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Tröstlich: eine Trauerspende zugunsten SOS-Kinderdorf
Trauerspende

Schenken Sie Hoffnung!

Den Tod eines geliebten Menschen kann nichts und niemand erträglicher machen. Aber manchmal kann zumindest der Abschied tröstlicher sein, wenn Sie ihn mit etwas Hoffnungsvollem verbinden. Zum Beispiel mit Spenden für Kinder in Not anstelle von Blumen auf der Trauerfeier.

Aus Trauer wächst Zuversicht

Hinterbliebene bitten dabei anstelle von Blumen oder Kränzen um Spenden für SOS-Kinderdorf. So erhalten Kinder und Jugendliche, die auf Hilfe angewiesen sind, die Chance auf eine bessere Zukunft.

So wirkt Ihre Spende

6944

Zukunft spenden

Schenken Sie Kindern in Not bessere Zukunftschancen

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Hilfe spenden

Gutes tun ist oft im Sinne des Verstorbenen

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Trost spenden

Anderen zu helfen kann tröstlich sein

Und so funktioniert die Trauerspende

1. Kontaktaufnahme mit unserem Service-Team

Nehmen Sie als Angehöriger bitte vorab Kontakt mit uns auf und informieren Sie ggf. den Bestatter, wenn Sie SOS-Kinderdorf anlässlich einer Trauerfeier bedenken wollen. 

Service für Bestattungsunternehmen
Sie leiten ein Bestattungsinstitut und möchten Ihren Kunden die Möglichkeit der Trauerspende näher bringen? Bitte sehen Sie hierzu unsere Infobroschüre zur Trauerspende „Aus Trauer wächst Zuversicht“ mit allen wichtigen Angaben zur Abwicklung.

Sollten Sie außerdem Fragen zur Trauerspende haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich ebenfalls gerne per E-Mail oder natürlich auch telefonisch. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Geben Sie uns dazu bitte eine Telefonnummer, unter der wir Sie zu diesen Zeiten erreichen.

Unsere Kontaktdaten und Uhrzeiten der Erreichbarkeit finden Sie am Ende dieser Seite.

2. Vorabinformation in der Traueranzeige

Wichtig ist außerdem, bereits in der Traueranzeige auf die Bitte um eine Spende für SOS-Kinderdorf anstelle von Blumen oder Kränzen hinzuweisen.

3. Konto und Verwendungszweck

Hinweis an die Bestatter oder das Trauerhaus:

Bitte nennen Sie in der Anzeige unser Anlass-Sonderkonto und den Vor- und Nachnamen der oder des Verstorbenen als Stichwort bzw. Verwendungszweck für die Überweisungen. Nur so können wir die Spenden eindeutig zuordnen.

Hinweis an unser Service-Team:

Bitte teilen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der oder des Verstorbenen mit, den Termin der Trauerfeier und die Kondolenzanschrift. Gerne können Sie uns auch einfach eine Kopie der Traueranzeige senden.

4. Dankschreiben und Zuwendungsbestätigung

Etwa vier bis sechs Wochen nach der Beisetzung informieren wir Sie über das Spendenergebnis. Über Sammelbeträge dürfen wir gemäß Vorschriften des Finanzamtes keine Zuwendungsbestätigungen für Angehörige ausstellen. 

Bitte beachten Sie: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Einzelbeträge und Namen nennen. (gültig ab 1.10.2018) Wir halten uns an das Bundesdatenschutzgesetz und versichern Ihnen, dass wir keinerlei Daten an Dritte weitergeben. 

Anlass-Sonderkonto

Donner & Reuschel Bank

IBAN DE22 2003 0300 0122 5777 00
BIC CHDBDEHHXXX

Bitte geben Sie als Stichwort den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person an. Damit können wir die Spenden eindeutig zuordnen. Vielen Dank.

Kondolenzspende - Aus Trauer wächst Zuversicht

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein schmerzlicher Verlust. Sie finden in unserer aktuellen Broschüre alle wichtigen Informationen zur Trauerspendenabwicklung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum ist ein Kennwort für meine Aktion wichtig?

Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihrer Überweisung ein Kennwort zu geben, da sonst die eindeutige Zuordnung der eingehenden Spende(n) zu Ihrer Aktion schwierig wird. Am besten verwenden Sie als Kennwort den Vor- und Nachnamen des oder der Verstorbenen.

Wann werde ich über den Spendeneingang informiert?

Unser Team informiert Sie gerne ca. 4-6 Wochen nach der Trauerfeier.

Kann ich die Beträge der einzelnen Spender einsehen?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen keine Einzelbeträge und keine Namen nennen, teilen Ihnen aber gerne die Anzahl der Spenden und den Gesamtbetrag mit.

Ab welchem Betrag erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung?

Die Einzelspendenhöhe, die ohne Nachweis beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, wurde vom Gesetzgeber zum 1.1.2021 von 200 € auf 300 € angehoben. Für Sie heißt das, dass das Finanzamt bis 300 € einen einfachen Bankbeleg bzw. den Kontoauszug akzeptiert. Die Vor­la­ge einer amt­li­chen Spen­den­quit­tung ist erst ab einer Ein­zel­spen­den­hö­he von 300,01 € pro Spen­de er­for­der­lich. Daher ver­sen­den wir die Zu­wen­dungs­be­stä­ti­gung bei On­line-Spen­den künftig erst ab einer Höhe von 300,01 €.

Kann ich die Spenden zweckgebunden einem bestimmten Projekt oder einer SOS-Einrichtung zukommen lassen?

Wer spendet, will helfen und Gutes bewirken; mitunter nach Absprache mit unserem Anlass-Team auch gezielt zugunsten einer bestimmten SOS-Einrichtung. Bei SOS-Kinderdorf führen wir genau Buch darüber, dass diese zweckgebundenen Spenden wie vorgesehen zum Einsatz kommen. Aber was geschieht, wenn die Spendeneinnahmen im Einzelfall über den Finanzierungsbedarf des einzelnen Projekts hinausgehen? Das Gesetz erlaubt es dann zwar, die Spenden für andere dringende SOS-Projekte zu verwenden. Doch die Spender müssen in diesem Fall über die alternative Verwendung ihrer Spende informiert werden.

Ungebundene Spenden erhöhen die Bewegungsfreiheit

Die Korrespondenz und Abstimmung mit dem Spender bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand und damit mehr Kosten. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das die derzeit umfassendste Spendenprüfung in Deutschland vornimmt, empfiehlt daher in seinen „Spenden-Tipps“, zweckgebundene Spenden nur ausnahmsweise einzusetzen. Bzw. wirklich nur dann, wenn die begünstigte Organisation diese Spendenform in besonderen Fällen empfiehlt.
Am effizientesten kann man deshalb mit ungebundenen Spenden helfen. Das heißt, Spenderinnen und Spender verzichten darauf, einen konkreten Verwendungszweck zu benennen. „Für SOS-Kinderdorf ist das die beste Möglichkeit, sehr effizient zu helfen“, sagt Christine Rust, Leiterin Direktmarketing bei SOS. „Denn so können wir das Geld schnell und flexibel jeweils dort einsetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird und dabei die Verwaltungskosten niedrig halten.“

Ihre Ansprechpartnerinnen

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unsere Mitarbeiterinnen im Team "Anlass-Spende"

Frau Natalie Bader und Frau Andrea Mastroianni
SOS-Kinderdorf e.V.

Telefon 089/12606-195
Fax 089/ 12606-404
anlass@sos-kinderdorf.de

Sie haben Fragen oder möchten auf eine andere Art spenden? Wir beraten Sie gerne telefonisch. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular – einfach und bequem.

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