Die Einzelspendenhöhe, die ohne Nachweis beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, wurde vom Gesetzgeber zum 1.1.2021 von 200 € auf 300 € angehoben. Für Sie heißt das, dass das Finanzamt bis 300 € einen einfachen Bankbeleg bzw. den Kontoauszug akzeptiert. Die Vorlage einer amtlichen Spendenquittung ist erst ab einer Einzelspendenhöhe von 300,01 € pro Spende erforderlich. Daher versenden wir die Zuwendungsbestätigung bei Online-Spenden künftig erst ab einer Höhe von 300,01 €. Auch der SOS-Kinderdorf e.V. versendet Spendenquittungen erst ab einem Betrag von 300,01 Euro.