Mit dem letzten Willen in die Zukunft wirken
Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit Ihrem Nachlass können Sie helfen, bedürftigen Kindern in Deutschland und der ganzen Welt eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Ihr Nachlass in guten Händen
Wird SOS-Kinderdorf testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach dem Tod. Dabei ist es uns ein sehr großes Anliegen, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Bestattung und im Anschluss um die Grabpflege. Ihr Wille und Ihre Wünsche zählen und Ihr Engagement bleibt unvergessen.
Keine Erbschaftssteuer
Das Finanzamt hat SOS-Kinderdorf als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie SOS-Kinderdorf testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert bei den benachteiligten Kindern ankommt. Mehr Tipps zur Erbschaftssteuer sowie zum Thema Erbrecht finden Sie auf unserer Informationsseite www.testament-schreiben.com.