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Ein blonder Junge mit SOS-Kinderdorf-T-Shirt
Geldauflagen und Bußgeld

Jede Unterstützung ist wertvoll

Wie hilft eine Geldauflage oder ein Bußgeld SOS-Kinderdorf?

Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für den SOS-Kinderdorf e.V. ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfsangebote und zur Verwirklichung unserer Projektarbeit in Deutschland und weltweit. Dank solcher Zuwendungen ist es uns zum Beispiel möglich, laufend unser Sozialwerk auszubauen und weitere Plätze für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Die eingehenden Beträge kommen den SOS-Gemeinschaften zugute, die Ihre Hilfe am dringendsten brauchen. Auf Wunsch setzen wir gerne das uns zugewiesene Geld auch zweckgebunden ein, zum Beispiel für eine von Ihnen bestimmte SOS-Kinderdorf-Einrichtung in Ihrem Wirkungskreis oder im Ausland.

Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen!

Ihr Gewinn
2252

Zweckgebunden

Zweckgebundene Unterstützung ist im In- und Ausland möglich.

2254

Schnell und diskret

Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen.

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Bequeme Abwicklung

Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang zeitnah informiert.

Fragen und Antworten zum Thema Bußgeld und Geldauflagen

Wie erfolgt die Verwaltung der Geldauflage?
  • SOS-Kinderdorf e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen
  • Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen
  • Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah informiert
  • Für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Sonderkonto erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).
Wo kann ich die Geldauflagen und Bußgelder überweisen?

Um eine sichere und transparente Abwicklung zu garantieren, haben wir für Geldauflagen und Bußgelder ein extra Konto eingerichtet. Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang informiert.

Postbank München
IBAN DE64 7001 0080 0130 8758 05
BIC    PBNKDEFF

Welche SOS-Kinderdorf Einrichtungen benötigen Unterstützung?

Auch in Deutschland gibt es Kinder und Jugendliche, die dauerhaft unsere Hilfe brauchen. SOS-Kinderdorf unterstützt an bundesweit 150 Standorten Kinder, Jugendliche und Familien und steht Ihnen in Krisensituationen mit Rat und Tat zur Seite. An diesen Standorten ist Ihre Hilfe besonders wichtig - vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier finden Sie einen Überblick über all unsere Einrichtungen.

Bitte nutzen Sie auch hier unser Sonderkonto:

Postbank München
IBAN DE64 7001 0080 0130 8758 05
BIC    PBNKDEFF

Und folgenden Verwendungszweck: „AZ + Name der Einrichtung" 

Unterstützen Sie Projekte wie diese
Icon Heart

500 €

für spezielle Therapie-Formen wie tiergestützte Pädagogik

Circle-Smile

1000 €

für die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen, die auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance haben

46040

1500 €

als Beitrag für den Umbau oder die Renovierung eines in die Jahre gekommenen SOS-Kinderdorfhauses

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Vielen dank für Ihre Hilfe!

Wenn Sie Kontakt zu Strafrichtern oder Staatsanwälten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und SOS-Kinderdorf als Bußgeldempfänger vorschlagen. Vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zu unseren SOS-Gemeinschaften senden wir Ihnen gerne zu. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an (Telefon 089 12606-150)!

Ihre Ansprechpartner

Das Datenbankmanagement von SOS-Kinderdorf: Birgit Luderer und Team