Kinderschutz und Unrechtshandlungen
Anlaufstellen für Betroffene

Interne Anlauf- und Monitoringstelle

Sie haben Gewalt oder anderes Unrecht in einer Einrichtung des SOS-Kinderdorf e.V. erfahren? Dann können Sie sich vertrauensvoll an unsere interne Anlauf- und Monitoringstelle (IAMST) wenden.
SOS-Kinderdorf ist sich seiner Verantwortung für das gute und sichere Aufwachsen von Kindern stets bewusst. Seit dem Bau des ersten SOS-Kinderdorfs im Jahr 1956 kümmern sich Kinderdorfmütter und -väter, Erzieher und Erzieherinnen und viele weitere pädagogische Mitarbeitende um Kinder und Jugendliche, die aus vielerlei Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln, sie zu schützen und ihnen ein liebevolles Zuhause zu sein.
Trotzdem wissen wir, dass dies in manchen Fällen nicht erreicht wurde. Das erschüttert uns zutiefst. Übergriffe an jungen Menschen durch Mitarbeitende von SOS-Kinderdorf werden wir unter keinen Umständen dulden. Menschen, die in den Angeboten von SOS-Kinderdorf Leid erfahren haben – sei es körperliche oder psychische Gewalt, seien es sexuelle Übergriffe oder Misshandlungen – nehmen wir ernst und unterstützen wir bei der Bewältigung des erlittenen Unrechts.
Dafür hat SOS-Kinderdorf eine eigene interne Anlauf- und Monitoringstelle („IAMST“) eingerichtet. Betroffene können sich jederzeit vertrauensvoll an die Mitarbeitenden Andrea Kern und Sina Daeuwel wenden. 
Sie können darauf vertrauen, dass Frau Kern und Frau Daeuwel Ihre Erlebnisse ernst nehmen und Ihnen wirklich zuhören. In einem ersten Gespräch können Betroffene das schildern, was sie teilen möchten. Die Mitarbeitenden hören zu, nehmen die geschilderten Erfahrungen ernst und unterstützen dabei, passende Hilfs- und Unterstützungsangebote zu finden.
Die interne Anlaufstelle begleitet Betroffene auch im Rahmen eines möglichen Anerkennungsverfahrens. Sie informiert über den Ablauf und unterstützt bei der Antragstellung, beispielsweise für Anerkennungsleistungen oder die Übernahme von Therapiekosten. Während des gesamten Verfahrens steht die Anlaufstelle als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Über die inhaltliche Bewertung sowie die Höhe möglicher Anerkennungsleistungen entscheidet ein Unabhängiger Anerkennungsausschuss. Dieser spricht Empfehlungen aus, über die der Vorstand des SOS-Kinderdorfvereins abschließend entscheidet.
Die interne Anlaufstelle bietet u.a. folgende Unterstützungsmaßnahmen:
  • Kostenübernahme für eine rechtliche Erstberatung, z. B. bei der Entscheidung über eine Anzeige
  • Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten (z. B. Traumaambulanzen, Beratungsstellen)
  • Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung (z.B. Anfordern von Akten aus der Betreuungszeit, Kontaktvermittlung zu Einrichtungen)
  • Begleitung und Ansprechbarkeit im gesamten Verlauf eines Anerkennungsverfahrens 
Wenn Personen selbst von Gewalt, Missbrauch oder Unrecht in einer Einrichtung des SOS-Kinderdorfvereins betroffen sind oder davon erfahren haben, können sie sich jederzeit an die interne Anlaufstelle wenden.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Auf Wunsch kann eine Anfrage auch anonym erfolgen.
 

So erreichen Sie die interne Anlauf- und Monitoringstelle

Andrea Kern
Telefon 0160 907 86410*
Sina Daeuwel
Telefon 0176 12606623*
* Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier unter §4, Ziffer 14. Unsere Mitarbeitenden sind in der Regel von Montag bis Freitag 9-16 Uhr erreichbar. Gerne können Sie uns auch jederzeit eine Nachricht hinterlassen, unsere Mitarbeitenden melden sich umgehend bei Ihnen zurück.

Stabsstelle Kinder- und Betreutenschutz

Die Stabsstelle für Kinder- und Betreutenschutz (kurz: KiBeS) ist der zentrale und vereinsweite Ansprechpartner für Kinderschutz im SOS-Kinderdorfverein. Die Stabsstelle ist direkt dem Vorstand unterstellt und arbeitet eng mit den Fachkräften für Kinder- und Betreutenschutz in den einzelnen SOS-Kinderdörfern zusammen. Sie gibt und vermittelt in Abstimmung mit den weiteren verantwortlichen Akteuren Beratung sowie Hilfestellung bei Fragen rund um den Kinder- und Betreutenschutz.
 
So erreichen Sie die Stabsstelle für Kinder- und Betreutenschutz:
Barbara Mühlenhoff-Wirth
Telefon 0151 65594133
Claudia Zampolin
Telefon 0151 65594058

Ombudsstelle & Hinweisgebersystem

Der SOS-Kinderdorf e.V. hat die Anwaltskanzlei OSR Ombud Service Rechtsanwälte mit der Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle beauftragt. Mit dieser Kontaktstelle steht Betroffenen und Hinweisgebern eine unabhängige und zuverlässige Meldestelle zur Verfügung. Sie können namentlich, unter einem Pseudonym oder auch ganz anonym ihren Hinweis an OSR übermitteln.
Weder durch die Nutzung dieses Hinweisgeberportals noch durch die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten der Kanzlei OSR entstehen den übermittelnden Personen Kosten. Die von ihnen übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Anwälte der Kanzlei OSR unterliegen keinen Anweisungen von SOS-Kinderdorf.
So erreichen Sie die Ombusstelle:
Matthias Walz
Telefon 
0800 7300 731
Telefon von außerhalb Deutschlands: +49 7161 9877 958
OSR-Rechtsanwälte
Eugenstraße 18
73033 Göppingen

„Ergänzendes Hilfesystem (EHS)“

Um ehemaligen und aktuellen Betreuten, die in einer SOS-Einrichtung Gewalt oder Missbrauch erfahren haben, eine weitere, unabhängige Form der Unterstützung bei der Aufarbeitung dieser Erfahrungen anzubieten, hat sich SOS-Kinderdorf dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) angeschlossen. 
Das EHS geht auf die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zurück und bietet umfangreiche Hilfen für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen an. 
Weitere Infos
hier
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Kontakt zur unabhängigen Anlaufstelle unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800 400 10 50