Liebe Eltern,
SOS-Kinderdorf Prignitz wird Eltern, deren Kinder pandemiebedingt den Hort der Jahnschule nicht oder nur eingeschränkt besuchen können oder wollen, den Elternbeitrag ganz oder teilweise erstatten. Diese Regelung gilt für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021.
Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt durch Gutschrift, d. h. die in den Folgemonaten zu zahlenden Elternbeiträge werden entsprechend gekürzt. Es finden keine Rücküberweisungen statt (ausgenommen bei Beendigung des Betreuungsvertrages).
Die (anteilige) Erstattung des Elternbeitrages erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Sachverhalt | Beitrag | Was müssen Sie als Eltern tun |
Der Hort der Jahnschule wurde im Januar und Februar nicht besucht, d. h. die Notbetreuung wurde nicht in Anspruch genommen. | Elternbeitrag wird für beide Monate vollständig zurückerstattet | Nichts, Erstattung erfolgt automatisch |
Ihr Kind besucht den Hort während eines ganzen Kalendermonats (Februar, März, April, Mai, Juni) nicht | Der Elternbeitrag wird für den jeweiligen Monat vollständig zurückerstattet | Teilen Sie das der Hortleitung spätestens bis zum 15. des jeweiligen Monats schriftlich mit. Nutzen Sie hierfür das Formular. |
Wechselunterricht: Ihr Kind besucht den Hort nur an den Tagen des Wechselunterrichts | 50% des Elternbeitrags werden für den jeweiligen Monat zurückerstattet | Nichts, Erstattung erfolgt automatisch |
Normaler Unterricht (kein Wechselunterricht): Ihr Kind besucht den Hort innerhalb eines Kalendermonats (Februar, März, April, Mai, Juni) nur an der Hälfte der Öffnungstage | 50% des Elternbeitrags werden für den jeweiligen Monat zurückerstattet | Teilen Sie das der Hortleitung spätestens bis zum 15. des jeweiligen Monats schriftlich mit. Nutzen Sie hierfür das Formular. |