SOS-Kinderdorf zum Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland

München, 17. März 2017


Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen beschlossen. SOS-Kinderdorf begrüßt, dass die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland genauer untersucht wird. Aus Sicht des Kinderhilfswerks, das sich schon seit vielen Jahren für diese besonders schutzbedürftige Gruppe einsetzt, braucht es vor allem grundlegendere Kenntnisse über die schwierige Phase des Übergangs in die Volljährigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dazu ist es unabdingbar, auch die Betroffenen selbst zu befragen und ihnen eine Stimme zu geben. „Wir müssen diese für die jungen Menschen so kritische Phase besser begleiten. Um ein umfassenderes Bild ihrer Situation zu erlangen, sollten die jungen Geflüchteten auch selbst dazu gehört werden“, fordert  Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des SOS-Kinderdorfvereins.
„Wir brauchen dringend verlässliche Untersuchungen zur Situation von jungen volljährigen Flüchtlingen. Das Erreichen der Volljährigkeit stellt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen gravierenden Einschnitt dar; es ist aus unserer Sicht zentral, diesen Übergang gut zu begleiten. Es kann nicht sein, dass die jungen Menschen einfach aus der Betreuung der Kinder- und  Jugendhilfe herausfallen und so ihre Integration gefährdet wird. Das kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten“, so Lambertz weiter.
Auf diesen Aspekt hatte SOS-Kinderdorf in der Befragung für den Bericht ausdrücklich hingewiesen. Das Kinderhilfswerk war zusammen mit anderen Sozialverbänden als Experte gehört worden. 
SOS-Kinderdorf weist auch darauf hin, dass eine grundlegende Prüfung, ob die angewandten Verfahren die Rechte der unbegleiteten Minderjährigen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention wahren, dringend notwendig ist. „Es ist essentiell, dass das Kindeswohl in allen Verfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorrangig berücksichtigt wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Verteilentscheidungen, die Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts sowie eine wirkungsvolle rechtliche Vertretung der jungen Menschen sehr kritisch zu prüfen. Auch die Beteiligung der Jugendlichen bei allen sie betreffenden Angelegenheiten muss im Sinne der Kinderrechte gewahrt sein“, sagt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des SOS-Kinderdorfvereins.
SOS-Kinderdorf engagiert sich schon seit vielen Jahren an verschiedenen Standorten in Deutschland für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Der Verein hat auf den vermehrten Bedarf reagiert, indem er Angebote neu aufgebaut oder erweitert hat. SOS-Kinderdorf handelt dabei nach dem Grundsatz, die jungen Flüchtlinge nicht nur mit dem Nötigsten zu versorgen, sondern ihnen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie für ihre Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit brauchen. Dazu gehört vor allem, ihnen auch Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung zu eröffnen.
Das praktische Engagement des Kinderhilfswerks reicht von betreuten Jugendwohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über spezifische berufsorientierte Angebote und Bildungsangebote bis hin zur Aufnahme ganzer Flüchtlingsfamilien.

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