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Sozialpolitische Positionierung

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

25. März 2021

Die Bundesregierung hat nach langem Ringen einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt. Die gefundene Formulierung halten wir für unzureichend, da sie keine Stärkung der Kinderrechte bedeutet.

SOS-Kinderdorf hat gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen den Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ unterzeichnet. Das Aktionsbündnis Kinderrechte, das viele Kinderrechtsorganisationen versammelt, hat den Aufruf veröffentlicht. Darin werden entscheidende Verbesserungen am aktuellen Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert.

SOS-Kinderdorf teilt die Auffassung, dass die gefundene Formulierung hinter den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt. Um die Rechtsposition von Kindern in Deutschland tatsächlich zu verbessern, müssen ausdrückliche Kinderrechte in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz aufgenommen werden. Denn diese stehen dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zu.

Das Aktionsbündnis fordert daher die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Zur Webseite des Aufrufs

Den Aufruf mit einer Liste der Unterzeichner finden Sie nachfolgend als PDF zum Download