Kinder- und Betreutenschutz

Kinderschutz geht alle an!

Kinderschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor sämtlichen Formen von Gewalt und Vernachlässigung zu bewahren. Kinderschutz geht aber über die bloße Abwehr von Gefahren hinaus: Alle Maßnahmen, die dem Kindeswohl und einem gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen dienen, sind zugleich solche des Kinderschutzes.

UN-Kinderrechtskonvention

Die Vereinten Nationen verabschiedeten 1989 die UN-Kinderrechtskonvention. Sie schreibt die Rechte aller Kinder und Jugendlichen als grundlegende Menschenrechte fest – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Lebenssituation. Im Mittelpunkt stehen drei Bereiche:
  • Schutzrechte: vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und Missbrauch
  • Förderrechte: durch Bildung, Gesundheitsvorsorge, soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard
  • Beteiligungsrechte: Kinder dürfen ihre Meinung frei äußern, müssen Zugang zu kindgerechten Informationen erhalten und bei Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden.

Was bedeutet Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe?

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tragen in besonderem Maße Sorge für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen. Diese kommen zumeist vorbelastet in die Einrichtung und haben häufig bereits Erfahrungen von Vernachlässigung oder Gewalt gemacht. Institutionen wie der SOS-Kinderdorf e.V. sind daher laufend gefordert, ihre Strukturen, die Kultur der Organisation sowie strategische Maßnahmen und Entscheidungen auf das Kindeswohl auszurichten. Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe geht es also insbesondere um den institutionellen Kinderschutz.

Institutioneller Kinderschutz bei SOS-Kinderdorf

Für die bei SOS Kinderdorf e.V. betreuten Kinder und Jugendlichen sollen die SOS-Einrichtungen sichere Orte sein, an denen sie sich bestmöglich entwickeln können. Wo Menschen miteinander in Beziehung treten, kann es jedoch auch zu Grenzüberschreitungen kommen – sei es bewusst oder unbewusst. In sämtlichen Einrichtungen und Angeboten des Vereins braucht es daher geeignete Schutzkonzepte, die präventiv wirken, sodass es möglichst nicht zu solchen Grenzüberschreitungen kommt.
Der SOS-Kinderdorfverein nimmt seine Verantwortung zum Schutz der Betreuten durch unterschiedliche Prozesse wahr, sowohl auf Trägerebene als auch auf Einrichtungsebene. Diese Prozesse fokussieren folgende Bereiche:

Ebene der Herkunftsfamilie

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor vernachlässigenden, gewalttätigen oder grenzüberschreitenden Eltern bzw. Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem.

Peer-to-Peer-Ebene

Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen untereinander, z.B. in familialen Gemeinschaften wie Kinderdorffamilien oder in Wohngruppen.

Ebene der Mitarbeitenden

Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen vor Grenzverletzungen durch Fachkräfte oder weitere Mitarbeitende innerhalb einer Einrichtung.
Kinder- und Betreutenschutz umfasst sämtliche Tätigkeitsbereiche und Angebote der Organisation: die Betreuung in stationären Einrichtungen, im ambulanten Bereich, in Kindertagesstätten sowie die ganze Bandbreite der offenen Angebote.

Kinderschutzkonzept: Von der Prävention bis zu konkreten Schutzmaßnahmen

Ein institutionelles Kinderschutzkonzept ist ein gemeinsam entwickelter Plan, um Kinder, Jugendliche und andere Betreute in Einrichtungen vor Gewalt zu schützen. Ein Kinderschutzkonzept verbindet alle Bereiche: Präventive Maßnahmen, den direkten Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, die bauliche Planung, die Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu konkreten Kinderschutzmaßnahmen.
Klar ist: Nur durch eine  Kultur der Achtsamkeit, des Hinsehens und -hörens kann ein Schutzkonzept mit Leben gefüllt und wirksam werden. Eine solche Kultur signalisiert, dass keinerlei psychische oder physische Grenzverletzungen gegenüber jungen Menschen geduldet werden. Sie fordert Mitarbeiter*innen dazu auf, das eigene Handeln immer wieder selbst zu reflektieren und sich entsprechend fortzubilden.

Kinderschutz in der Praxis

In unseren Artikeln, Interviews und Publikationen beleuchten Expert*innen aus der Praxis sowie Angebots- und Qualitätsentwicklung die Dimensionen von Kinderschutz im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe. Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte geben außerdem Einblick, wie wirksamer Kinderschutz in Einrichtungen und Angeboten von SOS-Kinderdorf umgesetzt wird.

Aktionsplan Kinderschutz

2021 startete der SOS-Kinderdorf e.V. einen vereinsweiten Dialogprozess, um die bisherige Kinderschutzpraxis zu überprüfen, pädagogisches Fehlverhalten aufzuarbeiten und die Interessen Betroffener konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Vier Maßnahmen bilden den Kern:
  • Unabhängige Kommission: Untersuchung begünstigender Strukturen und Empfehlungen für Prävention und Aufarbeitung.
  • Kinderschutzfachkräfte: 35 koordinierende Fachkräfte unterstützen die Einrichtungen vor Ort.
  • Stabsstelle: Die vereinsweite Stabsstelle für Kinder- und Betreutenschutz berichtet direkt an den Vorstand und ist zentrale Anlaufstelle für alle Kinderschutzthemen.
  • Strategisches Handlungsfeld: Kinderschutz wird dauerhaft in der Vereinsstrategie verankert und durch einen Kinderschutzfonds, Forschungsprojekte, Personalentwicklung sowie den vereinsweiten Dialog weiterentwickelt.