78a ff SGB VIII getroffen.
  • In SOS-Wohngruppen werden Kinder und Jugendliche nach § 34 und § 41 SGB VIII betreut und individuell gefördert. Ebenso können Betreute nach § 35a SGB VIII, die eine seelische Behinderung erlitten haben oder von einer solchen bedroht sind, aufgenommen werden. 
  • Die SOS-Erziehungsstelle/Professionelle Pflegefamilie ist eine besondere Form der Familienpflege nach § 27 und § 33 oder § 34 SGB VIII sowie §§ 35a, 36 und 41 SGB VIII. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die einen kleinen, familialen Rahmen mit einer kontinuierlichen Bezugsperson benötigen.

Stationäre Angebote ─ aktuelle Zahlen

Rund 1922 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aktuell in SOS-Kinderdorffamilien und anderen stationären Wohnangeboten untergebracht. (Stand: Jahresbericht 2024) 

Kinder und Jugendliche in 36 Einrichtungen mit 60 Kinderdorffamilien

Betreute in 128 Wohngruppen mit 24-Stunden-Betreuung 

Betreute in 33 Wohngruppen ohne Nachtbereitschaft

Qualifizierte Hilfe – fachlich und persönlich

In den stationären Jugendhilfe-Angeboten gilt das sogenannte Fachkräftegebot. Das heißt: Alle dort tätigen Mitarbeiter*innen verfügen über fundierte Ausbildungen aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Sozialpädagogik. Darüber hinaus haben sie in der Regel spezifische Zusatzausbildungen abgeschlossen; neben diesen fachlichen Voraussetzungen stehen sie den Kindern mit hohem persönlichen Engagement als Bezugs- und Vertrauenspersonen zur Seite. Zudem begleiten die Fachkräfte die Herkunftsfamilien der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zu stärken bzw. zu erhalten.
Mehr dazu im Fachthema
„Familiale Betreuung“

Stationäre Hilfen: interne Qualitätssicherung

Für die fachliche Fundierung der pädagogischen Arbeit und Sicherung der Qualität hat der Verein interne Standards entwickelt, die die verbindliche Handlungsgrundlage für alle Mitarbeiter*innen sind. Diese mit Vertreter*innen aus der Praxis entwickelten Vorgaben beziehen sich auf die für den Hilfeverlauf wichtigen Kernprozesse und auf die zentralen pädagogischen Handlungsprinzipien: Beziehungsgestaltung, Beteiligung, Bildung, Befähigung und Betreutenschutz.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Die Kolleginnen im Sekretariat kümmern sich gerne um Ihr Anliegen oder leiten Ihre Anfrage weiter.
SOS-Kinderdorf e.V.
Ressort Pädagogik
Referat Angebots- und Qualitätsentwicklung
info.aq@sos-kinderdorf.de
Postanschrift
Renatastr. 77
80639 München