Eine Erziehungsbeistandschaft kann über das Jugendamt beantragt werden. Ziel ist es, junge Menschen zwischen zumeist elf und 21 Jahren individuell und ganzheitlich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Die Fachkraft trifft sich im Hilfezeitraum ein- bis zweimal pro Woche mit den Jugendlichen, übt mit ihnen zum Beispiel Lernstrategien ein, begleitet sie zu Behörden und Institutionen, gibt ihnen Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung oder spricht mit ihnen über Krisen und Konflikte im sozialen Umfeld und Herkunftssystem.
Jugendliche werden in ihrer Entwicklung, in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie beim Aufbau von sozialen Kontakten unterstützt. Bei der Erziehungsbeistandschaft gilt der Grundsatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.