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Sozialleistungen
Sozialleistungen
Ob Zuschüsse bei besonderen Ereignissen im Leben unserer Mitarbeitenden oder Zuzahlungen bei Gesundheitsleistungen: nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit erwerben Mitarbeitende Anspruch auf diese freiwilligen Zusatzleistungen. Und sogar ihre Ehepartner*innen und Kinder können Zuzahlungen erhalten.
So beteiligt sich SOS-Kinderdorf z.B. mit bis zu 400 € (steuerfrei) am Kauf einer neuen Brille, zusätzlich zum Gehalt.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick dieser Sozialleistungen.
So beteiligt sich SOS-Kinderdorf z.B. mit bis zu 400 € (steuerfrei) am Kauf einer neuen Brille, zusätzlich zum Gehalt.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick dieser Sozialleistungen.
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Tanja Schlegel
SOS-Kinderdorf Bremen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Friedrich-Ebert-Straße 101
28199 Bremen
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Telefon:
0421 59712-285tanja.schlegel@sos-kinderdorf.de