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Pressemitteilungen

Passgenaue Unterstützung für alleinerziehende Frauen 

München, 7. März 2023

Auch Kindergrundsicherung muss Bedürfnisse Alleinerziehender berücksichtigen
Zum Weltfrauentag am 8. März: Passgenaue Unterstützung für alleinerziehende Frauen 

Die aktuelle Diskussion um die Kindergrundsicherung beinhaltet auch einen zentralen frauenpolitischen Aspekt: Etwa neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Alleinerziehende und ihre Kinder sind zudem einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt: Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden erleben finanzielle Armut, sie sind somit vier- bis fünfmal häufiger von Armut betroffen als Paarfamilien. Für SOS-Kinderdorf-Vorsitzende Prof. Dr. Sabina Schutter ist der Weltfrauentag am 8. März Anlass, die Bedürfnisse alleinerziehender Mütter in den Mittelpunkt zu stellen:

Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende SOS-Kinderdorf e.V.

„Alleinerziehende Frauen werden nach wie vor von vielen familienpolitischen Maßnahmen nicht ausreichend erreicht. Sie brauchen passgenaue Unterstützung. Dazu zählt zunächst eine verbesserte Vereinbarkeit, damit alleinerziehende Mütter ihre Existenz sichern können. Wichtig ist aber auch, dass junge Alleinerziehende ihre Ausbildung in Teilzeit machen können und nicht zuletzt gleichberechtigte Aufstiegschancen. Bei Alleinerziehenden fokussieren sich Nachholbedarfe in der Gleichstellung – wer in einer Partnerschaft seine Existenz nicht allein sichern konnte, wird es auch nach einer Trennung nicht können. Deshalb ist es zentral, das Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu verringern – durch Erwerbsteilhabe, Kinderbetreuung und nicht zuletzt Steuergerechtigkeit. 

Auch aktuelle familienpolitische Reformen wie die Kindergrundsicherung müssen Alleinerziehende im Blick haben: Dafür müssen vor allem der Unterhaltsvorschuss und die geplante Kindergrundsicherung miteinander verzahnt werden. 40 Prozent der Alleinerziehenden sind armutsbetroffen, 50 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden bekommen keinen Unterhalt - das ist die Realität. Diese Gruppe muss in der Kindergrundsicherung besondere Berücksichtigung erfahren, andernfalls wird sie angesichts der stagnierend hohen Zahlen der Kinderarmut wenig erreichen. Der Unterhaltsvorschuss darf im einkommensabhängigen Teil der Kindergrundsicherung nicht oder nur zu geringen Teilen angerechnet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kindergrundsicherung Alleinerziehende und ihre Kinder adäquat unterstützt und auch die Mehrbedarfe, die Alleinerziehende schultern müssen, berücksichtigt.“ 
 

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Tobias Bauer, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Magdalena Tanner