Alle Kinder haben dieselben Rechte

München / Berlin, 27. September 2023

Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. SOS-Kinderdorf e.V. fordert die Regierungskoalition gemeinsam mit 22 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf, sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.
Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V., bekräftigt:
„Der geplante Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz von der Kindergrundsicherung stellt eine grobe Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention dar. Denn Kinder, die nach Deutschland geflohen sind, haben dieselben Rechte wie Kinder, die in Deutschland geboren wurden. Den heute vorgelegten Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung halten wir für unzureichend; er ist lediglich eine Umbenennung alter Leistungen. Vom lange angekündigten Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Kinderarmut, auf den 2,8 Mio. armutsbedrohte Kinder seit Jahren warten, kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf nimmt die Situation von Kindern in Armut nicht in den Blick, sondern diskriminiert geflüchtete Kinder und meint, entgegen der Fakte andere Ziele, wie Erwerbsanreize für Alleinerziehende, priorisieren zu müssen. Dass eine Koalition, die mit dem Versprechen angetreten ist, Kinderrechte zu fördern und Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, ist enttäuschend.“

Hintergrund

  • Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
  • Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  • Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.
  • Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.


Ihr Kontakt zum Presseteam

Unser Presseteam erreichen Sie unter:
presse@sos-kinderdorf.de