Zum Warenkorb 0

Zum Warenkorb hinzugefügt:

Schutzgebühr:

Zum Warenkorb
84268_SOS-KD_JuMa_Campus_MareenFischinger_20220903_SOS_L-8_8433a.jpg
Ihre Benefits

Vergütung

Ein Job im SOS-Kinderdorf Bremen bedeutet nicht nur, Verantwortung für junge Menschen und Familien in Bremen und umzu zu übernehmen, er zahlt sich auch aus: neben einem attraktiven und sicheren Gehalt und der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge bieten wir viele weitere Zusatzleistungen.
Auf dieser Seite stellen wir die finanziellen Vorteile übersichtlich dar.
 

Vergütung

Tariforientierung

SOS-Kinderdorf ist nicht tarifgebunden, aber wir orientieren uns bei der Vergütung am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). 

Damit sind unseren Mitarbeitenden regelmäßige Erhöhungen im Rahmen der Tarifanpassungen analog dem öffentlichen Dienst sicher.
 

Jahressonderzahlung

Zusätzlich zur monatlichen Vergütung erhalten unsere Mitarbeitenden im November eine Jahressonderzahlung, umgangssprachlich auch als Weihnachtsgeld bezeichnet.

Wertschätzendes Einstiegsgehalt

Wir berücksichtigen bei der Einstellung die einschlägige Berufserfahrung neuer Mitarbeitender seit dem berufsqualifizierenden Abschluss in vollem Umfang, da wir ihre Lebensleistung anerkennen und wertschätzen.

So wurden im SOS-Kinderdorf Bremen in den Jahren 2021 und 2022 mehr als ein Drittel aller Neueingestellten einer der obersten drei Erfahrungsstufen zugeordnet, was sich direkt auf das Einstiegsgehalt auswirkt.
 

Vermögenswirksame Leistungen

Unsere Mitarbeitenden haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.

Zulage: Leistungsorientierte Vergütung

Der SOS-Kinderdorf-Verein zahlt die im Tarifvertrag optionale Leistungszulage zusätzlich zum Monatsgehalt aus. Diese ist für alle Mitarbeitenden gleich hoch, was unterstreicht, dass wir nur gemeinsam unsere Ziele erreichen können.

Die Zulage liegt seit Jahren stabil bei 2% des monatlichen Grundgehaltes.
 

Heimzulage

Mitarbeitende in vollstationären Leistungsangeboten der Hilfen zur Erziehung erhalten die sogenannte Heimzulage.

Zulage für Dienste zu ungünstigen Zeiten

Mitarbeitende, die regelmäßig außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag ab 20 Uhr, Samstag ab 13 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags) in Präsenz arbeiten, erhalten dafür eine Zulage.

Essensgeldzulage

Wer keine Möglichkeit hat, im SOS-Kinderdorf Bremen an einer verbilligten Mahlzeit teilzunehmen, erhält eine Essensgeldzulage.

Weitere Zulagen

Die im Tarifabschluss 2022 festgelegten „S-Zulagen“ finden selbstverständlich auch im SOS-Kinderdorf Bremen Anwendung: So erhalten Mitarbeitende, die in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 12 eingruppiert sind, sowie Erziehungshelfer*innen eine monatliche Zulage.

Im SOS-Kinderdorf Bremen erhalten auch Mitarbeitende in Gesundheitsberufen wie Kinderkrankenpfleger*innen und Hebammen, die in ihren Teams dieselben Aufgaben übernehmen wie Teammitglieder in den S-Gruppen, die S-Zulage und die Regenerationstage. 

Mitarbeitende der Entgeltgruppen S 7 bis S 9 sowie Leitungen und deren ständige Stellvertretungen in Kindertagesstätten erhalten zusätzlich bei Übernahme einer Praxisanleitung eine monatliche Zulage.

Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

Unabhängig von Hierarchie, Tätigkeitsfeld und Aufgabe bieten wir allen Mitarbeitenden eine komplett arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 6,9% des Bruttoeinkommens an.

Die Direktversicherung enthält zusätzliche eine Erwerbsunfähigkeitskomponente und eine Hinterbliebenenversorgung, um Mitarbeitende und ihre Familien über die gesetzlichen Ansprüche hinaus abzusichern.
 

Freiwillige Sozialleistungen

Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit und einem Arbeitsumfang von mind. 10 Wochenstunden erhalten unsere Mitarbeitenden Anspruch auf freiwillige zusätzliche Sozialleistungen. Anspruchsberechtigt sind dann unter bestimmten Voraussetzungen auch der/die Ehepartner/in und Kinder des Mitarbeitenden.

Zu den zusätzlichen Sozialleistungen gehören z.B. finanzielle Zuschüsse bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, bei der Heirat und im Todesfall des Mitarbeitenden oder enger Angehöriger. 

Darüber hinaus werden Zuzahlungen im Gesundheitsbereich geleistet z.B. für naturheilkundliche Behandlungen, bei Zahnersatz und für Sehhilfen sowie Hörgeräte.
 

Jubiläumsleistungen

Da wir uns freuen, wenn Mitarbeitende gerne und lange im SOS-Kinderdorf Bremen arbeiten, würdigen wir 10-, 20-, 25-, 30- und 40-jährige Dienstjubiläen z.B. auch durch Sonderurlaub und/oder Einmalzahlungen.

Förderung klimafreundlicher Mobilität

Das SOS-Kinderdorf Bremen bezuschusst mit bis zu 500 € jährlich die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – damit entlasten wir gleichzeitig den Geldbeutel unserer Mitarbeitenden und die Umwelt. Das Ticket können Mitarbeitende natürlich auch privat nutzen.

Außerdem kooperieren wir mit JobRad. Dabei wählen Mitarbeitende ihr Wunschrad aus, wir leasen das Rad und überlassen es wieder der bzw. dem Mitarbeitenden für den Weg zur Arbeit, den Alltag, die Ferien und den Sport. Die Ersparnis gegenüber dem herkömmlichen Kauf liegt für Mitarbeitende bei bis zu 40% des Anschaffungspreises.
 

Förderung nebenberuflicher Berufsqualifikationen

Da wir die individuelle Entwicklung unserer Mitarbeitenden unterstützen, fördern wir nicht nur Fort- und Weiterbildungen, sondern auch einschlägige Ausbildungen und Studiengänge, die nebenberuflich absolviert werden. Dafür können die Mitarbeitenden jährlich bis zu 10 bezahlte Freistellungstage und 1.400 € Zuschuss zu den Ausbildungs- bzw. Studiengebühren erhalten.

Sie sind interessiert? Dann los…

Sie haben Fragen zur Bewerbung?

KD_Bremen_Mitarbeiterin_Teßmann_Anika_quer 048-k.jpg

Anika Teßmann
Leitungsassistenz

SOS-Kinderdorf Bremen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Friedrich-Ebert-Straße 101
28199 Bremen

Telefon 0421 59712-285

anika.tessmann@sos-kinderdorf.de