Eine wichtige Verantwortung: wie SOS-Kinderdorf mit vererbten Immobilien umgeht
Auch mit einem Nachlass oder einer Schenkung kann man die Arbeit von SOS-Kinderdorf unterstützen – ob mit finanziellen Beträgen oder mit Sachwerten, wie zum Beispiel Immobilien. Dabei ist es SOS-Kinderdorf ein sehr großes Anliegen, Ihre Wünsche mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen.
In der Vergangenheit haben großzügige Unterstützer SOS-Kinderdorf Immobilien vererbt oder geschenkt. Diese werden direkt oder indirekt für die pädagogische Arbeit genutzt, indem sie entweder für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe verwendet werden oder ihre Erträge zur Finanzierung dieser Arbeit eingesetzt werden. Der SOS-Kinderdorfverein kauft selbst keine Immobilien zur wirtschaftlichen Verwertung an. Nur die Großzügigkeit von Gebern und Erblassern eröffnet dem Verein überhaupt die Möglichkeit, Immobilien zur Mittelgenerierung für satzungsgemäße Vereinszwecke zu nutzen.
Verantwortung
Im Umgang mit den geerbten oder geschenkten Gebäuden steht SOS-Kinderdorf in einer mehrfachen Verantwortung: gegenüber dem Erblasser bzw. Schenker und seinen Wünschen, gegenüber den Verpflichtungen aus der Satzung und auch gegenüber den Mietern. Dabei muss die Nutzung einer Immobilie immer dem Vereinszweck entsprechen: Das bedeutet, dass die Erträge der Immobilien für die Finanzierung des satzungsgemäßen Vereinszwecks, die Kinder- und Jugendhilfe, genutzt werden müssen. Dieses satzungsgemäße Verhalten wird jährlich durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, das Deutsche Sozialinstitut für soziale Fragen (DZI) sowie die Mitgliederversammlung des SOS-Kinderdorf e.V. überprüft.
Grundsätze im Umgang mit übertragenen Immobilien
Im Umgang mit übertragenen Immobilien und der damit einhergehenden Verantwortung gegenüber den Gebern, den betreuten Kindern und Jugendlichen sowie den Mietern leiten den SOS-Kinderdorfverein seine maßgeblichen Werte und Grundsätze. Um die Immobilien unabhängig zu bewerten, wird in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt. SOS-Kinderdorf sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einen guten baulichen Zustand der Gebäude, die der Verein langfristig im Bestand halten möchte. Wenn SOS-Kinderdorf eine Immobilie durch Schenkung oder Erbfall erhält, informiert der Verein die Mieter so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel. Bestehende Mietverhältnisse werden respektiert. Notwendige Sanierungsmaßnahmen werden mit den Mietern besprochen und einvernehmliche Vereinbarungen für die Dauer der Bauzeit getroffen. Vereinbarungen mit den Mietern werden schriftlich getroffen und verlässlich eingehalten.
Insbesondere die Prinzipien Transparenz, Respekt, Diskretion, Sorgfalt und Verlässlichkeit, Qualität sowie Nachhaltigkeit sind für den Umgang mit Immobilien maßgeblich.