Zum Warenkorb 0

Zum Warenkorb hinzugefügt:

Schutzgebühr:

Zum Warenkorb
Sozialpolitische Positionierung

Geregelte Aufnahmeverfahren sind unabdingbar

9. März 2022

Kinderschutz und Kindeswohl: Geregelte Aufnahmeverfahren sind unabdingbar

Die Zahl hilfsbedürftiger junger Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, wächst stetig an. Nach Auskunft der Kolleg*innen vor Ort leben in der Ukraine mehr als 160.000 Kinder, die ihre Eltern verloren haben und in verschiedenen Betreuungseinrichtungen untergebracht sind. Gerade deren Versorgung und Betreuung wird laufend schwieriger. Dazu kommen Kinder, die von ihren Eltern über die Grenze geschickt werden. Durch die Expertise in der Arbeit mit Familien und unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist es für SOS-Kinderdorf e.V. wichtig, auf die folgenden Punkte hinzuweisen und Hilfe anzubieten:

Bei der Aufnahme im Inland halten wir vor allem folgende Punkte für wichtig:

  • An erster Stelle müssen das Kindeswohl und der Kinderschutz stehen. Es bedarf einer Einbindung des Jugendamtes, unabhängig davon, ob die Kinder mit oder ohne Begleitung durch Angehörige oder fremde Betreuungspersonen kommen. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass Kinder nicht dem Risiko von Menschenhandel ausgesetzt werden und im Gegenzug entsprechend ihren Bedürfnissen unterstützt werden können. Nur die Einbindung der zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ermöglicht es, dass die notwendigen Angebote mit den freien Trägern der Jugendhilfe geplant und umgesetzt werden können. SOS-Kinderdorf kann entsprechende Angebote für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und Familien anbieten. Bei Anfragen, die über die jeweiligen öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei unseren Einrichtungen ankommen, helfen wir gerne, wenn es - wie 2015 - eine gewisse Flexibilität in der Frage des Fachkräftegebots gibt, die dann jeweils vor Ort zu klären ist.
  • Aus unserer Erfahrung, zum Beispiel aus dem Geschwisterhaus in Bremen, wissen wir, dass familiäre Bezugspersonen sehr wichtig sind, um sich in der Krisensituation gegenseitig Halt zu geben. Deshalb sollten Geschwister und Familien zusammenbleiben können, sofern sie das wollen. Das gilt aber auch für größere Gruppen, z.B. aus ukrainischen Heimen, die zusammen und im Kontakt zu ihren gewohnten Betreuungspersonen bleiben sollten, auch wenn das nicht zu 100 Prozent dem Königsteiner Schlüssel entspricht.
  • Psychosoziale Unterstützung von Anfang an ist für Familien und unbegleitete minderjährige Geflüchtete essentiell. SOS-Kinderdorf hilft bei entsprechenden Anfragen, die unsere Einrichtungen über die zuständigen Behörden erreichen, gerne mit seiner Expertise und seinen Angeboten weiter.

Auf europäischer Ebene sind uns besonders diese Punkte wichtig:

  • Kinderschutzbeauftragte müssen an allen Grenzübergängen sowie bei allen Prozeduren wie Einreise, Aufnahme, Erstversorgung und Weiterreise mit einbezogen werden, um Sicherheit und Kinderschutz zu gewährleisten und Risiken zu erkennen.
  • Psychosoziale Unterstützungsangebote, Verwandtensuche und Unterstützung in allen weiteren Belangen ist gerade für unbegleitete minderjährige Geflüchtete auch direkt an der Grenze wichtig. Die örtliche Zivilgesellschaft und UN-Organisationen wie UNHCR oder IOM sollten hier einbezogen werden und seitens der Bundesregierung entsprechend unterstützt und ausgestattet werden. Auch für die Weiterreise sollten diese Organisationen eingebunden werden, um die jungen Menschen vorzubereiten und den Aufnahmeländern entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen.
  • Es braucht humanitäre Unterstützung und, sofern möglich, Evakuierungen, insbesondere von vulnerablen Gruppen, wie z.B. Kindern mit Behinderung, da die Versorgung dieser Kinder in einem Kriegsgebiet kaum möglich ist. Nach Möglichkeit sollten auch bei Evakuierungen bestehende Gruppen nicht getrennt und entsprechend ihren Bedürfnissen betreut werden.

Da auch Kinder und Familien mit nicht-ukrainischen Pässen aus dem Land fliehen und alle Kinder dieselben Rechte haben, sind wir der Ansicht, dass die Regelungen der Massenzustromrichtlinie für alle Geflüchteten aus der Ukraine gelten sollten, auch für Drittstaatsangehörige. Auch für diese Kinder gilt, dass sie ein Recht auf ein gutes und sicheres Aufwachsen haben. Es braucht dafür Bildungsangebote und eine sichere Versorgung mit kindergerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung und Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen.

Für Rückfragen und weitergehenden Austausch stehen wir gerne zur Verfügung und bringen dabei auch gerne unsere Erfahrungen aus den verschiedenen Angeboten mit jungen Geflüchteten ein.

Sie wünschen weitere Informationen?

Wir sind gerne für Sie da.

Sven Stumpf SOS-Kinderdorf e.V.