Kinderrechte gehören in die Verfassung!

22. März 2017

SOS-Kinderdorf begrüßt Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen zu Kinderrechten im Grundgesetz

SOS-Kinderdorf e.V. begrüßt ausdrücklich den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. „25 Jahre nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten ist, ist es allerhöchste Zeit, Kinder als Rechtssubjekte in der Verfassung anzuerkennen und ihnen Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte an höchster Stelle zu garantieren“, sagt Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Kinderhilfswerks. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte gestern angekündigt, eine entsprechende Initiative in die kommende Bundesratssitzung am 31. März 2017 einzubringen.
SOS-Kinderdorf hofft, dass es nun noch in dieser Legislaturperiode zu einer Grundgesetzänderung kommt und so die Rechtsposition von Kindern in Deutschland maßgeblich gestärkt wird. „Politik, Behörden und Verwaltungen müssten dann bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen – sei es beim Schutz vor Gewalt und Mobbing, bei umweltrechtlichen Bestimmungen, im Asyl - und Ausländerrecht oder auch in der Stadtplanung und im Baurecht. Die Position von jungen Menschen wäre somit ganz grundsätzlich gestärkt, wenn ihre Interessen in Konflikt mit anderen „erwachsenen“ Interessen geraten“, erläutert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf.
Nicht zuletzt aber wären Kinderrechte nach dem Eingang ins Grundgesetz in höchster Instanz einklagbar. Und das ist notwendig, denn in vielen Bereichen werden die Kinderrechte auch in Deutschland noch immer verletzt. „Junge Menschen brauchen einen wirksameren Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Sie haben ein Recht auf kindgerechte, individuelle Förderung, insbesondere brauchen sie ein gerechteres Bildungssystem. Und sie müssen viel stärker als bisher bei allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört und beteiligt werden“, nennt Lambertz nur einige kinderrechtliche Versäumnisse in Deutschland.
Der SOS-Kinderdorfverein betrachtet die Kinderrechtskonvention als elementare Wertebasis seiner Arbeit mit Kindern. Es ist eines seiner Kernanliegen, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, ihre Rechte zu erlangen und wahrzunehmen. Aus Sicht des Kinderhilfswerks ist das Wissen um die eigenen Rechte sowie eine konsequente Beteiligung von jungen Menschen bei allen sie betreffenden Angelegenheiten ein wichtiger Baustein für die Entwicklung zu selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

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