Gemeinsamer Appell des Ratschlags Kinderarmut 2026
27. Oktober 2026
Jugendarmut bekämpfen: Selbstständigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden
SOS-Kinderdorf e.V. unterstützt den gemeinsamen Appell „Nicht an der Zukunft sparen – Jugendarmut bekämpfen, Teilhabe sichern“ des Ratschlags Kinderarmut. Gemeinsam mit 60 weiteren Organisationen und zehn Wissenschaftler*innen fordert der Kinder- und Jugendhilfeverein, junge Menschen besser vor Armut zu schützen und ihre Zukunftschancen auch bei knappen öffentlichen Haushalten zu sichern. Ein besonderes Anliegen ist dabei die Absicherung junger Menschen beim Übergang in ein eigenständiges Leben.
Jugendarmut ist in Deutschland weit verbreitet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2025 rund 16 Prozent der Minderjährigen und fast ein Viertel der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren armutsgefährdet. Armut schränkt ihre Möglichkeiten ein, eine Ausbildung zu absolvieren, eine eigene Wohnung zu beziehen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Mit Blick auf die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 fordert der Ratschlag Kinderarmut deshalb eine realitätsgerechte Existenzsicherung, bessere Unterstützung bei der Verselbstständigung, eine verlässlich finanzierte soziale Infrastruktur und die verbindliche Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen.
Soziale Sicherung muss die Lebensrealität junger Menschen berücksichtigen
SOS-Kinderdorf e.V. unterstützt insbesondere die Forderung des Ratschlags Kinderarmut, die Verselbstständigung junger Menschen verlässlich abzusichern: Sozialleistungen müssen junge Menschen tatsächlich erreichen, ohne dass bürokratische Hürden oder belastende familiäre Verhältnisse ihren Zugang erschweren. Dazu gehören auch eigenständige Auszahlungsansprüche für besonders benachteiligte junge Menschen und ein besserer Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
Junge Menschen brauchen außerdem verlässliche Beratungs- und Unterstützungsangebote, an die sie sich auch nach dem Ende der stationären Jugendhilfe wenden können.
Früher selbstständig – aber ohne familiäres Sicherheitsnetz
Was es bedeutet, unter schwierigen Bedingungen selbstständig werden zu müssen, zeigt sich besonders deutlich bei sogenannten Careleaver*innen. Das sind junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind und von dort aus den Weg in ein eigenständiges Leben beginnen.
Während junge Menschen in Deutschland im Durchschnitt erst mit 24 Jahren aus ihrem Elternhaus ausziehen, verlassen Careleaver*innen die stationäre Jugendhilfe häufig schon mit etwa 18 Jahren. Sie müssen damit wesentlich früher eigenständig für ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnsituation sorgen.
Hinzu kommt, dass sie häufig nicht auf die Unterstützung ihrer Herkunftsfamilien zurückgreifen können. Manche haben keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern oder möchten diesen aus guten Gründen nicht aufrechterhalten, etwa weil sie dort Gewalt oder Vernachlässigung erfahren haben. Dennoch setzen staatliche Leistungen teilweise voraus, dass Eltern Auskunft über ihr Einkommen geben oder finanziell für ihre erwachsenen Kinder aufkommen. Wer beispielsweise BAföG beantragt, kann dadurch gezwungen sein, sich erneut mit den eigenen Eltern auseinanderzusetzen. Für junge Menschen, die in ihrer Herkunftsfamilie traumatische Erfahrungen gemacht haben, kann das zu einer Retraumatisierung führen. Ein Sozialleistungssystem, das solche familiären Abhängigkeiten voraussetzt, wird ihrer Lebensrealität nicht ausreichend gerecht.
Auch bei der Wohnungssuche wird die fehlende familiäre Unterstützung zum Problem. Wer übernimmt eine Bürgschaft, wenn Vermieter*innen sie verlangen? Wer hilft bei der Mietkaution oder überbrückt finanzielle Engpässe? Und wohin können junge Menschen zurückkehren, wenn eine Ausbildung abgebrochen wird oder die erste eigene Wohnung verloren geht?
Für viele andere junge Erwachsene können Eltern in solchen Situationen zumindest vorübergehend einspringen. Careleaver*innen fehlt diese Möglichkeit häufig. Sie müssen früher Verantwortung übernehmen und verfügen zugleich oft über weniger finanzielle und soziale Ressourcen.
Die Kinder- und Jugendhilfe investiert über viele Jahre in den Schutz, die Förderung und die Entwicklung junger Menschen. Dazu tragen öffentliche Mittel ebenso bei wie das Engagement von Spender*innen. Wenn die notwendige Unterstützung ausgerechnet beim Übergang in die Selbstständigkeit fehlt, geraten auch die zuvor erreichten Fortschritte in Gefahr.
Ob der Start in ein selbstständiges Leben gelingt, darf nicht davon abhängen, ob die eigenen Eltern finanziell einspringen können oder wollen. Es ist weder sozialpolitisch sinnvoll noch im Interesse der jungen Menschen, an dieser entscheidenden Stelle zu sparen.
„Ich habe in meiner Arbeit schon erlebt, dass finanzielle Erwägungen bei der Entscheidung über die Fortführung von Hilfen eine Rolle spielen. Das wird natürlich nicht unbedingt offiziell so begründet. Aber in Gesprächen fällt dann beispielsweise der Hinweis, dass die Entscheidung noch mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe abgestimmt werden müsse oder dass die finanziellen Spielräume begrenzt seien. Für die jungen Menschen ist das eine schwierige Situation. Sie sind auf die Unterstützung angewiesen und haben bei entsprechendem Bedarf auch einen gesetzlichen Anspruch darauf. Trotzdem müssen sie manchmal darum kämpfen, dass ihre Hilfe fortgesetzt wird. Ob junge Menschen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, darf aber nicht von der Haushaltslage ihrer Kommune abhängen.
Wir dürfen außerdem nicht vergessen, dass Erwachsenwerden kein geradliniger Prozess ist. Ich erlebe junge Menschen, bei denen eine Ausbildung nicht auf Anhieb funktioniert, die Schwierigkeiten mit ihrer ersten eigenen Wohnung haben oder durch persönliche Krisen zurückgeworfen werden. Das gehört zum Erwachsenwerden dazu. Viele andere junge Erwachsene können in solchen Situationen auf ihre Eltern zurückgreifen. Careleaver*innen haben dieses Sicherheitsnetz häufig nicht. Deshalb brauchen sie die Gewissheit, dass sie auch nach Rückschlägen Unterstützung bekommen und einen neuen Anlauf nehmen können.“
Carsten Misamer, Pädagogischer Mitarbeiter SOS-LauBE Betreutes Einzelwohnen & Lautrer Careleaver Zentrum, SOS-Kinderdorf e.V.
SOS-Kinderdorf e.V. unterstützt deshalb den Appell des Ratschlags Kinderarmut, die Bekämpfung von Jugendarmut bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 zu einer politischen Priorität zu machen.
Den vollständigen Appell „Nicht an der Zukunft sparen – Jugendarmut bekämpfen, Teilhabe sichern“ können Sie hier herunterladen und lesen:
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Sven Stumpf
Stabsstelle Advocacy
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