Junge Menschen brauchen passende Hilfen statt pauschaler Vorrangregeln
03. November 2026
SOS-Kinderdorf fordert gemeinsam mit 27 weiteren Organisationen die Streichung der geplanten Vorrangregelung im Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz.
Mit dem geplanten § 27 Abs. 5 SGB VIII sollen niedrigschwellige Infrastruktur- und Regelangebote künftig Vorrang vor individuellen Hilfen haben, wenn sie gleichermaßen oder besser geeignet sind. Das klingt zunächst sinnvoll. Schließlich sollten Kinder, Jugendliche und Familien immer die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich brauchen – und nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Genau das ist allerdings schon heute geltendes Recht. Nach § 27 Abs. 1 SGB VIII besteht ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nur, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach § 27 Abs. 2 SGB VIII nach dem individuellen erzieherischen Bedarf.
Wenn ein vorhandenes niedrigschwelliges Angebot diesen Bedarf bereits deckt, ist eine zusätzliche individuelle Hilfe nicht notwendig. Dafür braucht es keine neue Vorrangregelung.
Was die geplante Regelung hingegen bewirken könnte: Dass Kinder, Jugendliche und Familien zunächst auf andere Angebote verwiesen werden und erst dann die eigentlich erforderliche individuelle Hilfe erhalten, wenn diese Unterstützung nicht ausreicht. Ein solches vorgeschaltetes Scheitern schreibt der Entwurf zwar nicht ausdrücklich vor. Er erhöht aus unserer Sicht aber die Gefahr, dass genau dies in der Praxis passiert. Notwendige Hilfen könnten dadurch verzögert werden oder ganz ausbleiben.
SOS-Kinderdorf setzt sich ausdrücklich für eine starke, niedrigschwellige Infrastruktur ein. Aber Infrastrukturangebote und individuelle Hilfen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie müssen sich ergänzen.
Deshalb haben wir den gemeinsamen Appell „Junge Menschen brauchen passende Hilfen statt pauschaler Vorrangregeln!“ unterzeichnet und fordern die ersatzlose Streichung von § 27 Abs. 5 SGB VIII-E.
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Sven Stumpf
Stabsstelle Advocacy
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