Kinderschutz

Kinderschutz geht alle an!

Kinderschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor sämtlichen Formen von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Kinderschutz geht aber über die bloße Abwehr von Gefahren hinaus: Alle Maßnahmen, die dem Kindeswohl und einem gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen dienen, sind zugleich solche des Kinderschutzes.
Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 hat den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen sicherzustellen: In ihren Familien, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und allen anderen staatlichen und nicht-staatlichen Bereichen.

UN-Kinderrechtskonvention

Kinder zu schützen bedeutet, die Achtsamkeit im Hinblick auf die höchstpersönlichen Grundrechte der jungen Menschen zu erhöhen. Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert in Artikel 3 den Vorrang des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen. Als Mitglied der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, orientiert sich das Schutzverständnis des SOS-Kinderdorf-Vereins an diesen unveräußerlichen Grundrechten:
Schutz (Protection): Schutzrechte vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, für körperliche und seelische Integrität, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und das Recht auf Leben.
Förderung (Provision ): Förderrechte auf bestmögliche Gesundheit, soziale Sicherung, Bildung und Freizeit.
Beteiligung (Participation): Rechte, die die Subjektstellung des Kindes betonen, wie Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen.

Was bedeutet Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe?

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tragen in besonderem Maße Sorge für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen. Diese kommen zumeist vorbelastet in die Einrichtung und haben häufig bereits Erfahrungen von Vernachlässigung oder Gewalt gemacht. Institutionen wie der SOS-Kinderdorf e.V. sind daher laufend gefordert, ihre Strukturen, die Kultur der Organisation sowie strategische Maßnahmen und Entscheidungen auf das Kindeswohl auszurichten. Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe geht es also insbesondere um den institutionellen Kinderschutz.

Institutioneller Kinderschutz bei SOS-Kinderdorf

Für die bei SOS Kinderdorf e.V. betreuten Kinder und Jugendlichen sollen die SOS-Einrichtungen sichere Orte sein, an denen sie sich bestmöglich entwickeln können. Wo Menschen miteinander in Beziehung treten, kann es jedoch auch zu Grenzüberschreitungen kommen – sei es bewusst oder unbewusst. In sämtlichen Einrichtungen und Angeboten des Vereins braucht es daher geeignete Schutzkonzepte, die präventiv wirken, sodass es möglichst nicht zu solchen Grenzüberschreitungen kommt.
Der SOS-Kinderdorfverein nimmt seine Verantwortung zum Schutz der Betreuten durch unterschiedliche Prozesse wahr, sowohl auf Trägerebene als auch auf Einrichtungsebene. Diese Prozesse fokussieren dabei mehrere Bereiche:

Ebene der Herkunftsfamilie

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor vernachlässigenden, gewalttätigen oder grenzüberschreitenden Eltern bzw. Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem.

Peer-to-Peer-Ebene

Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen untereinander, z.B. in familialen Gemeinschaften wie Kinderdorffamilien oder in Wohngruppen.

Ebene der Mitarbeitenden

Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen vor Grenzverletzungen durch Fachkräfte oder weitere Mitarbeitende innerhalb einer Einrichtung.
Kinder- und Betreutenschutz umfasst dabei sämtliche Tätigkeitsbereiche und Angebote der Organisation: die Betreuung in stationären Einrichtungen, im ambulanten Bereich, in Kindertagesstätten sowie die ganze Bandbreite der offenen Angebote.

Kinderschutzkonzepte: Von der Prävention bis zu konkreten Schutzmaßnahmen

Das Kinderschutzkonzept von SOS-Kinderdorf verbindet alle Bereiche: Präventive Maßnahmen, den direkten Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, die bauliche Planung, die Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu konkreten Kinderschutzmaßnahmen.
Klar ist: Nur durch eine Kultur der Achtsamkeit, des Hinsehens und -hörens kann ein Kinderschutzkonzept mit Leben gefüllt und wirksam werden. Eine solche Kultur signalisiert, dass keinerlei psychische oder physische Grenzverletzungen gegenüber jungen Menschen geduldet werden. Sie fordert Mitarbeiter*innen dazu auf, das eigene Handeln immer wieder selbst zu reflektieren und sich entsprechend fortzubilden.

Kinderschutz in der Praxis

In unseren Artikeln, Interviews und Publikationen beleuchten Expert*innen aus der Praxis sowie Angebots- und Qualitätsentwicklung die Dimensionen von Kinderschutz im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe. Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte geben außerdem Einblick, wie wirksamer Kinderschutz in Einrichtungen und Angeboten von SOS-Kinderdorf umgesetzt wird.