Hero Image
Kinderschutz lebt durch Beteiligung

Kinderschutz lebt durch Beteiligung

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht bei SOS-Kinderdorf an erster Stelle. Wie das gelingt, zeigt ein Beispiel aus dem Kinderdorf Saarbrücken. 
SOS-Kinderdorfs höchstes Gebot ist es, Kindern ein sicheres und geborgenes Aufwachsen zu ermöglichen. Im ambulanten und offenen Bereich stärken wir Familien, damit es im privaten Umfeld erst gar nicht zu kindeswohlgefährdenden Handlungen kommt. Sind Kinder und Jugendliche dennoch davon betroffen, geben wir ihnen in den Kinderdorffamilien oder anderen stationären Angeboten ein neues Zuhause. Umso wichtiger ist es, den vorbelasteten Kindern auch innerhalb der Betreuung bei SOS-Kinderdorf den notwendigen Schutz zu geben und sie vor Fehlverhalten ausgehend von anderen Betreuten, aber auch von Mitarbeiter/-innen und Fachkräften fernzuhalten.

Praxisbeispiel Kinderschutz im SOS-Kinderdorf Saarbrücken

Um das Kindeswohl umfassend zu gewährleisten, müssen also auch die Einrichtungen selbst ein sicherer Ort für die Betreuten sein. Mit einem Kinderschutzkonzept machen sie es sich zur Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu schützen. Wie das gelingt, zeigt ein Beispiel aus dem Kinderdorf Saarbrücken.

Kinderschutz beginnt bei der Einstellung neuer Mitarbeiter  

Zu einem funktionierenden Kinderschutzkonzept gehören viele Aspekte. Das Ressort Pädagogik gibt den Einrichtungen ein Grundkonzept mit den wichtigsten Maßnahmen und Bestandteilen an die Hand, die Einrichtungen entwickeln es passgenau und individuell weiter. Das SOS-Kinderdorf in Saarbrücken setzt seines konsequent um und arbeitet stetig an der Verbesserung, Aufrechterhaltung und Aktualität des Konzepts. Dabei beginnt der Kinderschutz schon bei der Auswahl der Mitarbeiter vor deren Anstellung bei SOS-Kinderdorf. Tanja Duttlinger ist für den Bereich Familie, Bildung und Beratung in Saarbrücken zuständig. Darunter fällt auch das Beratungszentrum Kinderschutz, eine besondere Schutzstelle, die sich mit der Prävention und Intervention gegen körperliche, seelische und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschäftigt. Kinderschutzfachkräfte beraten Fachkräfte anderer Institutionen, Mitarbeitende, Eltern, Kinder und Jugendliche. Bereits vor Arbeitsantritt im Kinderdorf Saarbrücken müssen die zukünftigen Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und eine sogenannte Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex) unterzeichnen. Diese erklärt noch einmal konkret, worauf es im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen bzw. den Betreuten zu achten gilt. Mitarbeiter verpflichten sich, die individuellen Grenzen und die Privat- und Intimsphäre der Kinder zu wahren und jegliche Beobachtung von Fehlverhalten oder Grenzüberschreitungen zu melden. 
„Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter wissen, wie die entsprechenden Verfahren bei Verdachtsfällen normalerweise ablaufen.“
Tanja Duttlinger, zuständig für den Bereich Familie, Bildung und Beratung im SOS-Kinderdorf Saarbrücken
Für alle neuen Mitarbeitenden gibt es zudem einen Einarbeitungsplan zum Kinderschutz. „Dabei werden auch die Themen Beteiligungskonzept, Beschwerdemanagement und das verpflichtende Webinar zum Kinderschutz noch einmal konkret besprochen und intensiv reflektiert“, erklärt Tanja Duttlinger. Das Webinar ist für alle Mitarbeitenden bei SOS-Kinderdorf ein Muss und gibt einen Überblick über die Gesetzlage und definiert Kindeswohlgefährdung. „Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter wissen, wie die entsprechenden Verfahren bei Verdachtsfällen normalerweise ablaufen“, so Duttlinger weiter. Alle Mitarbeiter wüssten demnach von Anfang an, wie der entsprechende Weg sei, wenn beispielsweise ein Kind sich ihm oder ihr anvertraue und beschwere, sagt Duttlinger. 

Beteiligung geht Hand in Hand mit Beschwerdemanagement 

Kinderschutz hört mit den Maßnahmen vor und während der Einstellung neuer Mitarbeitenden aber nicht auf. In Saarbrücken wurde vor allem eine starke Beteiligungskultur etabliert. Der Grund: Beteiligung macht und hält ein Kinderschutzkonzept lebendig und beugt Grenzüberschreitungen aktiv vor. Sowohl die Mitarbeitenden und Fachkräfte als auch die Kinder, Jugendlichen und Eltern werden in die Gestaltung des Alltags und die Fahrpläne für den Kinderschutz involviert. Im Kinderdorf Saarbrücken leben acht Betreute zwischen 14 und 18 Jahren in der Jugendwohngruppe in der Gaußstraße. Sie können aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben und werden dort bei jeglichen Aufgaben des alltäglichen Lebens, bei ihrer Schul- und Berufsausbildung und bei persönlichen Problemen begleitet. In den stationären Jugendwohngruppen haben die Betreuten ein großes Mitspracherecht und entscheiden beispielsweise mit, welche Freizeitaktivitäten angeboten werden oder was auf den Speiseplan kommt. In den Jugendwohngruppen gibt es am Wochenende zudem regelmäßige Gesprächsrunden mit den Mitarbeitenden, bei denen die Jugendlichen Wünsche, Anregungen und Sorgen äußern können. Dort werden auch gemeinsam Regeln für die Beteiligungskonzepte festgehalten, zwei der Betreuten aus der Jugendwohngruppe sind zudem Mitglieder des vereinsübergreifenden Kinder- und Jugendrat von SOS-Kinderdorf.
„Beteiligung ist ein präventiver Bestandteil von Kinderschutz. Alle haben hier ein Mitspracherecht.“
Tanja Duttlinger
„Die Menschen, die uns anvertraut sind, haben eine Stimme und sollen gehört werden. Beteiligung ist ein präventiver Bestandteil von Kinderschutz. Alle haben hier ein Mitspracherecht. Und man darf auch unangenehme Dinge ansprechen“, erklärt Tanja Duttlinger. Denn das Beteiligungskonzept geht Hand in Hand mit einem Beschwerdemanagement. Wer das Gefühl hat, beteiligt zu sein, teilt auch eher seine Sorgen und seinen Kummer mit oder beschwert sich. Wer sich das in der Gruppe nicht traut, hat feste Bezugspersonen im Kinderdorf, die er oder sie jederzeit ansprechen kann. Um die Hemmschwelle weiter zu senken, gibt es zudem Beschwerdebriefkästen, über die sich die Kinder und Jugendlichen per Beschwerdeflyer anonym schriftlich beschweren können. Dass Jugendliche Grenzverletzungen ganz unterschiedlich wahrnehmen, erlebt Tanja Duttlinger häufig. „Wenn Kinder und Jugendliche beispielsweise das Gefühl haben, dass ihnen jemand zu nahe kommt oder ihre Intim- oder Privatsphäre überschritten wird, dann ist das eine Grenzüberschreitung. Es kann aber auch sein, dass sie jemand unangemessen berührt oder Dinge in einer Art sagt, die sie als unangenehm empfinden“, erklärt Duttlinger. 

Anlaufstelle für Mitarbeitende im Verdachtsfall 

Neben den Kindern und Jugendlichen sind auch die Mitarbeiter an der Aufrechterhaltung des Kinderschutzkonzeptes in der Einrichtung beteiligt. Dafür wurde die Arbeitsgemeinschaft Beteiligung und der interne Arbeitskreis für Insofern Erfahrene Fachkräfte (InSOFa) zum Thema Kinderschutz gegründet. Die AGs tagen regelmäßig und werden von den Fachkräften des Beratungszentrums Kinderschutz unterstützt. In jedem Team im Kinderdorf gibt es jeweils einen Beteiligungsbeauftragten, der an den Sitzungen teilnimmt und alle Anliegen zum Kinderschutz aus den jeweiligen Arbeitsbereichen miteinbringt. Die Ergebnisse werden in der Leitungsrunde des SOS-Kinderdorf Saarbrücken eingebracht und reflektiert. Damit Kinderschutz funktioniert, liegt es in der Verantwortung aller Mitarbeitenden aktiv einzugreifen, falls der Verdacht einer Grenzüberschreitung vorliegt, stets aufmerksam zu bleiben und unangenehme Situationen anzusprechen. Verhält sich ein Kollege oder eine Kollegin seltsam oder auffällig, können Mitarbeiter sich vertraulich und anonym Beratung bei Unsicherheiten zu Grenzüberschreitungen in der sozialen Arbeit (BUGS) holen. 
„Wenn sich der Verdacht bestätigt und eine Grenzverletzung vorliegt, dann gibt es auch immer verbindliche Verfahrenswege und Handlungsleitlinien.“
Tanja Duttlinger
Gemeinsam mit dem Kinderdorf Kaiserslautern hat Saarbrücken diese Möglichkeit für Mitarbeitende der SOS-Einrichtungen implementiert. Im direkten Gespräch versuchen die Fachkräfte der Beratungsstelle die Betroffenen telefonisch zu unterstützen. Dabei wechseln sich die Kinderdörfer Saarbrücken und Kaiserslautern täglich ab mit der Beratung ab. „Es soll den Mitarbeitenden dabei helfen ihre Gedanken und Gefühle zu sortieren, damit sie wissen, ob weitere Schritte notwendig sind. Und wenn sich der Verdacht bestätigt und eine Grenzverletzung vorliegt, dann gibt es auch immer verbindliche Verfahrenswege und Handlungsleitlinien. Die Verantwortung bleibt aber bei den ratsuchenden Kollegen und Kolleginnen und sie müssen die nächsten Schritte einleiten“, erklärt Tanja Duttlinger. Wichtig sei, dass die Ratsuchenden für sich klären könnten, ob es sich um Kindeswohlgefährdung oder Grenzüberschreitung handle. Bei Situationen, die keiner Grenzüberschreitung entsprächen, das Verhalten aber nicht ganz korrekt gewesen sei, sei es sinnvoll zuerst mit dem betroffenen Kollegen oder der Kollegin ins Gespräch zu gehen. Und zu schildern, wie man die Situation erlebt habe und warum es einen belaste. Bei akuter Gefährdung sollten die betroffenen Personen ebenfalls informiert werden, dass man es an den Vorgesetzten weitergebe. Transparenz sei in diesen Fällen wichtig, so Duttlinger.

Interne Anlauf- und Monitoringstelle 

„Steht aber etwas Gravierendes im Raum, müssen die betroffen Kinder und Jugendlichen geschützt werden. Solches Verhalten kann zur Suspendierung und oder zur Kündigung der Person führen.“
Tanja Duttlinger
Was zu tun ist, wenn Verhaltensweisen beobachtet werden, die langfristig schwerwiegende Folgen für die Kinder haben, ist stringent geregelt. Zunächst wird versucht die Angelegenheit intern zu klären, indem der oder die direkte Vorgesetzte oder auch Maßnahmenverantwortliche aus den Teams informiert werden. „Jeder Fall ist individuell. Geht uns um kleinere Dinge, um Grenzüberschreitungen, die sich nicht auf sexuelle Gewalt, sondern auf pädagogische Fehler beziehen, reicht es oft aus, ein klares Gespräch mit dem oder der Mitarbeitenden zu führen und zu bitten bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen“, erklärt Duttlinger. „Steht aber etwas Gravierendes im Raum, müssen die betroffen Kinder und Jugendlichen geschützt werden. Solches Verhalten kann zur Suspendierung und oder zur Kündigung der Person führen. In so einem Fall unterstützt auch die übergreifende interne Anlauf- und Monitoringstelle für kindeswohlgefährdende Grenzüberschreitungen (IAMst). In bestimmten Fällen werden auch externe Experten, die die Vorkommnisse objektiv von außen betrachten, involviert“, so Duttlinger weiter. Bisher sei es in Saarbrücken aber noch nie so weit gekommen und die Dinge hätten immer intern geklärt werden können, erzählt die Bereichsleiterin.  

Interne Schulungen und konstruktiver Dialog wirken präventiv

Zusätzlich zum Beschwerdemanagement runden eine systematische kollegiale Beratung und Fortbildungen im Kinderdorf Saarbrücken das Kinderschutzkonzept ab. Neben dem verpflichtenden Webinar in der Einarbeitungsphase, bietet das Beratungszentrum Kinderschutz zusätzlich interne Schulungen an. Während der Seminare werden konkrete Vorfälle aus der Vergangenheit oder Gegenwart anonymisiert besprochen, die die Mitarbeitenden persönlich erlebt oder beobachten haben. War es richtig, wie ich mich verhalten habe? Was kann ich in einer ähnlichen Situation das nächste Mal besser machen? Inhaltlich geht es hauptsächlich um Grenzüberschreitungen innerhalb der von SOS-Kinderdorf betreuten Familien oder zwischen Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung. Es gibt aber auch Fälle zu besprechen, wo die Mitarbeitenden selbst an ihre Grenzen gestoßen sind und Rat suchen. Oder aber Handlungen anderer Mitarbeitender beobachtet haben, die sie als Grenzüberschreitung wahrgenommen haben und deshalb langfristig beschäftigen. Der geschützte Rahmen unter vier Augen oder in kleinen Gruppen, gibt den Mitarbeitenden Sicherheit auch unangenehme Dinge anzusprechen.