SOS-Kinderdorf steht als Träger der Kinder- und Jugendhilfe in besonderer Verantwortung, alle ihm anvertrauten jungen Menschen vor Unrechtshandlungen zu schützen. Im Jahr 2021 haben wir den „Aktionsplan Kinderschutz: Kinder und Jugendliche gemeinsam schützen“ gestartet, der vereinsweit bis 2025 umgesetzt wird.
Für SOS-Kinderdorf hat der Kinderschutz oberste Priorität: wir dulden keinerlei physische oder psychische Grenzverletzungen gegenüber den uns anvertrauten Menschen. Für den Fall, dass es dennoch zu einem Übergriff kommt, haben wir klar geregelte Verfahren.
Wir wollen ein sicherer Ort für alle Betreuten sein.
Daher…
- …arbeiten wir in mittlerweile 35 von 39 Einrichtungen mit extra ausgebildeten Kinderschutzfachkräften, qualifizieren unsere Mitarbeiter*innen vor Ort stetig weiter und setzen auf intensive Supervision.
- …haben wir im März 2022 eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung und Anerkennung erlittenen Unrechts aus externen Fachleuten einberufen; sie untersucht Grenzüberschreitungen und legt Handlungsempfehlungen für die Zukunft vor.
- …evaluieren wir den Kinderschutz seit Jahren kontinuierlich, auch durch externe und unabhängige Gutachter*innen, und entwickeln unsere pädagogischen Schutzkonzepte auf dieser Basis ständig weiter.
- …ist der Kinderschutz institutionell in unserer Organisation fest verankert:
- Wir haben eine Stabsstelle Kinder- und Betreutenschutz eingerichtet, die direkt beim Vorstand angesiedelt ist. Sie steuert und vernetzt die Umsetzung von Kinderschutzaktivitäten.
- Wir folgen klaren Regularien, verbindlichen Verfahrenswegen und einem strukturierten Beschwerdemanagement, sollte es zu Übergriffen und Unrechtshandlungen kommen.
- Prävention hat oberste Priorität - von einer Verpflichtung zum Kinderschutz, die in allen Arbeitsverträgen verankert ist, bis hin zu verbindlichen Kinderschutz-Fortbildungen für alle Mitarbeitende sowie kontinuierliche Schulung und Weiterbildung im Bereich Kinderschutz und Kinderrechte für pädagogische Kräfte.
- ...verfügen wir über Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche für Beschwerden, Beteiligung und sicheren Kinderschutz.
- Wir haben bereits 2010 eine Meldestelle eingerichtet, an die sich aktuell und ehemals Betreute wenden können, wenn sie Unrecht erlitten haben (Interne Anlauf- und Monitoringstelle für kindeswohlgefährdende Grenzüberschreitungen).
- Wir richten derzeit eine externe Ombudsstelle sowie ein elektronisches Beschwerdemanagement ein. Beide Meldewege sind für alle Anliegen und Beschwerden zuständig und jederzeit ansprechbar.
- …sehen wir die aktive Beteiligung von jungen Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen als zentral für den Kinderschutz an und arbeiten stetig daran, diese in unseren Einrichtungen und vereinsweit noch weiter zu stärken. Wir beziehen von uns betreute junge Menschen systematisch ein und nehmen ihre Interessen ernst.
- In allen Einrichtungen sorgen Beteiligungsmentor*innen dafür, dass von uns betreute junge Menschen aktiv mitwirken können. Die Kinder und Jugendlichen können sich in Kinderparlamenten einbringen und hier erlernen, dass ihre Stimme zählt. Gewählte Vertrauenspersonen fungieren als Ansprechpartner*innen vor Ort.
- Der vereinsweite Kinder- und Jugendrat ist ein zentrales Beteiligungsgremium, in dem Jugendliche ihre Anliegen formulieren und einbringen.
- …sehen wir Kinderschutz als Verpflichtung und Verantwortung aller an – und arbeiten im Rahmen eines vereinsweiten Dialogprozesses kontinuierlich daran, eine Kultur des Hinschauens und Hinhörens noch weiter zu verankern.
Hier finden Sie den vollständigen Fortschrittsbericht 2023 zum Download