Zum Warenkorb 0

Zum Warenkorb hinzugefügt:

Schutzgebühr:

Zum Warenkorb
Stageteaser-Stellungnahme_Unrechtsfaelle-der-Vergangenheit
Kinderschutz und Unrechtshandlungen

Stellungnahme: Unrechtsfälle der Vergangenheit von Prof. Münder zur SPI-Studie

Angestoßen durch die Debatte um die Heimerziehung der 50er bis 70er Jahre und die Ergebnisse des „Runden Tisches Heimerziehung“ 2010 beauftragte der Vorstand des SOS-Kinderdorf e.V. das Sozialpädagogische Institut des Vereins (SPI) selbsttätig damit, eine Erhebung zur Frage durchzuführen, ob auch ehemaligen Betreuten des SOS-Kinderdorf e.V. während ihrer Zeit der Unterbringung Unrecht widerfahren ist. 

Mit einem schriftlichen Statement des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Johannes Münder hat der SOS-Kinderdorf e.V. zu Unrechtsfällen in der Vergangenheit und der Haltung des Trägers klar Stellung bezogen: 

Kinderschutz und Unrechtshandlungen im SOS-Kinderdorf e.V.

„Die Gründung des SOS-Kinderdorf e.V. im Jahr 1955 mit dem Prinzip der kontinuierlichen Beziehungsperson (Kinderdorfmutter) und dem Aufwachsen in einem familiären Betreuungsumfeld verstand sich als Gegenbewegung zur damaligen Anstaltserziehung.   

Prof. Johanns Münder

Prof. Dr. Johannes Münder, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von SOS-Kinderdorf.

Eine unabdingbare Voraussetzung für das gelingende Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und betreuten Menschen mit Behinderungen außerhalb ihrer Familie oder ihres Herkunftssystems in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz vor Unrechtshandlungen – z.B. Gewalt und Missbrauch – durch Erwachsene in jedweder Form.
 
Angestoßen durch die Debatte um die Heimerziehung der 50er bis 70er Jahre und die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung 2010 beauftragte der Vorstand des SOS-Kinderdorf e.V. das Sozialpädagogische Institut des Vereins (SPI) damit, eine Erhebung durchzuführen zur Frage, ob auch ehemaligen Betreuten des SOS-Kinderdorf e.V. während ihrer Zeit der Unterbringung Unrecht widerfahren ist.

Die Ergebnisse sowie diesbezügliche Kontaktaufnahmen haben gezeigt, dass es auch in Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e.V. zu Gewalt und in Einzelfällen zu Missbrauchshandlungen gekommen ist.

Der SOS-Kinderdorf e.V. bekennt sich zu seiner Verantwortung für diese Unrechtshandlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Betreuten. Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen für das Leid, das ihnen zugefügt wurde. Wir können erlittenes Unrecht nicht ungeschehen machen, haben aber aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, um künftiges Unrecht wenn irgend möglich zu verhindern.  

Ehemaligen Betreuten, die in einer SOS-Einrichtung Gewalt oder Missbrauch erfahren haben, bieten wir Unterstützung bei der Aufarbeitung dieser Erfahrungen an. Dazu stehen zwei erfahrene Fachkräfte als direkte Ansprechpersonen für Betroffene zur Verfügung.

Schon lange vor der Debatte über Gewalt und Missbrauchsfälle in der Heimerziehung hat der SOS-Kinderdorf e.V.  vielfältige Maßnahmen zum Schutz von Betreuten in seinen Einrichtungen initiiert und umgesetzt. Wichtig ist uns dabei die Erkenntnis, dass das Setzen von Standards und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen allein nicht genügt. Vielmehr wird zusätzlich eine Kultur der Aufmerksamkeit, des Vertrauens und ein Bewusstsein insbesondere der pädagogischen Fachkräfte für eigene und die Grenzen anderer intensiv gefördert und in Schulungen kontinuierlich aktualisiert.
 
Ausgehend von der Erkenntnis, dass pädagogisches Handeln niemals gänzlich fehlerfrei sein kann und die Machtposition der Erwachsenen gegenüber den Kindern und Jugendlichen nicht umkehrbar ist, arbeitet der SOS Kinderdorf e.V. permanent daran, die Voraussetzungen für eine geschützte, emotional positive und wertschätzende Handlungsebene zwischen Betreuern und Betreuten zu erhalten und zu verbessern.“

Gez. Prof. Dr. Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender, 2010

Diese Maßnahmen zum verbesserten Kinderschutz wurden seit 2010 umgesetzt

SOS-Kinderdorf reagierte auf die Ergebnisse der selbst in Auftrag gegebenen Erhebung bereits 2010 mit einer umfassenden Weiterentwicklung seiner pädagogischen Konzepte durch die pädagogische Fachabteilung sowie Vertreter*innen aus der Praxis. Im Fokus standen dabei verschiedene Aspekte des Kinderschutzes.

Die Ergebnisse mündeten in verschiedene Standards:

  • Etablierung der Interne Anlauf- und Meldestelle (IAMst)  
  • Überarbeitung und Implementierung der SOS-Leitlinie „Verbindliche Verfahrenswege bei Grenzüberschreitung“  
  • Überarbeitung und Etablierung und des Rahmenkonzept Kinderdorffamilie mit grundlegenden Aussagen zu Werten, Haltung, Selbstverständnis etc.
  • Erarbeitung und Umsetzung der SOS-Leitlinie Beschwerde- und Anregungsmanagement zur Wahrung der Kinderrechte
  • Erstellung der sog. „SEXperten-Box“ – eine Sammlung von Materialien und Handreichungen zur Bearbeitung des Themas einer gesunden sexuellen Entwicklung für die pädagogische Praxis

Im Sinne des Handlungsprinzips der Beteiligung wurden sog. Beteiligungs-Mentoren in den Einrichtungen etabliert und die Wahl von Vertrauenspersonen, Kinderparlamenten etc. in den Einrichtungen befördert.

Zudem wurde und wird das Thema Kinderrechte und Kinderschutz in zahlreichen internen Veranstaltungen mit Mitarbeitenden bearbeitet. Ferner sind diese Inhalte auch in den sos-internen Fortbildungen immer wieder Thema bis hin zum expliziten Webinar „Kinderschutz“, welches alle Mitarbeiter*innen verpflichtend absolvieren müssen.

Es wurde außerdem ein Passus in die Allg. Arbeitsbedingungen von SOS aufgenommen, die den Arbeitsverträgen aller Mitarbeitenden zugrunde liegen.


Sie haben Fragen?