SOS-Kinderdorf: „Die Kindergrundsicherung muss auch für geflüchtete Kinder ab dem ersten Tag gelten“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus besuchte am heutigen Weltkindertag das SOS-Kinderdorf Berlin. Paus informierte sich vor Ort unter anderem über die Hilfsangebote für geflüchtete Familien aus der Ukraine. Im SOS-Kinderdorf in Moabit nehmen ukrainische Kinder gemeinsam mit Berliner Kindern an verschiedenen Angeboten teil – ein Schritt zur Integration und Normalisierung. Ein weiteres Thema des Besuchs: die geplante Kindergrundsicherung der Bundesregierung.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (li.) mit Prof. Dr. Sabina Schutter (Vorstandsvorsitzende SOS-Kinderdorf e.V.) im SOS-Kinderdorf in Berlin.
© Paula G. Vidal
Der anstehende Winter in der Ukraine und die zerstörte Infrastruktur in vielen Teilen des Landes werden voraussichtlich nochmals viele ukrainische Familien zur Flucht zwingen. Hilfsangebote in Deutschland müssen weiter bereitgestellt und ausgebaut werden, denn der Bedarf ist nach wie vor groß, so Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V.: „Wir müssen sicher stellen, dass die geflüchteten Kinder und Jugendlichen die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir bieten z.B. im SOS-Kinderdorf Berlin Angebote wie Sprachkurse an oder helfen bei der Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse. Denn letztlich geht es darum, dass die Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Förderung haben. Der Fachkräftemangel in Deutschland und die anderen Probleme wie die Wohnungsnot in deutschen Großstädten können keine Ausrede dafür sein, dieses Recht nicht bestmöglich umzusetzen!“
Über sechs Monate nach Kriegsbeginn und Flucht sind viele Geflüchtete nun soweit, dass sie nach Perspektiven suchen. Deshalb sind langfristige Angebote, wie zum Beispiel zur Berufsorientierung und -vorbereitung für Jugendliche jetzt wichtig. Für langfristige Perspektiven muss aber auch der gesetzliche Rahmen der Aufenthaltsdauer möglichst schnell geklärt werden, damit die Menschen ihre Zukunft planen können.
Blick auf die geplante Kindergrundsicherung
Neben der Hilfe für Geflüchtete wurde beim Besuch der Bundesfamilienministerin auch die Kindergrundsicherung thematisiert. Die geplante Reform soll Kinderarmut bekämpfen und Unterstützung für die Kinder verbessern, die sie am meisten brauchen. Bundesfamilienministerin Paus stellte dazu fest: „Kinder haben ein Recht auf unbeschwertes Aufwachsen. Daher finde ich es so erschreckend, dass in Deutschland jedes 5. Kind von Armut bedroht ist. Keine neuen Stifte zum Schuljahresbeginn, kein Geld für Unternehmungen mit Freunden, aus finanziellen Gründen früh von der Schule abgehen, all das belastet Kinder und verschlechtert ihre Chancen im späteren Leben. Um Kinderarmut grundsätzlich zu bekämpfen, werden wir die Kindergrundsicherung einführen. Die machen wir so einfach und digital, dass sie auch wirklich alle Kinder erreicht, deren Eltern nur wenig verdienen. Die Kindergrundsicherung wird aus einem Garantiebetrag für alle Kinder und einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag bestehen. Dafür fassen wir bestehende Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen. Das ist komplex, aber ich bin sicher: 2025 werden wir das erste Geld auszahlen.“
Aus Sicht von SOS-Kinderdorf zeigen die Erfahrungen mit den ukrainischen Geflüchteten, dass Teilhabe und Integration vom ersten Tag an der richtige Weg sind: „Deshalb muss die Kindergrundsicherung auch für alle geflüchteten Kinder vom ersten Tag an Teilhabe und Integration ermöglichen,“ so Prof. Schutter.