Reform des SGB VIII: SOS-Kinderdorf plädiert für Ablehnung im Bundesrat

München, 21. September 2017

Am morgigen Freitag, 22. September 2017, ist die Abstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Bundesrat vorgesehen. In Anbetracht der Schwächen des Entwurfes plädiert SOS-Kinderdorf e.V. für eine Ablehnung des Gesetzentwurfes und eine Wiederaufnahme des Reformvorhabens in der kommenden Legislaturperiode: „Das komplexe Vorhaben einer umfassenden SGB VIII-Reform sollte in der kommenden Legislaturperiode unter breiter Beteiligung der Fachwelt erneut angegangen werden“, erläutert Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, die Position der Kinderhilfsorganisation. Bei dem Entwurf handele es sich um einen noch nicht ausgereiften Text, der dem Anspruch einer umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nicht gerecht würde, so Lambertz weiter. SOS-Kinderdorf und andere Sozialverbände kritisieren insbesondere die vorgesehene Sonderregelung für junge unbegleitete Flüchtlinge.
Die geplante Sonderregelung eröffnet den Ländern die Möglichkeit, die Kostenerstattung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge davon abhängig zu machen, ob hierfür separate Rahmenverträge geschlossen worden sind. Solche Sonderregelungen schaffen Anreize zur Ungleichbehandlung junger Geflüchteter. Vor allem ist zu befürchten, dass Kommunen aus wirtschaftlicher Überlegung geringer finanzierte Einrichtungen ausschließ- lich für junge Geflüchtete etablieren. Aus Sicht von SOS-Kinderdorf ist das diskriminierend und ein verheerendes Signal: „Wenn junge Menschen unzureichend betreut und unterstützt werden, geraten sie in das gesellschaftliche Abseits anstelle positiv etwas zur Gesellschaft beitragen zu können“, sagt Lambertz. „Auch für junge Flüchtlinge muss das Prinzip der bedarfsgerechten Hilfen gelten. Sonderregelungen lehnen wir ab, denn hier besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, mit der niemandem geholfen ist.“
SOS-Kinderdorf favorisiert „inklusive Lösung“
SOS-Kinderdorf hat den Prozess zu einer geplanten SGB VIII-Reform in den vergangenen zwei Jahren intensiv begleitet und mehrfach dazu Stellung bezogen. Aus Sicht der Kinderhilfsorganisation ist der Diskussionsprozess um die geplante Reform nicht abgeschlossen und der vorliegende Gesetzentwurf unausgereift. Im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen sollte das Reformvorhaben in der kommenden Legislaturperiode unter breiter Beteiligung der Fachwelt wieder aufgenommen werden. Dies bietet die Chance, den inklusiven Gedanken der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu verfolgen und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen in einem Gesetz zu vereinen. „Das SGB VIII sollte im bestmöglichen Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausgestaltet sein. Aus unserer Sicht kann dies nur mit einer inklusiven Lösung gelingen“, so Lambertz.