Nach einer Scheidung ist für Kinder der Kontakt zu beiden Elternteilen sehr wichtig. Mit dem begleiteten Umgang ermöglichen wir Kindern auch nach einer hochstrittigen Scheidung weiterhin mit beiden Elternteilen zusammen zu sein. Durch eine angemessene Begleitung der Besuche und die Beratung helfen wir den Eltern dabei ihren Streit zu beenden und suchen gemeinsam nach einer einvernehmlichen Regelung der Besuche der Kinder bei beiden Eltern.
Ein betreuter Umgang wird vom Jugendamt oder vom Familiengericht vorgeschlagen. Die Finanzierung erfolgt über das Jugendamt.