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Transparenz und Kontrolle

Der SOS-Kinderdorf e.V. ist als gemeinnützige, weltweit tätige Organisation und als Träger der freien Jugendhilfe in Deutschland seinen Spenderinnen und Spendern sowie der öffentlichen Hand gleichermaßen zur Rechenschaft verpflichtet. Der Verein legt größten Wert auf Transparenz und hat ein umfassendes System entwickelt, das der Steuerung und Regelung der finanziellen Abläufe dient.
Mehr dazu finden Sie in unserem 

Jahresbericht.

(PDF)

Ihre Hilfe kommt an

Rund 87,0 % der maßgeblichen Gesamtaufwendungen fließen beim SOS-Kinderdorf e.V. direkt in die Programmarbeit (Projektförderung und -begleitung).
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Häufige Fragen

SOS-Kinderdorf bekommt öffentliche Zuwendungen, um die von uns betreuten Kinder beispielsweise mit Kleidung, Schulzeug, etc. auszustatten. Die öffentlichen Gelder sichern also die Grundversorgung der Kinder und Jugendlichen, die in unseren SOS-Einrichtungen leben. Doch SOS-Kinderdorf leistet mehr. Dieses „Mehr“ ist durch die Unterstützung unserer Spender möglich. Es sind die Momente, die eine geborgene Kindheit ausmachen: Die Gutenachtgeschichte vor dem Einschlafen... das gemeinsame Essen im Kreise der Familie... in den Arm genommen zu werden, wenn es einem schlecht geht... immer jemanden zu haben, der zuhört und hilft, wo es nur geht. Dies gewährleisten wir durch ausreichend und speziell ausgebildetes Personal, durch zugeschnittene Therapieleistungen, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung der Kinder usw. Außerdem ermöglichen uns Spendengelder, flexibel zu agieren und schnell und unbürokratisch dort zu helfen, wo unsere Hilfe am dringendsten gebraucht wird.
Der SOS-Kinderdorf e.V. wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus hauptamtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Der Vorstand wird seinerseits vom Aufsichtsrat bestellt, dessen Mitglieder von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt werden.
Der von der Mitgliederversammlung gewählte, ehrenamtliche Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Außerdem gibt er den Etat frei und kontrolliert den korrekten Mitteleinsatz. Vertragsabschlüsse im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit müssen gemäß unserer internen Richtlinien, die das Organisationshandbuch des Vereins bilden, unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt, gemäß §14(2) der Satzung des SOS-Kinderdorf e.V.
Das interne Kontrollsystem (IKS) beinhaltet Regelungen zur Steuerung der Vereinsaktivitäten. Es ist integraler Bestandteil der organisatorischen Regelungen des SOS-Kinderdorf e.V. und findet seine Ausprägung u.a. in Leitfäden, Richtlinien und  Verfahrensanweisungen. Diese werden durch Stellenbeschreibungen, abgestufte Berechtigungs- und Freigabesysteme sowie prozessintegrierte Kontrollen (z.B. Funktionstrennung) ergänzt.
Die Aufgaben der Internen Revision nimmt im Wesentlichen eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahr. Mit dem Wechsel im Jahr 2016 zu einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat der SOS-Kinderdorfverein nun einen Partner an seiner Seite, der prozessunabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen erbringen kann. Diese zielen darauf ab, Transparenz zu schaffen, Chancen und Risiken aufzudecken sowie Organisationsabläufe stetig zu verbessern. Auf Basis eines mehrjährigen Prüfungsplans werden die Verwaltungsabläufe in den Einrichtungen und in der Geschäftsstelle geprüft sowie Handlungsempfehlungen bei identifizierten Prozess- und Systemschwächen aufgezeigt.
Der Vorstand sowie der verantwortliche Personenkreis werden mittels eines schriftlichen Revisionsberichtes über die Prüfungsergebnisse informiert.
Da revisionssichere Geschäftsprozesse für den SOS-Kinderdorf e.V. unerlässlich sind, wurde im Jahr 2018 zusätzlich die Stabsstelle Interne Revision und Compliance geschaffen. Diese bündelt und priorisiert die Ergebnisse der Prüfungen und begleitet die operative vereinsweite Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Dies kann beispielsweise die Weiterentwicklung bestehender Verfahrensanweisungen beinhalten. Für den organisatorischen Lernprozess werden unter anderem „Best Practice“-Beispiele in den gesamten Verein gespiegelt, um aus den gesammelten Erfahrungen zu lernen und die Qualität unserer Arbeit systematisch weiterzuentwickeln.
Seinen Jahresabschluss lässt der SOS-Kinderdorf e.V. von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte) freiwillig nach den Kriterien für große Kapitalgesellschaften prüfen – mit allen damit verbundenen verschärften gesetzlichen Rechnungslegungs- und Berichtspflichten. Ebenfalls freiwillig unterzieht sich der Vorstand  des Vereins einer Ordnungsmäßigkeitsprüfung auf Basis des Haushaltsgrundsätzegesetzes (§ 53HGrG). Die Wirtschaftsprüfer kontrollieren, ob der Vorstand  sorgfältig und gemäß der einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, der Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für den Verein arbeitet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung werden für eine ganzheitliche Beurteilung zusätzlich die Berichte der Internen Revision gewürdigt. Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe arbeitet der SOS-Kinderdorf e.V. mit diversen Stellen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zusammen. Um öffentliche Mittel für deutsche SOS-Kinderdorf-Gemeinschaften nutzen zu können, ist der Verein an Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen mit den Kommunen gebunden. Diese kontrollieren auch, ob alle Vereinbarungen eingehalten werden. Strengste Nachweispflichten und  Prüfkriterien gelten ebenso bei Zuschüssen der Bundesanstalt für Arbeit sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF). Nicht zuletzt beantragt der SOS-Kinderdorf e.V. jährlich das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), der derzeit umfassendsten neutralen Spendenprüfung in Deutschland. Kriterien, die der SOS-Kinderdorf e.V. stets erfüllt, sind dabei u.a. die nachprüfbare, sparsame Mittelverwendung, ein transparentes Geschäftsgebaren sowie eine wahre, eindeutige und sachliche Werbung.
„Gutes tun ist leicht, wenn viele helfen“, so hat es Hermann Gmeiner, der Gründer der SOS-Kinderdörfer, formuliert. Sein Ansatz, große soziale Aufgaben auf viele Schultern zu verteilen hat auch gegenwärtige Aktualität, wenn es darum geht, das weltweite Werk für Kinder, Jugendliche und bedürftige Menschen in zeitgemäßen Strukturen zu verankern, welche finanzielle Transparenz, effektives Arbeiten und hohe Motivation möglich machen und sicherstellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt sich der deutsche SOS-Kinderdorfverein einen Corporate Governance Kodex (im Folgenden „SOS-CGK“). Damit wird das deutsche Corporate Governance System transparent, nachvollziehbar und angemessen auf die Struktur und besonderen Anforderungen des SOS-Kinderdorf e.V. übertragen. Zudem soll wesentlichen gesetzlichen Vorschriften wie auch nationalen und internationalen Standards zur Leitung und Überwachung gemeinnützig organisierter Sozialer Arbeit Rechnung getragen werden.
Der Corporate Governance Kodex stellt einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des deutschen SOS-Kinderdorfvereins dar. Er besteht insbesondere aus Handlungsleitlinien, die die Vereinsorgane durch eine klare Kompetenzfestlegung und durch Vorgaben zur Kommunikation dieser Organe untereinander in ihrer verantwortungsvollen und erfolgreichen Arbeit unterstützen. Die Regelungen ermöglichen eine vertrauensvolle und qualifizierte Tätigkeit des Vereins und seiner Einrichtungen. Der Kodex soll nach innen und außen eine gute Unternehmensführung gewährleisten.
Dem deutschen SOS-Kinderdorfverein liegt mit den nachfolgenden Regelungen insbesondere daran, auf allen Ebenen und in allen Beziehungen intern und extern Vertrauen zu schaffen und zu erhalten. Der SOS-CGK bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins selbst wie dem breiten Kreis seiner Spenderinnen und Spender sowie der gesamten Öffentlichkeit einen Prüfrahmen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Damit wir das Leben von möglichst vielen Kindern, Jugendlichen und Familien in Not langfristig verbessern können, brauchen wir starke Förderer, Partnerschaften und Spenden aus der Wirtschaft. Dabei legt der SOS-Kinderdorf e.V.  großen Wert auf seine Unabhängigkeit. Um sicherzustellen, dass die großen Förderungen unserer Arbeit sowie unsere Unternehmenskooperationen mit unseren Leitsätzen vereinbar sind, entscheiden wir über  Kooperationen und Spendenannahmen im Einzelfall. Dabei wägen wir eventuelle Risiken und Chancen einer Zusammenarbeit ab. 
Gerne erläutern wir in einem persönlichen Gespräch die Details und die Möglichkeiten, wie Sie SOS-Kinderdorf unterstützen können.
 
In unserem Leitbild haben wir uns zu einem verantwortungsvollen, transparenten und zielgerichteten Ressourceneinsatz verpflichtet, um damit für unsere Aufgaben optimale Ergebnisse zu erreichen. Da Korruption eine allzeit gegenwärtige Bedrohung für die Vermögenswerte und die Reputation des SOS-Kinderdorf e.V. darstellen kann, vertreten wir eine Null-Toleranz-Politik. Mit unserem etablierten Konzept zur Korruptionsprävention verfolgen wir das Ziel, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtungen und der Geschäftsstelle für dieses Thema zu sensibilisieren, auf bestehende Regelungen hinzuweisen und auf mögliche Folgen aufmerksam zu machen. Zusätzlich werden korruptionsgefährdete Organisationseinheiten zum Thema Korruptionsprävention regelmäßig geschult.
Bei Verdachtsmomenten können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Hinweisen an die interne Compliance-Stelle wenden oder das anonyme
Hinweisgeberportal
nutzen. Ein Verhalten, welches unsere gesetzten Standards nicht beachtet, ist nicht akzeptabel. Wo ein solches Verhalten vermutet wird, werden unabhängige Untersuchungen angesetzt und im Falle von Beweisen rechtliche und/oder disziplinarische Schritte eingeleitet.
Der SOS-Kinderdorf e.V. ist davon überzeugt, dass nachhaltige Geschäftspraktiken nur durch ein ethisches und faires Handeln praktiziert werden können, und übernimmt Verantwortung für die Achtung und Stärkung international anerkannter Menschenrechte sowie den Umweltschutz innerhalb seiner eigenen Geschäftsbereiche und durch ein angemessenes Management innerhalb seiner Lieferketten. Der SOS-Kinderdorf e.V. setzt sämtliche Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten um und hält die Umsetzung auch bei seinen Geschäftspartnern nach. Näheres erfahren Sie in unserer Grundsatzerklärung sowie der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.
Hinweise sicher und geschützt anbringen: Der SOS-Kinderdorf e.V. ermöglicht mit seinem Hinweisgeberportal eine sichere Mitteilung von Hinweisen auf Straftaten, andere Gesetzesverstöße oder ähnlich schwerwiegende personen-, umwelt- oder vermögensschädigende Handlungen. Hinweise können jederzeit, auf Wunsch auch anonym, gemeldet werden. Das Hinweisgeberportal steht allen Mitarbeitenden, Betreuten und anderen mit der Organisation verbundenen Personen sowie sonstigen Dritten offen. Näheres erfahren Sie in unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren. Hier gelangen Sie direkt zum
Hinweisgeberportal
.
Bei der Finanzierung ausländischer Projekte arbeitet der SOS-Kinderdorf e.V. eng mit dem Dachverband SOS-Kinderdorf International zusammen. Von diesem erhält er im Rahmen abgestimmter Budgets Aufzeichnungen und Nachweise über die Verwendung der transferierten Gelder. Die vom SOS-Kinderdorf e.V. außerhalb Deutschlands unterstützten SOS-Kinderdorf-Organisationen werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im jeweiligen Land geprüft. Zusätzlich zu deren Berichten erhält die Geschäftsführung Berichte, in denen die Prüfer Hinweise auf evtl. Verbesserungsmöglichkeiten geben. Die interne Revision der SOS-Auslandsorganisationen nimmt ein internes Team wahr, das sich aus erfahrenen Spezialisten der weltweiten Mitgliedsorganisationen zusammensetzt. Für alle Spenden empfangenden SOS-Auslandsorganisationen gelten weltweit einheitliche Rechnungslegungsstandards auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Commitee (IASC). Das detaillierte Berichtswesen für alle ausländischen Projekte erfolgt über eine weltweit einheitliche Software.

Gut zu wissen

Möchte ein Partner das Logo des SOS-Kinderdorf e.V. nutzen, wird das Engagement im Rahmen eines gesonderten Lizenzvertrages geregelt. Der SOS-Kinderdorf e.V. verlangt für die Logonutzung eine gesonderte Lizenzgebühr. Diese ist abhängig vom Umfang und der Dauer der Logonutzung und wird mit dem Partner individuell verhandelt.
Die Gebühr wird nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Da es sich bei diesem Entgelt nicht mehr um eine rein ideelle Spende ohne Gegenleistung handelt, erteilt SOS-Kinderdorf über die erhaltenen Beträge Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis.
Bei der Spendenwerbung wurde der SOS-Kinderdorf e.V. 2022 durch folgende Unternehmen unterstützt: 
  • Activate GmbH, Köln (Haustürwerbung)
  • BonAureus GmbH, München (Zahngoldsammlung)
  • Brand-Pearls GmbH (Markenbotschafter-Research)
  • DIALOG FRANKFURT Marketingservice & Consulting GmbH, Frankfurt a. Main (Telefonmarketing)
  • fischerAppelt AG, München (Pressearbeit)
  • Gallafilz GmbH, München (Beratungsagentur)
  • KB&B, Hamburg (Kinder- u. Familienmarketing)
  • OMD Create (Pro-Bono-Mediaeinkauf)
  • Pepperminds Deutschland GmbH, Köln (Straßen- und Haustürwerbung)
  • Rankeffekt, München (Onlinemarketing)
  • talk2move Fundraising GmbH, Berlin (Straßenwerbung)
  • Teledialog Fundraising GmbH, Rosenheim (Telefonmarketing)
  • van Acken Fundraising GmbH, Krefeld (Telefonmarketing)
Die beauftragten Unternehmen wurden zum Teil erfolgsabhängig vergütet. Dies betraf die Aktionen zur Straßen- und Haustürwerbung.

In Anlehnung an das Konzept der Werbe- und Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder Organisationendes des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) ist ein weiterer Schritt der Transparenz und Kontrolle im SOS-Kinderdorf e.V. die Offenlegung der von Dritten unentgeltlich erhaltenen Pro-bono-Leistungen. Pro-bono-Leistungen können Personal-und Sachleistungen (z.B. Rechtsberatung) sein, welche nicht den Sachspenden zuzurechnen sind und deshalb in der Rechnungslegung nicht ausgewiesen werden können.
In unserer jährlichen Erhebung werden Pro-bono-Leistungen mit einen anzunehmenden Wert ab 10.000 Euro pro Unternehmen und Jahr und Art der Leistung erfasst.