Erbrecht verstehen
Vermachen oder vererben – was ist der Unterschied?
Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Schließlich geht es dabei um mehr als nur um Vermögen und Besitz. Es geht auch um liebevolle Erinnerungen für die Menschen, die uns am Herzen liegen. Außerdem möchten wir unsere eigenen Werte für die Zukunft bewahren. Umso wichtiger ist es, sich gründlich zum Thema Erbrecht zu informieren. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen verständlich erklärt.
Was bedeutet „Vererben“?
Beim Vererben geht es um die Weitergabe des gesamten Vermögens an einen oder mehrere Miterben. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, das Nachlassvermögen steht jedem gemeinschaftlich zu (Gesamthandgemeinschaft). Auf den Erben gehen als Rechtsnachfolger alle Rechte und Pflichten über. Er ist zudem verpflichtet, sich um die Nachlassabwicklung zu kümmern.
Wichtig: Die Erben übernehmen alles, das gesamte Vermögen und auch mögliche Schulden. Der Erblasser, das heißt die Person, die das Testament erstellt, legt die Erben bzw. Erbengemeinschaft fest und bestimmt die Aufteilung des Nachlasses. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge.
Was bedeutet „Vermachen“?
Beim Vermächtnis geht es darum, einer Person, die nicht Erbe ist, bestimmte Gegenstände oder Werte zuzuwenden. Anders als ein Erbe hat ein Vermächtnisnehmer keine Pflichten hinsichtlich der Nachlassverwaltung oder etwaiger Schulden.
Wichtig: Der Vermächtnisnehmer erhält nur das, was ihm explizit vermacht wurde. Der Erblasser kann im Testament genau festlegen, wer etwas vermacht bekommt. Das kann ein wertvolles Schmuckstück, ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie sein.


