Wie hilft eine Geldauflage oder ein Bußgeld SOS-Kinderdorf?
Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für den SOS-Kinderdorf e.V. ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfsangebote und zur Verwirklichung unserer Projektarbeit in Deutschland und weltweit. Dank solcher Zuwendungen ist es uns zum Beispiel möglich, laufend unser Sozialwerk auszubauen und weitere Plätze für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Die eingehenden Beträge kommen den SOS-Gemeinschaften zugute, die Ihre Hilfe am dringendsten brauchen. Auf Wunsch setzen wir gerne das uns zugewiesene Geld auch zweckgebunden ein, zum Beispiel für eine von Ihnen bestimmte SOS-Kinderdorf-Einrichtung in Ihrem Wirkungskreis oder im Ausland.
Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen!
Bankverbindung für Geldauflagen
Für Bußgelder und Geldauflagen haben wir ein separates Konto eingerichtet.
Neue Bankverbindung ab August 2026:
Empfänger: SOS-Kinderdorf e.V.
IBAN: DE04 3702 0500 0020 2597 71
Bank: SozialBank AG
IBAN: DE04 3702 0500 0020 2597 71
Bank: SozialBank AG
