Interne Anlauf- und Monitoringstelle
Sie haben Gewalt oder anderes Unrecht in einer Einrichtung des SOS-Kinderdorf e.V. erfahren? Dann können Sie sich vertrauensvoll an unsere interne Anlauf- und Monitoringstelle (IAMST) wenden.
SOS-Kinderdorf ist sich seiner Verantwortung für das gute und sichere Aufwachsen von Kindern stets bewusst. Seit dem Bau des ersten SOS-Kinderdorfs im Jahr 1956 kümmern sich Kinderdorfmütter und -väter, Erzieher und Erzieherinnen und viele weitere pädagogische Mitarbeitende um Kinder und Jugendliche, die aus vielerlei Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln, sie zu schützen und ihnen ein liebevolles Zuhause zu sein.
Trotzdem wissen wir, dass dies in manchen Fällen nicht erreicht wurde. Das erschüttert uns zutiefst. Übergriffe an jungen Menschen durch Mitarbeitende von SOS-Kinderdorf werden wir unter keinen Umständen dulden. Menschen, die in den Angeboten von SOS-Kinderdorf Leid erfahren haben – sei es körperliche oder psychische Gewalt, seien es sexuelle Übergriffe oder Misshandlungen – nehmen wir ernst und unterstützen wir bei der Bewältigung des erlittenen Unrechts.
Dafür hat SOS-Kinderdorf eine eigene interne Anlauf- und Monitoringstelle („IAMST“) eingerichtet. Betroffene können sich jederzeit vertrauensvoll an die Mitarbeitenden Andrea Kern und Sina Daeuwel wenden.
Sie können darauf vertrauen, dass Frau Kern und Frau Daeuwel Ihre Erlebnisse ernst nehmen und Ihnen wirklich zuhören. In einem ersten Gespräch können Betroffene das schildern, was sie teilen möchten. Die Mitarbeitenden hören zu, nehmen die geschilderten Erfahrungen ernst und unterstützen dabei, passende Hilfs- und Unterstützungsangebote zu finden.
Die interne Anlaufstelle begleitet Betroffene auch im Rahmen eines möglichen Anerkennungsverfahrens. Sie informiert über den Ablauf und unterstützt bei der Antragstellung, beispielsweise für Anerkennungsleistungen oder die Übernahme von Therapiekosten. Während des gesamten Verfahrens steht die Anlaufstelle als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Über die inhaltliche Bewertung sowie die Höhe möglicher Anerkennungsleistungen entscheidet ein Unabhängiger Anerkennungsausschuss. Dieser spricht Empfehlungen aus, über die der Vorstand des SOS-Kinderdorfvereins abschließend entscheidet.
Die interne Anlaufstelle bietet u.a. folgende Unterstützungsmaßnahmen:
- Kostenübernahme für eine rechtliche Erstberatung, z. B. bei der Entscheidung über eine Anzeige
- Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten (z. B. Traumaambulanzen, Beratungsstellen)
- Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung (z.B. Anfordern von Akten aus der Betreuungszeit, Kontaktvermittlung zu Einrichtungen)
- Begleitung und Ansprechbarkeit im gesamten Verlauf eines Anerkennungsverfahrens
Wenn Personen selbst von Gewalt, Missbrauch oder Unrecht in einer Einrichtung des SOS-Kinderdorfvereins betroffen sind oder davon erfahren haben, können sie sich jederzeit an die interne Anlaufstelle wenden.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Auf Wunsch kann eine Anfrage auch anonym erfolgen.
