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Sozialpolitische Positionierung

Appell: Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe: Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete

Berlin, 30. Mai 2017

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,

das Verfahren zur Reform des SGB VIII kommt zum Ende. Am 2. Juni wird darüber im Bundesrat beraten. Der anfängliche Leitgedanke eines ‚inklusiven SGB VIII‘ konnte nicht umgesetzt werden. Dafür aber wurden in den letzten Monaten immer wieder Forderungen nach einer Exklusion der Gruppe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und geflüchteter junger Volljähriger bzw. zuletzt insgesamt junger Volljähriger laut.

Diese Forderungen haben auch fortlaufend Eingang in die Normtexte und zuletzt in den Gesetzentwurf gefunden – mit der Beschreibung „besonderer“, pädagogisch niedrigerer Bedarfe in den Entwurfsbegründungen und Leistungsformen in den ersten Entwurfspapieren, mit Vorschlägen zur pauschalen Vorranggeltung betreuungsärmerer Leistungen sowie mit der Schaffung einer sog. Länderöffnungsklausel im aktuellen Gesetzesentwurf, die den Ländern die Möglichkeit eröffnet, die Kostenerstattung für Jugendhilfeleistungen an junge Geflüchtete zu verweigern (§ 78f SGB VIII-E).

Zuletzt aufgegriffen wurde außerdem eine Forderung, die während des gesamten Verfahrens von der Fachwelt strikt abgelehnt wurde, nämlich die Einschränkung der Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII-E).

Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen! Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen!

Warum ist das wichtig?

Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben den Weg in Selbstständigkeit und Ausbildung geschafft. Sie haben es allerdings nicht alleine geschafft, sondern zusammen mit einer starken Jugendhilfe in einem sicheren Umfeld. Hierfür war professionelle pädagogische und mitunter psychosoziale Unterstützung nötig. Denn Kinder und Jugendliche, die alleine geflüchtet sind, haben oft Gewalt, Krieg, Not und Verfolgung erleben müssen und sind zum Teil, nicht zuletzt auf der Flucht selbst, Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel geworden. Deren notwendige Unterstützung ist nun in Gefahr.

Der Gesetzesentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht in § 78f SGB VIII-E eine Länderöffnungsklausel zur besseren Kostensteuerung vor, die geflüchtete junge Menschen in rechtswidriger Weise diskriminiert. Danach sollen die Länder bei Jugendhilfe an geflüchtete junge Menschen die Kostenerstattung verweigern können, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden.

Diese Regelung führt im Ergebnis zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen und einer doppelten Spaltung junger geflüchteter und nichtgeflüchteter Menschen: Zum einen werden dann Leistungen an junge Geflüchtete nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen werden Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel – letzteres wäre zudem eine integrationspolitische Katastrophe.

Extrem besorgniserregend ist zudem die in der Beschlussvorlage vom 23. Mai 2017 (BR-Drucksache 314/1/17, S. 9) vorgesehene Änderung in § 41 SGB VIII-E, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinderund Jugendberichten dar.

Wir sagen: Sparen Sie nicht an der Zukunft. Bitte setzen Sie sich für eine starke Jugendhilfe ein!

  • Keine Kürzung der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wer bedarfsgerecht unterstützt wird und in betreuten Wohngruppen (§ 34 SGB VIII) statt in großen Unterkünften mit geringer Betreuung lebt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftliche Teilhabe!
  • Die Gewährung von Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) muss vollumfänglich möglich sein. Sie ist essentiell, um die jungen Menschen in ein selbstständiges Leben zu begleiten. Aufgrund der restriktiven Gewährungspraxis und der vielschichtigen Herausforderungen, denen junge Menschen in der Übergangsphase begegnen, bedarf es einer klaren Fassung des Regelrechtsanspruchs in § 41 Abs. 1 SGB VIII und einer Ausweitung dessen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres!
  • Kinderrechte und Kinderschutzstandards müssen für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung gelten. Sie brauchen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen. Für sie muss aber auch der vollumfängliche Zugang zu den Regelleistungssystemen, v.a. gesundheitlicher Versorgung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Kita und Schule, effektiv gewährleistet sein. Die Änderungen in § 44 AsylG-E sind hierfür nicht ausreichend und werden im Übrigen durch das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht konterkariert!

Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben und hierzu beisteuern, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden!

Kinder und Familien brauchen ein Umfeld, in dem eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung möglich ist, Kinder sich entwickeln können und sie nicht von elementaren Grundrechten, wie Bildung, Gesundheit oder dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abgeschnitten sind!

Wenn wir wollen, dass Kinder kindergerecht aufwachsen, braucht es eine überzeugte Zugangsschaffung zu den Regelsystemen und einen Abbau bestehender Exklusionsmechanismen!

Wir hoffen gemeinsam mit mehr als 13.000 Unterzeichnenden unserer Petition „Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!“ auf ihre Unterstützung, damit gutes An- und Weiterkommen in Deutschland möglich bleibt.