Älterer Herr blickt in die Ferne
Testament erstellen
Bestimmen Sie, wie Ihr Nachlass geregelt werden soll

Wie schreibe ich ein Testament?

Mit Ihrem Testament bestimmen Sie, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod geregelt werden soll. Wir erklären, welche Möglichkeiten Sie beim Verfassen Ihres Testaments haben und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum brauche ich ein Testament?

Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen passieren soll. Ist kein gültiges Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Damit werden zuerst diejenigen bedacht, die am nächsten mit Ihnen verwandt sind. Auch Ihr Ehepartner wird berücksichtigt. Partner ohne Trauschein, Freunde oder entfernte Angehörige werden nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen? Wenn nicht, dann müssen Sie ein Testament verfassen. Sollten keine gesetzlichen Erben mehr am Leben sein, erbt der Staat.

Was ist der Unterschied zwischen Vererben und Vermachen?

Grundsätzlich können Sie Ihr Vermögen vererben oder vermachen. Erbschaft und Vermächtnis werden umgangssprachlich zwar oft sinngleich verwendet, bedeuten in rechtlicher Hinsicht aber etwas vollkommen anderes. Ein Erbe übernimmt alle Ihre Rechte und Pflichten. Das heißt, dieser erbt nicht nur Ihr Vermögen, sondern z. B. auch offene Rechnungen. Der Erbe ist zudem verpflichtet, sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses zu kümmern.
Sie können als Erben eine einzige Person wählen (Alleinerbe) oder mehrere Erben gemeinsam einsetzen (Miterben), die dann eine Erbengemeinschaft bilden. Durch ein Vermächtnis haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände oder Werte zuzuwenden. Sie können auf diese Weise Erinnerungsstücke, Möbel, Schmuck, aber auch Geldbeträge oder Immobilien hinterlassen, ohne jemanden zum Erben zu bestimmen. Anders als die Erben haben die Vermächtnisnehmer in der Regel keine weiteren Verpflichtungen.
Beispiele für ein Vermächtnis, eine Alleinerbschaft und eine Miterbschaft:

Worauf sollte ich beim Schreiben meines Testaments achten?

Sie können Ihr Testament selbst handschriftlich aufsetzen, allein oder gemeinschaftlich. Das handschriftliche eigenhändige Testament muss von Ihnen selbst vollständig von Hand geschrieben und unterzeichnet sein. Wird es am Computer oder auf der Schreibmaschine verfasst und lediglich handschriftlich unterschrieben, ist es nicht wirksam. Es sollte in jedem Fall mit Datum und Ort versehen sein. Eine Vorlage für ein Testament gibt es nicht, da es eine höchst persönliche Angelegenheit ist. 

Wie erstelle ich ein gemeinschaftliches Testament?

Als Ehepaar (bzw. bis zum 01.10.2017 geschlossene, eingetragene Lebenspartner) haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass gemeinsam in einem Testament zu regeln – entweder handschriftlich und eigenhändig oder notariell beurkundet. 
Beim gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn das Testament von einem Ehepartner eigenhändig und handschriftlich verfasst und anschließend von beiden unterschrieben wird. Ein gemeinschaftliches Testament ist grundsätzlich bindend. Der länger lebende Partner kann von den getroffenen Regelungen keinen Abstand nehmen. Soll der länger Lebende weiterhin frei testieren können, so muss dies im gemeinschaftlichen Testament vermerkt sein. Die bekannteste Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte Berliner Testament. Hier setzen sich Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen darüber hinaus einen oder mehrere Schlusserben. 

Können Unverheiratete ein gemeinschaftliches Testament erstellen?

Unverheiratete können kein gemeinschaftliches Testament errichten. Leben Sie in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, kommt für Sie ein Erbvertrag infrage, um den länger lebenden Partner abzusichern oder nicht blutsverwandten Kindern etwas zukommen zu lassen. Ein Erbvertrag ist bindend, einer Aufhebung oder Änderung müssten alle Vertragspartner zustimmen, d.h. beides ist nach dem Tod eines Vertragspartners ausgeschlossen.
Der Erbvertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden. Um sicherzugehen, dass der letzte Wille klar formuliert ist und später auch entsprechend Ihrer Wünsche zum Tragen kommt, empfehlen wir immer den Rat eines Fachanwaltes für Erbrecht oder Notars einzuholen. Der SOS-Kinderdorf e.V. lädt regelmäßig zu Erbrechtsveranstaltungen ein, bei denen ein unabhängiger Fachanwalt über alle wichtigen Punkte informiert. 

Wie erstelle ich ein notarielles Testament? 

Das notariell beurkundete Testament entsteht, indem Sie einem Notar Ihren letzten Willen erklären, der diesen zu Papier bringt und notariell beurkundet. Alternativ können Sie dem Notar auch ein bereits selbst verfasstes Testament übergeben. Er kümmert sich um die rechtlich wirksame Form und berät Sie über die korrekte Formulierung und rechtliche Wirkung. Das Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt und ist daher in amtlicher Verwahrung. Die Notargebühren orientieren sich an der Höhe Ihres Vermögens. 

Übersicht: aktuelle Notargebühren

Wo sollte ich das Testament aufbewahren? 

Das handschriftlich eigenhändige Testament kann zu Hause verfasst und aufgehoben werden. So haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, es jederzeit zu ändern oder neu zu verfassen. Allerdings besteht damit auch die Gefahr, dass es nicht gefunden wird. Sorgen Sie daher dafür, dass Menschen, denen Sie vertrauen, den Ablageort kennen und beim Amtsgericht zur Eröffnung einreichen. Besser ist es, wenn Sie Ihr Testament gegen Gebühr direkt beim Nachlassgericht hinterlegen. Dank des Zentralen Testamentsregisters lassen sich dort verzeichnete Testamente im Todesfall schnell auffinden. Trotzdem haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihr Testament zu ändern und dieses wieder aus der amtlichen Verwahrung zu nehmen. 

Tipp: Beerdigungswünsche nicht ins Testament

Ihre Wünsche für die Beerdigung sollten Sie nicht im Testament festhalten, da die Testamentseröffnung meist erst einige Wochen oder sogar Monate später erfolgt. Ihre Vorstellungen sollten Sie daher gesondert dokumentieren und am besten vorab mit Ihnen nahestehenden Personen oder einem Bestattungsunternehmen klären.

Wie viel Erbschaftssteuer müssen meine Erben bezahlen?

Grundsätzlich unterliegt jedes Erbe und Vermächtnis der Erbschaftssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten verschiedene Steuerklassen, nach denen sich die Steuersätze und Freibeträge für die Erbschaftssteuer richten. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedrigere Steuersätze und desto höhere Freibeträge gelten.
Eine gemeinnützige Organisation wie der SOS Kinderdorf e.V. ist von jeglicher Erbschaftsteuer befreit.

Wie lässt sich die Erbschaftssteuer sparen?

Um die Erbschaftssteuer zu sparen, sind Schenkungen bereits zu Lebzeiten möglich. Als Privatperson können Sie alle zehn Jahre durch Schenkungen die Steuerfreibeträge nutzen. Auch eine Immobilie kann schon zu Lebzeiten übertragen werden.

Tipp: Testamentsvollstrecker einsetzen und Konflikte vermeiden

In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen, z. B. wenn einer der Erben minderjährig ist, eine größere Erbengemeinschaft einheitlich handeln soll oder Erben nicht vor Ort leben. Der Testamentsvollstrecker ist dann für die gesamte Nachlassabwicklung verantwortlich, z. B. für die Wohnungsauflösung. Da die Testamentsvollstreckung mit vielen Pflichten einhergeht, sollten dafür nur Fachleute wie Anwälte oder Notare eingesetzt werden. Gute Freunde oder Verwandte sind in der Regel mit dieser Aufgabe überfordert.

Kann ich mein Testament auch wieder ändern?

Egal, ob Sie Ihr Testament zu Hause oder gegen Gebühr beim Nachlassgericht aufbewahren, Sie können es jederzeit ändern. Ohnehin wird empfohlen, es etwa alle fünf Jahre auf seine Aktualität hin zu überprüfen. Oder spätestens dann, wenn sich in der Familie etwas geändert hat, z. B. durch eine Geburt, Heirat, Scheidung oder durch einen Todesfall.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

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