Kinderrechte ins Grundgesetz - aber richtig

München, 03. April 2018

Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert SOS-Kinderdorf e.V. den Bundestag auf, die vereinbarte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz dringend zügig umzusetzen. Für die Kinderhilfsorganisation ist die richtige inhaltliche Ausgestaltung der Grundgesetzänderung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention von zentraler Bedeutung: „Es ist an der Zeit, den Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz zu verankern. Um Kinder und Familien wirksam zu stärken, müssen politische Entscheidungen grundsätzlich an den Kinderrechten und ihren Förder-, Schutz- und Beteiligungsprinzipien ausgerichtet sein“, fordert Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des deutschen Kinderdorfvereins. 
Für SOS-Kinderdorf ist klar: Alle Kinder in Deutschland sollen gut und sicher aufwachsen können – Kindergrundrechte sind dafür ein Garant. Sie stärken Kinder und Familien gleichermaßen, denn der Kindeswohlvorrang verpflichtet Politik, Behörden und Verwaltungen, bei allen Entscheidungen von denen Kinder betroffen sind genau zu prüfen, ob deren Interessen gewahrt sind. Gesetze aus allen Bereichen müssten zukünftig so ausgestaltet sein, dass sie gute Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen in Deutschland schaffen. „Sei es im Straßen- und Wohnungsbau, bei Gesetzen zum Klimaschutz oder bei der Ausgestaltung unserer Bildungslandschaft – häufig sind Kinder direkt betroffen, ihre Interessen und Rechte werden aber bei der Entscheidung noch nicht berücksichtigt. Das würde sich mit einem im Grundgesetz etablierten Kindeswohlvorrang endlich ändern“, erläutert Lambertz die konkreten Auswirkungen der erhofften Verfassungsänderung. „Kinderrechte mit Verfassungsrang haben die Kraft, das Umfeld in dem junge Menschen aufwachsen ganz konkret zu verbessern – und das kommt allen Familien in Deutschland zu Gute“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende weiter. 
Kinderrechte als Grundrechte 
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es aus Sicht von SOS-Kinderdorf zentral, dass Kinderrechte als Grundrechte in der Verfassung ausformuliert werden – denn nur so stellen sie einen einklagbaren Rechtsanspruch in höchster Instanz dar. Der SOS-Kinderdorfverein begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag verpflichtet hat, Kinder als Grundrechtsträger anzuerkennen und ihren Schutz nicht nur als allgemeines Staatsziel in der Verfassung festzuschreiben. SOS-Kinderdorf plädiert eindringlich dafür, Förder- Schutz- und Beteiligungsrechte für junge Menschen sowie den Kindeswohlvorrang als Grundrechte zu etablieren. 
Kinderschutz stärken 
Bis heute werden Kinder im Grundgesetz als „Regelungsgegenstand“ der Eltern ohne eigene Rechtsstellung definiert. Das bedeutet, Kinder können ihre Rechte nicht selbst einfordern, die Sicherung des Kindeswohls erfolgt hauptsächlich über die Elternrechte. Das staatliche Wächteramt setzt erst ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Gravierende Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung zeigen, dass es dann zu spät sein kann. Mit Kinderrechten im Verfassungsrang wäre der Staat von vornherein für die Förderung und den Schutz des Kindeswohls verantwortlich ohne die in der Verfassung geschützten Elternrechte zu beschneiden. 
Den Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention nimmt der SOSKinderdorfverein daher auch in diesem Jahr zum Anlass, auf die dringende Notwendigkeit einer gestärkten Position junger Menschen in der Verfassung zu beharren: „Kinder sind das höchste Gut einer Gesellschaft. Ihr Wohlergehen sollte Richtschnur allen politischen Handelns sein. Daher braucht Deutschland Kinderrechte mit Verfassungsrang“, appelliert Lambertz an die Bundespolitik.