Neuer Inhalt (4)
SOS-Fachtagung 2023

Inklusion: Stationäre Hilfen und Schutzkonzepte inklusiv gestalten

Das Thema Inklusion ist längst überfällig. Seit 2009 gilt das Recht auf diskriminierungsfreie Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft für alle Menschen mit Behinderung. Die Realisierung dieses Menschenrechts auf Teilhabe ist ein umfassender Prozess, in dem noch viel zu tun ist: auf allen Ebenen und in allen Handlungsfeldern – in Politik, Verwaltung und Unternehmen sowie in allen Institutionen unserer Gesellschaft. 

SOS-Fachtagung: Inklusion geht uns alle an! 

„Alle müssen dazu beitragen, dass Inklusion und die Annahme von Vielfalt Schritt für Schritt gelebte Realität werden: eine alltägliche Selbstverständlichkeit und in allen Lebensbereichen spürbar. Das gilt nicht zuletzt für die Kinder- und Jugendhilfe.“ Mit diesem Appell begrüßte Dr. Kristin Teuber, Leiterin des Sozialpädagogischen Instituts von SOS-Kinderdorf, die rund 80 Teilnehmer*innen aus Forschung, Fachpolitik und von insbesondere öffentlichen Trägern. Prof.in Dr. Karin Böllert, Universität Münster und AGJ-Vorsitzende, konstatierte in ihrem Eröffnungsvortrag: „Inklusion ist das anspruchsvollste soziale Projekt des 21. Jahrhunderts und geht uns alle an.“ (Zitat Michael Quante, Universität Münster). 
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist 2021 die inklusive Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderungen – gesetzlich verankert worden; sie soll stufenweise bis 2028 umgesetzt werden. Welche großen Fragen und Herausforderungen die Zusammenführung der beiden Systeme Jugendhilfe und Eingliederungshilfe unter dem Dach des SGB VIII mit sich bringt, wurde auf der zweitägigen Veranstaltung intensiv diskutiert
(zum Tagungsprogramm)
. Schließlich ist dies ein überaus komplexer Prozess, in dem zwei Rechtskreise zusammenkommen müssen, was jeweils strukturelle, rechtliche und finanzielle Auswirkungen hat. Nicht zuletzt gilt es, die unterschiedlichen Expertisen von Fachkräften aus beiden Disziplinen zusammenzubringen.

Um wen und was geht es?

Bis heute ist die von der UN-Kinderrechtskonvention geforderte gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit körperlichen und geistigen Behinderungen an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht realisiert. Noch immer ist das System der Eingliederungshilfe, das sich primär an Erwachsene richtet, auch für junge Menschen zuständig. Und Exklusion begegnen wir selbst dort, wo Leistungen und Aufgaben des SGB VIII eigentlich schon jetzt für alle Kinder und Jugendlichen gelten müssten – etwa im Kinderschutz, in Kitas oder in der Jugendarbeit.
Viele Träger haben sich auf den Weg gemacht, seien aber bislang allenfalls integrativ, nicht inklusiv aufgestellt, so Prof.in Dr. Karin Böllert in ihrem Eröffnungsvortrag „Inklusion als Verwirklichung von diskriminierungsfreier Teilhabe für alle jungen Menschen – fachliche Leitschnur für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe“.

Definition von „Behinderung“

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind junge Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Quelle der folgenden Zahlen: Karin Böllert: „Inklusion als Verwirklichung von diskriminierungsfreier Teilhabe für alle jungen Menschen – fachliche Leitschnur für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe“. 

Junge Menschen mit Behinderungen – Zahle...

Junge Menschen mit Beeinträchtigungen

Berücksichtigt man alle Formen von Beeinträchtigung nach ICF, so sind ca. 3 % aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland von einer Behinderung betroffen (= ca. 415.780).

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Im Schuljahr 2021/2022 hatten ca. 600.000 Schüler*innen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Der größte Anteil entfiel dabei auf den Förderschwerpunkt Lernen (39,5 %).

Stationäre Betreuung

14.400 Kinder und Jugendliche mit Eingliederungshilfebedarf leben in stationären Wohneinrichtungen, davon etwa 2/3 in Einrichtungen der Erziehungshilfe.

Inklusion: Was noch kommen wird 

Böllert skizzierte die dreistufige Umsetzung der inklusiv ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel, die Teilhabe aller jungen Menschen an allen Lebensbereichen (medizinisch, beruflich, sozial und hinsichtlich ihres Bildungswegs) zu ermöglichen. Die Schritte auf diesem Weg reichen von der Verankerung der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) über die neue Funktion des „Verfahrenslotsen” im Jugendamt ab dem Jahr 2024 bis zur vorrangigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit Behinderungen in allen Hilfen ab 2028. 

Was ist notwendig, damit Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe gelingt? 

Der begleitende Beteiligungsprozess zum Dialogprozess "Gemeinsam zum Ziel" des BMFSFJ zeigt: Mehr als die Hälfte aller Befragten (Sorgeberechtigte, Fachkräfte, Kinder und Jugendliche) hält mehr qualifiziertes Personal mit Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen mit Behinderungen für unerlässlich. Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen wünschen sich an zweiter Stelle mehr Wertschätzung und Offenheit für die Vielfalt der Menschen, während sich Fachkräfte mehr Kooperationen von Angeboten der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe wünschen bzw. mehr Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung inklusiver Angebote.
Fazit: Der Weg ist steinig, aber die Kinder- und Jugendhilfe fängt nicht bei null an. Das heißt für uns: Wir müssen aus den Erfahrungen bereits bestehender inklusiver Angebote lernen, wir brauchen eine interdisziplinäre Qualifizierung für alle Fachkräfte und eine multiprofessionelle Zusammenarbeit.
„Inklusion gibt es nicht umsonst, sie braucht zeitliche wie finanzielle Ressourcen – die Rechte behinderter junger Menschen sind haushaltspolitisch nicht verhandelbar!“ 
Prof.in Dr. Karin Böllert, Universität Münster und AGJ-Vorsitzende

Wenn stationäre Erziehungshilfen inklusiv werden

Die große Diskrepanz von Anspruch und Wirklichkeit und das Aushalten und Sich-Bewegen in Spannungsfeldern beim Gestaltungsauftrag inklusive Heimerziehung führten Lydia Schönecker, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg, und Benita Eisenhardt, Kindernetzwerk e.V., Berlin, in ihrem gemeinsamen Vortrag „Wenn stationäre Erziehungshilfen inklusiv werden − Impulse aus dem Zukunftsforum Heimerziehung“ eindrücklich vor Augen.
Die Zuständigkeitssplittung in unterschiedliche Hilfesysteme führt dazu, dass insbesondere Kinder und Jugendliche mit chronischen oder seltenen Erkrankungen und Behinderungen in der Regel nicht die benötigte Hilfe und pädagogische Unterstützung bekommen. Anhand von Fallbeispielen wurde deutlich, von welchen Exklusionswirkungen und Zumutungen Familien von Kindern und Jugendlichen mit (intensiv-)pflegerischen Bedarfen tagtäglich betroffen sind.
Betont wurde aber auch, dass spezielle Bedarfe weiterhin eine spezifische Expertise und spezialisierte Einrichtungen erfordern. Inklusion darf kein Selbstzweck werden, wenn es gute Gründe für eine Spezialisierung gibt! Maßstab muss stets die Bedarfsperspektive der Kinder und Jugendlichen selbst sein.

Essentials aus den Foren

Junge Menschen mit Behinderungen beteiligen

Um die Frage, wie junge Menschen mit Behinderung besser beteiligt werden können, ging es im Dialog mit Helen Ghebremicael, Referentin bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, und Dr. Christian Lüders, Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses Bayern. Dabei wurde schnell klar: Es braucht ein gemeinsames Verständnis von Beteiligung in beiden Systemen – auch wenn in der Eingliederungshilfe der weiter gefasste Begriff der Teilhabe konstitutiv ist. Beteiligung meint die breite Mitwirkung an und Mitgestaltung von Entscheidungsprozessen, die individuelle Belange in allen Lebensbereichen sowie institutionelle Regelungen betreffen (s. die ausführliche Definition zu Beginn des Vortragsvideos).
Die Behindertenhilfe hat eine etablierte Praxis der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung. Es ist eine Errungenschaft der Behindertenhilfe, individuell auf die Bedarfe der jungen Menschen zu schauen und dabei auch Angehörige einzubeziehen: Eltern und Geschwister sind oft Expert*innen der jungen Menschen und können viel einbringen, wenn es um ihre Belange geht.
In einer inklusiv ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe sind alle bisherigen Verfahren bis in die Alltagsroutinen hinein im Hinblick auf die Beteiligung von jungen Menschen mit Behinderungen zu überprüfen. Dafür benötigen Fachkräfte eine entsprechende Qualifizierung – nicht zuletzt, um junge Menschen zur Beteiligung zu befähigen. Vertreter*innen aus der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe können Lernprozesse gemeinsam gestalten, damit beide Systeme voneinander profitieren. Inklusiv ausgerichtete Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung zu formulieren ist herausfordernd. Klar ist: Junge Menschen mit Behinderung – egal, welche Behinderung sie mitbringen – müssen beteiligt werden. In der Praxis sind dafür Ressourcen und institutionelle Rahmenbedingungen vonnöten.

Fokus: Inklusive Schutzkonzepte

Inklusiver Kinderschutz in der stationären Erziehungshilfe

Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben in ihrem Leben zu hohen Anteilen bereits Gewalt erlebt. 62% der Betreuten waren vor ihrer Unterbringung bereits von sexueller Gewalt betroffen, ähnlich häufig auch von psychischer und körperlicher Gewalt. Gerade frühere Missbrauchserfahrungen führen auch während der stationären Unterbringung zu einer erhöhten Viktimisierungsrate von 19% (mehrheitlich Peer-to-Peer-Übergriffe).
Dies machte Dr. Regine Derr, Deutsches Jugendinstitut e.V., in ihrem Vortrag deutlich. Dabei haben bestimmte Gruppen von Jugendlichen eine deutlich erhöhte Vulnerabilität, insbesondere junge Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen. Umso bedeutender ist es, Schutzkonzepte inklusiv zu gestalten und dabei Gruppen- und Einzelfallpädagogik zu kombinieren. Erfolgversprechend bei der Entwicklung inklusiver Schutzkonzepte ist der Blick auf präventive Modellprogramme, z.B. PräviKIBS©, und auf Erfahrungen aus Nachbarfeldern wie der „Eingliederungshilfe für Erwachsene“ und aus inklusiven Schulsettings.  

Vielfalt erhöht den Schutz! 

Dr. Thomas Meysen, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg, spannte in seinem Vortrag „Recht als Antrieb oder Getriebe – wieviel rechtliche Veränderungen braucht es wirklich für inklusive Schutzprozesse?“ den Bogen von grundlegenden rechtlichen Herausforderungen (Betriebserlaubnis, Schutzkonzepte, Erfüllung von Anforderungen nach SGB VIII und IX) hin zur Frage: Welche Veränderungen und Haltungen braucht die Praxis, um dem hohen Anspruch an eine inklusive Jugendhilfe mit entsprechenden Schutzkonzepten gerecht zu werden? Denn: „Schutzkonzepte müssen in den Einrichtungen gelebt werden und nicht in den Aktenordnern hängen!“
Dass die Zusammenführung der beiden Systeme Unsicherheiten hervorruft, ist klar. Doch die Forschung zeigt: Vielfalt in Settings erhöht den Schutz, homogene Settings verringern ihn. Homogene Gruppen mit einer hohen fachlichen Spezialisierung sind aber nicht unbedingt gut für die jungen Menschen, sondern primär für die Organisation des Arbeitsalltags. So lässt sich fragen: Welche Vielfalts-Dimensionen könnten denn funktionieren? Und was hilft Fachkräften dabei, mit der neuen Situation umzugehen? Ein zentraler Punkt auf dem Weg dorthin, so Meysen: „Für den Umgang mit Vielfalt brauchen wir eine Vielfalt an Fachlichkeit, also die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams.“

Ermutigen, begeistern – “und einfach machen”

Johann Hartl, Deutsches Jugendinstitut e.V., stellte in der AG 1 „Eckpunkte für inklusive Schutzkonzepte” vor. In der Diskussion traten zunächst die Herausforderungen zutage: Schon jetzt sind die aktuellen Qualitätsstandards kaum zu halten! Wie lassen sich belastete, aber für die konkrete Umsetzung verantwortliche Fachkräfte für diese große Umwälzung begeistern?
Formuliert wurden aber auch wichtige Impulse für eine gelingende Schutzkonzept-Umsetzung. Dabei kam zum Ausdruck: Es braucht eine von der Leitungsebene geschaffene Atmosphäre, die Mut macht: zum „einfach Ausprobieren“ und damit auch zur „Fehlerfreundlichkeit“. Außerdem werde mehr Supervision und die fachliche Anbindung der Teams benötigt, um im inklusiven Sinne lernen zu können.
Für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und der Eingliederungshilfe (EGH) sollten neue Formate der Begegnung und des Austauschs geschaffen werden. Dies trage auch dazu bei, dass Leitungen eine (positive) Vorstellung davon bekommen, welche Ressourcen in der EGH verfügbar sind, um diesen Prozess perspektivisch denken und umsetzen zu können. Uneinigkeit bestand in der Frage, ob es bei der Gestaltung von Multiprofessionalität wirklich ein Mehr an Ressourcen oder vielleicht nur andere „Matches“, “Fachkräfte-Mixes“, braucht, um fachliche Bedarfe abdecken zu können und gegenseitige Lernprozesse in Gang zu bringen.

Es gibt kein universell gültiges Schutzkonzept

Frei von sexualisierter Gewalt in pädagogischen Einrichtungen aufwachsen: Prof.in Dr. Karin Böllert und Ronja Hingst, B. A., sowie die anschließenden Diskussionen der AG 2 „Nähe und Distanz in stationären Einrichtungen der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ (ein Teilvorhaben des BMBF-geförderten Projektes „Schutzinklusiv“) führten eindrücklich die Notwendigkeit inklusiv ausgerichteter Schutzkonzepte sowie die besonderen Herausforderungen im Umgang mit Nähe und Distanz in inklusiven Settings vor Augen.
Zwei Erkenntnisse sind: Viel Personal bedeutet nicht zwangsläufig mehr Schutz. Vielmehr müssen die Zuständigkeiten klar verteilt sein, damit alle Kinder im Blick bleiben. Und: Fachkräfte müssen immer wieder die eigene Haltung reflektieren, um Grenzüberschreitungen (auch in digitalen Räumen) zu erkennen. Dafür ist regelmäßige Supervision unerlässlich. Auch wenn Schutzkonzepte nicht universell sein können, so bleibt eines unumstößlich: Die jungen Menschen allein entscheiden über körperliche Nähe – die Frage der Mitbestimmung ist und bleibt an dieser Stelle zentral. 

Institutionelle Gewaltprävention niedrigschwellig weiterentwickeln

In der AG 3 „Gewaltpräventive Einrichtungskultur in inklusiven Settings“ stellte Dr. Peter Caspari, Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP), das in neun Einrichtungen erprobte IPSE-Projekt (Instrument zur partizipativen Selbstevaluation) als Beitrag zu einer niedrigschwelligen gewaltpräventiven Organisationskultur in inklusiven Settings vor. Trägern und Verbänden, aber auch Fachstellen, Heimaufsichten und Jugendämtern gibt IPSE Orientierung bei der Weiterentwicklung institutioneller Gewaltprävention. Die Selbstevaluation geht den Fragen nach: Was läuft bereits gut? Was muss noch verbessert werden? Sie dient als Grundlage für die Planung von konkreten Entwicklungsschritten und bietet anhand konkreter Dimensionen eine Überprüfung der gewaltpräventiven Maßnahmen

Partizipative Arbeit: mehr Sensibilisierung, weniger Konflikte  

„Adressat*innen einbeziehen in die Gewaltprävention – Einblicke aus der Eingliederungshilfe“ war das Thema der AG 4 von Cordula Wilberg, Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Seelze e.V. Was ist Gewalt? Was sind Grenzverletzungen? Welche Formen von Gewalt und struktureller Gewalt gibt es? Die Beantwortung dieser grundlegenden Fragen dienen dem Wissensaufbau und der Bewusstseinsschärfung. Betont wurde auch, dass Regeln immer gemeinsam und bedarfsorientiert erarbeitet werden sollten: von den Mitarbeiter*innen und den Adressat*innen. Wenn dabei im Team Ängste, Unsicherheiten, Unzufriedenheit oder gar Unmut auftreten, ist es wichtig, miteinander im Austausch zu bleiben. Für Partizipation müssen zwar ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden, aber die Investition lohnt sich, weil sie insgesamt zu mehr Sensibilisierung und weniger Konflikten führt. Einigkeit bestand auch darin, dass ein konstruktiver Umgang mit Fehlern und regelmäßiges Feedback zu einer insgesamt positiven Kultur in den Einrichtungen führen.

Eine inklusive Praxis kann nur eine reflexive Praxis sein

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt es wirkmächtige Kategorisierungen: die Unterscheidung von so genannten Regelkindern, Risikokindern und Kindern mit einem diagnostizierten besonderen Förderbedarf. Vielfach werden zusätzliche Unterstützungsleistungen für Kinder mit besonderen Bedarfen nur gewährt, wenn eine Diagnose vorliegt – und damit den jungen Menschen Entwicklungsdefizite zugeschrieben werden. Die AG 5 von Prof’in Dr. Heike Wiemert, Katholische Hochschule NRW, Köln, „Differenzkonstruktionen und individualisierten Unterstützungsstrategien aus der Perspektive pädagogischer Fachkräfte in inklusiv ausgerichteten Einrichtungen“ befasste sich mit dem Dilemma, das sich daraus für Fachkräfte ergibt: Zum einen sollen sie eine ressourcenorientierte Haltung im Umgang mit jungen Menschen mit Behinderung einnehmen und sich von Kategorisierungen lösen; zum anderen müssen sie Zuschreibungen vornehmen, um Zusatzleistungen für einzelne Kinder zu erschließen. Dieses Spannungsfeld ist nicht aufzulösen – es erfordert einen transparenten  und reflexiven Umgang in der Praxis.

Abschlussdiskussion: Vielfalt als Normalität in der Kinder- und Jugendhilfe

„Die Zeit des Trockenschwimmens ist vorbei. Wir müssen ins praktische Tun kommen, voneinander lernen und die Kompetenzen aus beiden Disziplinen gut zusammenbringen.“ Von diesem Punkt aus entspann sich bei der abschließenden Podiumsdiskussion ein engagierter Austausch zu den großen Themensträngen, die auf der Tagung bereits aufgerollt worden waren. Denn: Bei allem Respekt vor der anspruchsvollen Aufgabe, die noch vor der Jugend- und der Eingliederungshilfe liegt, war und ist das große gemeinsame Anliegen, nicht bei den Bedenken und Barrieren anzusetzen, sondern dort, wo es schon gut läuft und wo Inklusion schon gut gelingt.
Auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe brauchen wir folgende Haltung:
  • Schutz für junge Menschen mit Behinderungen wird häufig verstanden als „behütetes Aufwachsen jenseits der gesellschaftlichen Normalität“. Im Gegensatz dazu lautet aber der Auftrag, Vielfalt zu ermöglichen! Es gilt, Verschiedenheit und Vielfalt als gesellschaftliche Normalität anzuerkennen, wertzuschätzen und daraus keine Teilhabebeschränkungen erwachsen zu lassen.
  • Wir brauchen den verschränkten Blick von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, bei dem sich der (sprachliche) Zugang zu den jungen Menschen und das Verständnis für ihren Lebenskontext, ihre Bezüge, ihr Familiensystem ergänzen. Die beiden Systeme müssen miteinander ins Gespräch kommen und gegenseitig ihre Sprache lernen. Dafür müssen Orte geschaffen werden.
  • Der Fachkräftemangel ist Fakt, er lässt sich nicht verleugnen – aber er sollte auch nicht zum Totschlagargument werden. Es gibt Fachkräfte in beiden Disziplinen. Dies sollten wir als beteiligte Akteure wertschätzen und nutzen, indem wir die vorhandene Fachlichkeit zusammenführen!
  • Inklusion sollte nicht als „Add-on“ betrachtet werden, sondern ist von vornherein mitzudenken und zu verankern – in Ausbildungsgängen, in Schutzkonzepten, in der Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern. Zugleich sind Unsicherheiten auf der Ebene der Organisationen und der Fachkräfte ernst zu nehmen. Die Verunsicherung ist in beiden Systemen ähnlich ausgeprägt; mit zunehmendem Wissen voneinander und zunehmender Überschneidung nehmen die Ängste ab.
„Wir haben die einmalige, ja – mit Blick auf die aktuelle politische Landschaft – vielleicht sogar die letztmalige Chance, eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten – und ich kann Sie nur ermutigen, diese Chance zu nutzen! […] Wir müssen – auch im Sinne der Erhaltung unserer Demokratie – hier ein Zeichen setzen!“ Mit ihrem Schlussplädoyer appellierte Prof.in Dr. Karin Böllert an die Teilnehmenden der Tagung, an die Fachpolitik und die Politik, das soziale Projekt „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ in die Tat umzusetzen. Denn, so ergänzte Rolf Diener, Oberste Landesjugendbehörde Bremen: „Inklusion ist das normale Leben! In meiner privaten Familie kann ich mir auch nicht aussuchen, ob ich inklusiv leben will. Dies gilt gleichermaßen für unsere Systeme und Organisationen:
„Wir entwickeln die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder inklusiv weiter!“
Rolf Diener, Oberste Landesjugendbehörde Bremen

Zu den Präsentationen


Ihre Ansprechpartnerinnen

Die Kolleginnen kümmern sich gerne um Ihre Anliegen oder leiten Ihre Anfrage weiter.

SOS-Kinderdorf e.V.

Ressort Pädagogik

Sozialpädagogisches Institut (SPI)

Postanschrift
Renatastr. 77
80639 München
Büro
Wilhelm-Hale-Str. 46a
80639 München

Telefon:

+49 (0)89 12 606-461

Fax: +49 (0)89 12 606-433

fachtagung@sos-kinderdorf.de