Junge mit erhobener Hand

Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist verboten!

Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist verboten! Es gibt sogar ein Gesetz, das Kindern und Jugendlichen ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung einräumt! Doch nicht alle Erwachsenen halten sich daran. Manchmal sind sie ungerecht und gemein oder sogar richtig fies.
Gesetzestext zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung:
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (§ 1631, Abs. 2 BGB)
 

So helfen wir Dir

Du hast Schlimmes erlebt oder wurdest sexuell missbraucht? Wir können Dir helfen. Wir hören Dir zu, geben Dir Ratschläge und sind für Dich da. Hier erfährst Du, wie wir Dich unterstützen.Was wir tun ...
Wir informieren dich über Möglichkeiten, Schutz und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir helfen dir, wenn du erfahren hast, dass dein Freund/deine Freundin Opfer von Gewalt geworden ist.
Wir begleiten dich auf Wunsch bei allen notwendigen Terminen.
Wir helfen dir, das Erlebte zu verarbeiten.
Wir können auch anderen Mitgliedern der Familie Hilfe anbieten.
Und wenn du denkst, dass du es Zuhause wegen der Schläge, der Demütigung oder dem Missbrauch nicht mehr aushalten kannst, dann kannst du vorübergehend woanders wohnen. In dieser Zeit klären wir dann mit dir (und den anderen Beteiligten) wie’s weitergeht.
direkt zur E-Mailberatung: fhz.kd-kaiserslautern@sos-kinderdorf.de

So erreichen Sie uns

Familienhilfezentrum
Bereichsleiter Dirk Borngässer
Rudolf-Breitscheid-Straße 42
67655 Kaiserslautern

Telefon:

0631 318 097 - 500

Fax: 0631 318 097 - 519

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