Zum Tag des Grundgesetzes: Kinderrechte sind Grundrechte

München, 22. Mai 2017

SOS-Kinderdorf kritisiert geplante Regelung zur Kostenerstattung für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Am 23. Mai jährt sich die Verkündung des deutschen Grundgesetzes zum 68. Mal. Anlässlich des Tags des Grundgesetzes erinnert SOS-Kinderdorf e.V. daran, dass die Kinderrechte immer noch nicht Teil der deutschen Verfassung sind. Und das, ob- wohl die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland schon seit 25 Jahren in Kraft ist. „Es ist höchste Zeit, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit jungen Menschen Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte an höchster Stelle zu garantieren“, fordert Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des SOS-Kinderdorf e.V. „Das Wohlergehen der kommenden Generation sollte im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen.“
Kinder brauchen aufgrund ihrer Verletzlichkeit besonderen Schutz. Auch in Deutschland beeinträchtigen Armut, Ungerechtigkeit und Gewalt oder mangelnde Bildungschancen das Leben vieler junger Menschen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben eigene Rechte – und es ist die Pflicht des Staates, sie besonders zu schützen und ihre Entwicklung angemessen zu fördern. Daher ist die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz so wichtig“, erläutert Lambertz. Nicht zuletzt wären Kinderrechte nach dem Eingang ins Grundgesetz in höchster Instanz einklagbar. „All das würde sich im alltäglichen Leben junger Menschen positiv bemerkbar machen“, betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kinderhilfsorganisation. „Denn ihre Position wäre dann ganz grundsätzlich gestärkt, wenn ihre Interessen in Konflikt mit anderen ‚erwachsenen‘ Interessen geraten.“ Junge Menschen müssten dann nicht nur bei allen sie betreffenden Angelegenheiten viel mehr gehört und beteiligt werden, sondern ihr Wohlergehen müsste von Politik, Behörden und Verwaltungen in diesen Fällen auch vorrangig berücksichtigt werden.
Der SOS-Kinderdorfverein unterstützt daher ausdrücklich die jüngste Bundesratsinitiative zur Veran- kerung der Kinderrechte in der Verfassung. Er fordert die Politik auf, noch in dieser Legislaturperiode tätig zu werden und so die Rechtsposition von Kindern in Deutschland maßgeblich zu stärken. Für- sprecher der Initiative sind neben Sozialverbänden und Kinderhilfsorganisationen unter anderem Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas.
Kindern eine Stimme zu geben, ist ein zentrales Anliegen des SOS-Kinderdorfvereins – in seinem öffentlichen Eintreten für die Rechte von Kindern wie in seiner pädagogischen Arbeit.
Die Kinderhilfsorganisation unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihre Rechte zu erlangen und wahrzunehmen. Denn das Wissen um die eigenen Rechte sowie eine konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Angelegenheiten ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung zu selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Alle SOS-Kinderdorf-Einrichtungen haben daher altersgerechte Beteiligungsmöglichkeiten etabliert und setzen sich dafür ein, den Kinderrechten Gehör zu verschaffen.