Die Lernförderung in der Berufsausbildung besteht sowohl aus Stützunterricht - begleitend zur Berufsschule - als auch aus Förderunterricht, der individuell auf die Bedarfe der/des Auszubildenden abgestimmt wird. Ziel ist das Erreichen der angestrebten Berufsabschlüsse und ggf. gleichzeitig angestrebter Schulabschlüsse.
An wen richtet sich das Angebot?
Teilnehmer*innen der berufsbildenden Maßnahmen zwischen 16 und 27 Jahren in Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung in den Berufen:
Förderung durch Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Gärtner*in im Garten- und Landschaftsbau
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
Förderung durch die Arbeitsagentur /Abt. Reha (§ 117 SGB III) oder über persönliches Budget
- Fachpraktiker*in Gastgewerbe
- Fachpraktiker*in Küche
- Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
- Fachwerker*in Garten- und Landschaftsbau
Angebot:
- Aufnahmeprozess mit Lernstanderfassung und Lernbiografiegespräch
- Stützunterricht mit Vor- und Nachbereitung des Berufsschulunterrichts in Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsschule
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und auf die theoretischen Zwischen – und Abschlussprüfungen
- Steigerung der Lernkompetenz durch Theorie-Praxis-Verzahnung
- Vermittlung von
Medienkompetenz - Förderunterricht mit individueller Lern- und Fördervereinbarung
- Gestaltung positiver Lernerfahrungen und Lernmotivation
- Persönlichkeitsbildung, kulturelle Bildung und Förderung sozialer Kompetenzen
- Erkennen und Förderung individueller Stärken / Ausgleich von Schwächen
- Sprachvermittlung Berufsdeutsch und
berufliche Fachsprache - Begleitung zu Prüfungen / Mitarbeit in Prüfungsausschüssen
- Vermittlung von Lerntechniken und –methoden
- Abbau von Lernblockaden und Prüfungsängsten
- Hinführung zu selbstgesteuertem und selbständigem Lernen
U.LF in der Berufsausbildung wird gefördert durch
