In den Beiträgen der Care-Leaver*innen zog sich als Tenor durch, dass sie als Jugendliche und junge Erwachsene während ihrer Zeit in der Einrichtung und im Übergang häufig zu wenig Informationen über ihre Rechte, zu Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfen sowie über Selbstorganisationen für Care-Leaver*innen erhalten haben. Ihre Eindrücke waren außerdem:
- Häufig fühlen sie sich zu schnell abgespeist, etwa wenn die Unterstützung nicht am eigenen Bedarf orientiert oder Hilfen aus Kostengründen nicht fortgeführt werden.
- Immer wieder berichten Care-Leaver*innen von einem abrupten Hilfeende mit Erreichen des 18. Lebensjahres, obgleich sie sich eine weitere Unterstützung wünschen.
- Und viele von ihnen teilen die Erfahrung, dass hauptsächlich auf ihre „Defizite“ geschaut wird, als vielmehr auf ihre Stärken und Erfolge zu sehen. Dies gilt insbesondere bei der Unterbringung nach § 35a (seelische Beeinträchtigung), für deren Gewährung ab dem 18. Lebensjahr das Jugendamt in der Regel eine psychiatrische Diagnose und – häufiger als rechtlich notwendig – eine psychiatrische Begutachtung einfordert. Eine Praxis, die die Defizitorientierung systematisiert und Care-Leaver*innen stigmatisiert. „Ich bin auch gerade wieder in der 35a-Prüfung“ brachte eine Care-Receiverin diesen Umstand auf den Punkt.
Alle Teilnehmer/ -innen der Diskussion waren sich darin einig, dass die persönlichen Leaving Care-Erfahrungen stark davon abhängen, an welche Fachkräfte sie beim öffentlichen und freien Träger geraten. Dabei wurde allen Zuhörer*innen schnell klar: Die Unterstützung und Begleitung im Übergang in ein eigenständiges Leben darf nicht Glücksache sein. Hier muss sich die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend ändern hin zu einer am Bedarf, an den Vorstellungen und den Wünschen der jungen Menschen orientierten Unterstützungsleistung: „Die Jugendhilfe muss gute Erfahrungen für alle Care-Leaver schaffen“, so Jamie Speidel vom Careleaver e.V.
Seit der
Neuregelung im SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG 2021) besteht für Care-Leaver*innen u.a. das Recht auf Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII) und der Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige wurde gestärkt. Doch
wie kann die Umsetzung der Reform durch den Aufbau verlässlicher Strukturen vor Ort in den Kommunen und bei Trägern gelingen?
Rechtsanspruch Leaving Care umsetzen – das ist zu tun
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs Leaving Care muss alle Lebensbereiche der jungen Erwachsenen in den Blick nehmen: soziale Beziehungen, Beteiligung, Bildung und Beruf, Finanzen und Wohnen. Denn es zeigt sich, dass Care-Leaver*innen überall dort große Herausforderungen zu bewältigen haben, oftmals zeitgleich und ohne ausreichend Rückhalt zu bekommen.
Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren stärken
Sowohl die öffentlichen und freien Träger als auch die Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen in der Kommune müssen kooperieren und ihr fachliches Handeln aufeinander abstimmen – im Sinne der jungen Erwachsenen. Verbindliche Übergangskonzepte zur Begleitung aus der stationären Einrichtung in die Eigenständigkeit oder beim Wechsel von der Jugendhilfe in Maßnahmen der Jobcenter zur Berufsorientierung und -förderung sind vor Ort rechtskreisübergreifend zu gestalten.
Die Schnittstellen zwischen den leistungsgewährenden Stellen, bei der Vermittlung von Wohnraum, zum Gesundheitsbereich, zum Bildungssystem und zwischen den verschiedenen Sozialleistungsbereichen (SGB II, III und künftig IX) müssen so beschaffen sein, dass keine Versorgungslücken für Care-Leaver*innen entstehen.
Gute Praxis muss Schule machen
In Arbeitsgruppen und Vorträgen wurde deutlich, dass es bereits viel
empirisches Wissen zur Lebenssituation von Care-Leaver*innen gibt und dass
gute Praxisbeispiele in verschiedenen Kommunen etabliert und evaluiert wurden, die für die Weiterentwicklung an anderen Standorten herangezogen werden können. Nicht zuletzt formulieren die Selbstorganisationen für Care-Leaver*innen aus ihrer Sicht Anforderungen an das Hilfesystem. Die Begleitung von jungen Erwachsenen wird dann systematisch verbessert, wenn dieses Wissen in der Breite genutzt wird.