Kinderschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor sämtlichen Formen von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Kinderschutz geht aber über die bloße Abwehr von Gefahren hinaus: Alle Maßnahmen, die dem Kindeswohl und einem gesunden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen dienen, sind zugleich solche des Kinderschutzes.
Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 hat den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen sicherzustellen: In ihren Familien, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und allen anderen staatlichen und nicht-staatlichen Bereichen.
