Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), die USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe). Für die Alterseinstufung von Computerspielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien werden durch den Beirat der USK, der sich plural aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Die Leitkriterien dienen in erster Linie als Grundlage für die Gremien der Jugendschutzsachverständigen bei der Einschätzung der Risiken einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen beim Spielen nicht altersgemäßer Computerspiele. Sie unterstützen bei der Entscheidungsfindung. Im Fokus steht die Wirkungsvermutung. Also inwiefern Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen, oder sogar gefährden könnten. Aspekte, die eine Wirkungsmacht entfalten können sind beispielsweise die Atmosphäre des Spiels, Inhalte wie Gewalt, Sexualität, Drogen aber auch Handlungsdruck der vom Spiel ausgeht.
Durch das neue Jugendschutzgesetz, das im Mai 2021 in Kraft getreten ist, können künftig auch sogenannte potentielle Nutzungsrisiken wie z. B. Kauf- und Kommunikationsmöglichkeiten, bei einer jugendschutzrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden. Dies soll in erster Linie über sogenannte Deskriptoren (Zusatzinformationen) geschehen.