Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!

München, 26. September 2018

SOS-Kinderdorf fordert die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern nach ihrer gestrigen Tagung auf, möglichst bald einen Vorschlag zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorzulegen: Kinderrechte müssen ausdrücklich in die Grundrechte aufgenommen werden, um die Position der Kinder als Rechtssubjekte deutlich zu machen. Nur so werden ihre Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte an höchster Stelle abgesichert.
Seit über 25 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, bisher fehlte es jedoch an politischer Einigkeit, diesen Kinderrechten Verfassungsrang zu gewähren. Laut Koalitionsvertrag soll sich dies in der aktuellen Legislaturperiode ändern. Kindergrundrechte stärken Kinder und Eltern gleichermaßen, denn sie verpflichten Politik und Verwaltung, bei allen Entscheidungen, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, genau zu prüfen, ob deren Rechte gewahrt sind. Dies ist dringend nötig, denn auch in Deutschland werden die spezifischen Belange von Kindern nicht durchgängig beachtet. Immer noch gibt es Kinder, deren Entwicklung durch Armut, Gewalt und mangelnden Bildungschancen beeinträchtigt wird.
„Alle Kinder haben eigene Rechte. Aufgabe des Staates ist es, jedes Kind zu schützen und die Entwicklung der Kinder angemessen zu fördern“, betont Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. „Es ist Zeit, Kinderrechte als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern, um Kindern und Jugendlichen Förder-, Schutz und Beteiligungsrechte an höchster Stelle zu garantieren.“ Durch die Grundgesetzänderung wäre nicht nur die rechtliche Position von Kindern und Jugendlichen gestärkt, sondern junge Menschen müssten bei allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört und beteiligt werden und das Kindeswohl müsste von Politik und Behörden besonders berücksichtigt werden. Und nicht zuletzt würde mit der Verfassungsänderung die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland befördert.
„Kinder sind nicht einfach nur kleine Erwachsene, sondern sie haben spezifische Bedarfe in der Zeit des Heranwachsens“, sagt Lambertz. „Mit  der Stärkung der Kinderrechte durch ihre ausdrückliche Aufnahme in den Grundrechtskatalog, nehmen wir als Gesellschaft unsere Verantwortung für Kinder, Familien und zukünftige Generationen ernst.“ Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben, ist zentrales Anliegen des SOS-Kinderdorfvereins – sowohl in seinem öffentlichen Engagement für die Rechte von jungen Menschen als auch in seiner pädagogischen Arbeit. Durch vielfältige Beteiligungskonzepte unterstützt SOS-Kinderdorf junge Menschen dabei, sich mit ihren Rechten auseinander zu setzen und diese verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Die langjährige Erfahrung zeigt: Kinder können Experten in eigener Sache sein.