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Beratung im Verdachtsfall

Beratung im Kinderschutz: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

In der Beratung von Familien mit Gewalthandlungen kommt es darauf an, die Betroffenen durch möglichst niederschwellige Zugänge zu erreichen, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie durch Gespräche oder die Vermittlung weiterer, z.B. ambulanter Hilfen zu unterstützen. Für den Fall, dass Kinder oder Jugendliche in ihrer Familie nicht sicher sind und die ambulante Unterstützung nicht ausreicht, um ihren Schutz zu gewährleisten, hat das SOS-Beratungszentrum Kinderschutz die Aufgabe, zu intervenieren und weitere Schutzmaßnahmen nach § 8a SGB VIII einzuleiten.

Erfolgt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Meldung durch Dritte, stehen die Berater*innen den anfragenden Institutionen, z.B. der Schule, Kita oder Kinderklinik, im Rahmen der Gefährdungseinschätzung und der Gesprächsführung beratend zur Seite oder werden als "insoweit erfahrene Fachkräfte" tätig.
Wie lassen sich bei Grenzverletzungen und Gewalt im familiären Umfeld gemeinsame Ziele für die Beratung festlegen? Wie läuft ein Beratungsprozess im Kinderschutz ab und woran lässt sich der Erfolg messen? Diese und weitere Fragen beantwortet Petra Ludt-Vogelgesang vom
SOS-Beratungszentrum Kinderschutz Saarbrücken
in den folgenden Kurzfilmen.
(Dezember 2013, letzte Aktualisierung Oktober 2024)

Aktionsplan Kinderschutz

2021 startete der SOS-Kinderdorf e.V. einen vereinsweiten Dialogprozess, um die bisherige Kinderschutzpraxis zu überprüfen, pädagogisches Fehlverhalten aufzuarbeiten und die Interessen Betroffener konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Vier Maßnahmen bilden den Kern:
  • Unabhängige Kommission: Untersuchung begünstigender Strukturen und Empfehlungen für Prävention und Aufarbeitung.
  • Kinderschutzfachkräfte: 35 koordinierende Fachkräfte unterstützen die Einrichtungen vor Ort.
  • Stabsstelle: Die vereinsweite Stabsstelle für Kinder- und Betreutenschutz berichtet direkt an den Vorstand und ist zentrale Anlaufstelle für alle Kinderschutzthemen.
  • Strategisches Handlungsfeld: Kinderschutz wird dauerhaft in der Vereinsstrategie verankert und durch einen Kinderschutzfonds, Forschungsprojekte, Personalentwicklung sowie den vereinsweiten Dialog weiterentwickelt.