In jeder Hausgemeinschaft leben sieben bis acht behinderte Menschen mit ihren Betreuern - die sogenannten Hauseltern. Außerdem gehören zeitweise Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zur Hausgemeinschaft. Wie der Alltag dieser Menschen aussieht?
Alle Betreuten haben ein eigenes Zimmer mit eigenem Schlüssel. Das entspricht dem menschlichen Bedürfnis nach
- Schutz
- Sicherheit
- Rückzug
- Selbstbestimmung über eigenen Raum
Daneben finden die behinderten Menschen in den Hausgemeinschaften so viel familiäre Struktur, wie sie noch benötigen. Das hilft ihnen, sich vom Elternhaus zu lösen. Damit werden in vertrauten Strukturen und Wege zur Verselbständigung entwickelt und die Betreuten können Entwicklungsschritte, die sie in der Vergangenheit nicht vollzogen haben, nachholen.
Wichtige Regeln der Hausgemeinschaften
- Jede Hausgemeinschaft ist eine überschaubare Gruppe mit festen Bezugspersonen. Das vermittelt Sicherheit
- Alle Mitglieder einer Hausgemeinschaft sind daran beteiligt, dass die Gemeinschaft funktioniert und die anfallenden Aufgaben bewältigt werden
- Die Hausgemeinschaft bietet als soziales Gefüge ein umfassendes Lernfeld zur Gestaltung sozialer Beziehungen
- Die Hausgemeinschaft versorgt sich selbst. Das beinhaltet auch, dass die meisten Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden. Hier bietet sich die Gelegenheit der Begegnung und des Austausches.
Lebenspraktische Fähigkeiten können in einem alltagsbezogenen Rahmen erlernt werden. Der individuelle Hilfebedarf ist ausschlaggebend dafür, ob die Betreuten langfristig in einer Hausgemeinschaft leben oder im Zuge der Verselbständigung in eine Wohngruppe mit geringerer Betreuungsintensität ziehen können.