
Entwicklungsförderung auch nach Auszug
Alle Einrichtungsteile unterstützen die Bewohner*innen auf dem Weg in die individuelle Selbstständigkeit. Sobald eine Person so selbstständig ist, dass sie ohne regelmäßige Hilfe zurecht kommt, begleiten und unterstützt das Fachpersonal sie beim Umzug in eine eigene Wohnung.
Wenn ein Mensch mit Behinderung in einer eigenen Wohnung wohnt, erhält er keine stationäre Hilfe mehr, sondern ambulante Betreuung mit einem geringen Umfang an wöchentlichen Betreuungsstunden. Diese Menschen haben im Idealfall einen Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt der Umgebung, können aber auch weiterhin in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung von SOS-Hof Bockum arbeiten.
Ihre Ansprechpartnerin
Imke Röske
Bereichsleitung Wohnen
Bockum 10
21385 Rehlingen
Bereichsleitung Wohnen
Bockum 10
21385 Rehlingen