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Frühförderung

Frühförderung: Unterstützung für Kinder und Familien

Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsstörungen oder Schwierigkeiten in der sozialen Integration: Frühförderung richtet sich an Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt, die Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung zeigen oder bei denen eine körperliche oder geistige Behinderung festgestellt wurde.

Individuelle Förderung

Auf Grundlage der Eingangsdiagnostik erfolgt eine individuelle Förderplanung, die in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird. Art, Umfang und Intensität der Förderung orientieren sich dabei an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und seiner Familie.  

Interdisziplinäre Kompetenzen

In den SOS-Frühförderstellen arbeiten interdisziplinäre Teams aus pädagogisch-psychologischen, medizinischen und therapeutischen Fachkräften zusammen. Sie übernehmen Diagnostik, Beratung, Förderung und Therapie für das Kind und seine Familie. 

Begleitung und Beratung der Eltern

Ein zentraler Bestandteil der Frühförderung ist die Begleitung der Eltern. Sie werden darin unterstützt, die Entwicklung ihres Kindes im Alltag aktiv zu fördern und passende Hilfen zu nutzen. 
Ergänzend halten die Frühförderstellen des SOS-Kinderdorfvereins weitere Angebote bereit, etwa Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern oder Nachsorge für früh- und risikogeborene Kinder. Offene Angebote wie Familientreffs, integrative Spielgruppen, Seminare oder Caféangebote ermöglichen zusätzlich Austausch und Begegnung.  

Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen

Darüber hinaus unterstützen Mitarbeiter*innen der Frühförderstellen kooperierende Kindertageseinrichtungen im Rahmen eines heilpädagogischen Fachdienstes. Durch die Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen und Fachstellen im Sozialraum ist das Angebot eng im lokalen Hilfesystem verankert.

Ziele der Frühförderung

Entwicklung stärken

Frühförderung unterstützt Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen oder Behinderungen dabei, ihre motorischen, sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln.

Teilhabe fördern

Frühzeitige Förderung hilft Kindern, aktiv am Leben in Familie, Kindertageseinrichtung und im sozialen Umfeld teilzuhaben.

Eltern begleiten

Eltern erhalten fachliche Beratung und Unterstützung, um die Entwicklung ihres Kindes im Alltag zu stärken und passende Hilfen zu nutzen.

Rechtsgrundlage & Finanzierung der Frühförderung

Frühförderung ist eine interdisziplinäre Leistung, an der verschiedene Sozialleistungssysteme beteiligt sind. Die rechtlichen Grundlagen finden sich daher in mehreren Sozialgesetzbüchern sowie in der Frühförderungsverordnung (FrühV)
  • § 46 SGB IX – Früherkennung und Frühförderung: regelt interdisziplinäre Frühförderleistungen für Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen
  • Frühförderungsverordnung (FrühV): konkretisiert die Zusammenarbeit von medizinischen und heilpädagogischen Leistungen sowie die Organisation interdisziplinärer Frühförderstellen
  • SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere § 35a: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie allgemeine Leistungen der Förderung und Beratung von Familien
  • SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung: medizinisch-therapeutische Leistungen
Finanzierung
Frühfördermaßnahmen sind in der Regel kostenfrei. Sie werden meist durch eine kinderärztliche Verordnung eingeleitet. Die Kosten übernehmen – nach Antrag der Eltern – entweder der Sozialhilfeträger (für heilpädagogische Leistungen) oder die Krankenkasse des Kindes (für medizinisch-therapeutische Leistungen).

Aktuelle Zahlen

Die SOS-Frühförderstellen beraten Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, begleiten früh- und risikogeborene Kinder und bieten offene Treff- und Gruppenangebote für Familien an (Zahlen: Jahresbericht 2025).

Einrichtungen mit interdisziplinärer Frühförderung

Beratungsstunden

Angebote wie Beratung, Familientreffs, integrative Spielgruppen, Seminare