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Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung: vielfältige Angebote und Unterstützung
Krippen, Kindergärten, altersgemischte Gruppen: Die SOS-Kindertageseinrichtungen besuchen Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung. Zudem gibt es Hortgruppen für Schulkinder. In einigen Gruppen stehen auch integrative Plätze für Kinder mit Beeinträchtigungen oder besonderem Förderbedarf zur Verfügung. 

Kindertagesbetreuung: Frühkindliche Förderung und Bildung

Kindertageseinrichtungen sind meist die ersten außerfamiliären Orte, an denen Kinder betreut werden. Hierin liegt die Chance, auch sozial benachteiligte Kinder und Familien frühzeitig zu erreichen und bedarfsorientiert zu fördern. Zugleich steigen – bei akutem Fachkräfte- und Personalmangel und dadurch häufig eigenen Belastungen – die Anforderungen an Fachkräfte. Fachkräfte sind zunehmend auch mit gesellschaftlichen Entwicklungen konfrontiert: mit Armut, Migration und Flucht sowie
Psychischer Gesundheit
. Es gilt umso mehr, Kitas als Orte der Prävention und Gesundheitsförderung und -bildung grundsätzlich zu stärken. 

Familienstärkung im Sozialraum

Die SOS-Kitas sind der Regel Teil einer Verbundeinrichtung mit vielfältiger Unterstützung: mit niedrigschwelligen Treff-, Beratungs- und Bildungsangeboten, die sich auch an Eltern der in der Kita betreuten Kinder richten. Die Kitas sind nicht nur Bildungsorte, sondern auch Anlaufstellen für Familien, die in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung in der Erziehung suchen. Das 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eröffnet hierfür zusätzliche Optionen durch eine bessere Prävention vor Ort und den stärkeren Fokus auf Kinderschutz. 

Inklusive Pädagogik

Vielfalt als Bereicherung: Vielfalt ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in den SOS-Kitas. Bereits 2009 eröffnete das SOS-Kinderdorf Niederrhein eine
integrative Tagesstätte
(SOS-InKita). Die SOS-Kitas bieten barrierefreie, nichtdiskriminierende Bildungs- und Erfahrungsräume, in denen Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam lernen und spielen können. 

Ziele der SOS-Kindertagesbetreuung

Persönlichkeitsentwicklung

Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung bestmöglich zu fördern und beim Entdecken und Entfalten ihrer Potentiale zu unterstützen

Familienstärkung

Eltern, Alleinerziehende und Familien in ihren Kompetenzen zu stärken, frühzeitig zu beraten und zu unterstützen, die Herausforderungen im Alltag gut zu bewältigen.

Teilhabe

Benachteiligte Kinder und Familien frühzeitig zu erreichen und durch bedarfsorientierte Unterstützung ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. 

Im Fokus: Beziehung und Beteiligung

Die pädagogische Arbeit bei SOS-Kinderdorf e.V. basiert auf den zentralen Grund- und Handlungsprinzipien Beziehung und Beteiligung, Bildung und Befähigung. 
  • Die Beziehungsgestaltung zwischen den Fachkräften und den Kindern ist der Kern der pädagogischen Arbeit in allen SOS-Kindertageseinrichtungen. Denn eine vertrauensvolle und verlässliche Beziehung (in Ergänzung zur elterlichen Bindung) ist Voraussetzung dafür, dass ein Kind sich (emotional) sicher und geborgen fühlt sowie Lern- und Entwicklungschancen besser annehmen und nutzen kann.
  • Um Beziehungs- und Aushandlungsfähigkeiten zu erlernen sowie eigene Perspektiven zu entwickeln, sind Vorbilder wichtig: Erwachsene, die für Aushandlungsprozesse zur Verfügung stehen und die sich einsetzen für Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit, Menschenwürde.
  • Das Kinderrecht Beteiligung (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention) stärkt die Selbstständigkeit, das Selbstbewusstsein und die sozialen Fähigkeiten. Gemeinsam mit den Kindern gestalten die Fachkräfte den Alltag in Kita, Kindergarten oder im Hort; sie beteiligen die Kinder altersgemäß an allen sie betreffenden Angelegenheiten, z.B. an den Planungen und Entscheidungen über gemeinsame Aktivitäten und Regeln des Miteinanders; sie unterstützen die Kinder dabei, eigene Ideen einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.
  • Die Handlungsprinzipien Beziehung und Beteiligung umfassen auch die Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Elternbeirat. Ziel ist, eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft aufzubauen, die von Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. 

Die Gestaltung des Kita-Alltags

Die Gestaltung des pädagogischen Kita-Alltags richtet sich nach dem Alter und den vielfältigen Bedürfnissen der Kinder: Bewegung und Spiel, Ruhe oder Schlaf, Beschäftigung und Eigenaktivität. Integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit sind:
  • Die Förderung der motorischen, kognitiven und sozialen Entwicklung durch anregend gestaltete Lernumgebungen und Raum für Bewegungs- und Sinneserfahrungen
  • Spracherwerb und sprachliche Förderung: Unterstützung der Kinder durch alltagsintegrierte Sprachförderung
  • Ökologisches Bewusstsein und Nachhaltigkeit: Umwelterziehung, z.B. durch Naturerfahrungen und spielerische Projekt

Angebotsspektrum der SOS-Kindertagesbetreuung

  • Krippe/Kita sowie Kindergarten: Beziehungsorientierte Betreuung und ganzheitliche Bildung und Förderung von Kindern von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
  • Integrative Kita: In einigen Gruppen für Kinder mit Beeinträchtigungen oder besonderem Förderbedarf
  • Hort für Schulkinder: Betreuung nach der Schule, Unterstützung bei den Hausaufgaben sowie diverse Angebote für die Nachmittagsgestaltung 

Kindertagesbetreuung: Aktuelle Zahlen

betreute Kinder

SOS-Einrichtungen mit Kinderkrippen, Kindergärten, Hortgruppen

Angebote (z.B. Sprachkita, Waldkindergarten) 

Rechtsgrundlage Kindertagesbetreuung

Das Angebot der Kindertagesbetreuung ist im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt. Zusätzlich legen die jeweiligen Bildungs- und Erziehungspläne der Bundesländer konkrete Ausgestaltungen und Standards (z.B. Qualifikation des Personals, personelle und räumliche Ausstattung, Gruppengrößen) fest. 
  • § 22 SGB VIII – Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege legt fest, dass Kindertagesbetreuung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern dient und regelt die grundlegenden Aufgaben und Ziele (z.B. die Förderung von sozialen, emotionalen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten sowie die Unterstützung der Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
  • § 24 SGB VIII – Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege regelt den Rechtsanspruch von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz.
  • § 45 SGB VIII – Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung bezieht sich auf die Betriebserlaubnis für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Jugendamt.

Pädagogische Praxis und Qualitätsarbeit

Das Grundsatzpapier beschreibt den fachlich-konzeptionellen Rahmen, der die SOS-Pädagogik in den Kindertageseinrichtungen bundesweit eint. Darin zentral ist: für jedes Kind bestmögliche Entwicklungsbedingungen zu schaffen und die Familien in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. 
Die Sicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität gewährleistet das systematische Qualitätsmanagement der Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung (GAB).