„Kinder und Jugendliche gemeinsam schützen“

SOS-Kinderdorf startet 2021 einen vereinsweiten Dialogprozess zum Kinderschutz. In diesem Kontext steht auch die Überprüfung der eigenen Praxis der Aufarbeitung von pädagogischem Fehlverhalten, denn SOS-Kinderdorf stellt sich seiner Verantwortung in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Kinderschutz ist nur in der Verantwortungsgemeinschaft von vielen möglich. Betreuende, pädagogische und nicht-pädagogische Mitarbeitende, Führungskräfte, Gremien, Einrichtungen und Geschäftsstelle sind gleichermaßen gefragt beim aufeinander abgestimmten Einsatz und Engagement für den Kinderschutz.
Wir müssen als Organisation noch besser hinhören. Ein wirksamer Kinderschutz basiert auf einer Kultur des Hinhörens vor Ort. Kinder brauchen verlässliche Ansprechpartner und -partnerinnen, denen sie sich anvertrauen können. Sie müssen sicher sein, dass ihre Beschwerden gehört werden und Konsequenzen haben. Und sie müssen in vollem Umfang über ihre Rechte informiert sein.
Im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes von SOS-Kinderdorf müssen wir sicherstellen, dass die Interessen der Betroffenen stets im Mittelpunkt stehen und wir als Organisation lernen und die Chance nutzen können, unsere pädagogischen Standards professionell weiterzuentwickeln.
Mit dem Aktionsplan Kinderschutz „Kinder und Jugendliche gemeinsam schützen“ werden nun Maßnahmen ergriffen, um aktuellen Defiziten umgehend zu begegnen, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen und die Zukunft im Kinderschutz innovativ zu gestalten.
  • ​​​​​​​Wir entwickeln den Kinderschutz flächendeckend weiter, unter anderem durch Bereitstellung eines Kinderschutzfonds für die Etablierung von personellen Ressourcen und die Stärkung von bestehenden Strukturen zur Verbesserung des praktischen Kinderschutzes in den Einrichtungen vor Ort, außerdem durch die Mitwirkung am Forschungsprojekt „Schutzinklusiv“ zum Thema „Inklusive Schutzkonzepte“ (gefördert durch das BMBF).
  • ​​​​​​​Die Arbeit der internen Meldestelle wird um eine Hotline „Offenes Ohr“ als zusätzliche Anlaufstelle für akute Anliegen von Kindern und Jugendlichen ergänzt und mit einem Betroffenenrat flankiert. So soll sichergestellt werden, dass ehemalige und aktuell Betreute zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, sich einzubringen, zu beteiligen und im Ernstfall auch zu beschweren und entsprechende Hilfen zu erhalten.
  • Die Etablierung eines Beschwerdemanagements wird zudem durch eine externe Ombudsstelle und ein elektronisches Beschwerdemanagementsystem erfolgen, wodurch auch anonyme Beschwerden für interne und externe Akteure möglich sind.
  • Aufgabe der Kommission aus Expert*innen ist es, die Daten der internen Meldestelle sowie weitere Meldungen zu überprüfen und aufzuarbeiten.
  • Die Kommission setzt sich aus Expert*innen historischer Sozialpädagogik, Psychologie sowie Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Hinzu kommen Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft, eine Vertretung von Betroffenen bzw. Betreuten sowie für den SOS-Kinderdorfverein die Vorstandsvorsitzende, außerdem die Vorsitzende des Unternehmenssprecherausschusses.
  • Begleitet wird die Kommission durch die neu geschaffene Stabsstelle für Kinderschutz, die den Rahmen und die Dokumentation sicherstellt.
  • Die Kommission konstituiert sich aktuell. Sobald der Prozess abgeschlossen ist, werden wir die Namen der Mitglieder kommunizieren.
  • Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung und Anerkennung erlittenen Unrechts wird zum Jahresanfang 2022 ihre Arbeit aufnehmen und dem Vorstand von SOS-Kinderdorf einen Zwischenbericht und den Gesamtbericht vorlegen, der Ergebnisse zu allen wesentlichen Inhalten und die entsprechenden Handlungsempfehlungen enthalten wird.