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Standards

Qualitätsstandards und Grundsatzpapiere des SOS-Kinderdorf e.V.

Neben dem Qualitätsentwicklungsverfahren nach GAB, das in der Praxis der SOS-Einrichtungen und der Geschäftsstelle zum Einsatz kommt, hat der Verein in den letzten 10 Jahren verschiedene Standards und Grundsatzpapiere zu Schlüsselprozessen in der pädagogischen Arbeit verfasst, die für die Mitarbeiter/-innen Vorgaben darstellen und eine Hilfestellung in der fortlaufenden Professionalisierung und Qualifizierung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen leisten soll. Sie werden seitens der Fachabteilungen in der Geschäftsstelle initiiert und mit Kollegen/-innen aus der Praxis erarbeitet. Im regelmäßigen Turnus von einigen Jahren werden die Qualitätsstandards evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert.

Angebotsbezogene Papiere

Leitlinie mit Rahmenvorgabe "Fachliches Profil der Kindertageseinrichtungen"

Vor dem Hintergrund, einen gemeinsamen konzeptionellen Rahmen für das Angebot der Kindertagesbetreuung bei SOS-Kinderdorf schaffen zu wollen, entstand jüngst das „Fachliche Profil der SOS-Kindertageseinrichtungen“. Dieses Papier beinhaltet strategische und qualitative Aussagen der Vereinsführung sowie pädagogische Grundsätze, die bei der (Weiter-) Entwicklung von Konzeptionen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Gleichzeitig schaffen sie für die Fachkräfte ein gemeinsames Grundverständnis der Arbeit mit Kindern in SOS-Kindertageseinrichtungen deutschlandweit.
Partizipation von Kindern, Lebensweltorientierung, Familienstärkung, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit den Eltern, Gesundheitsförderung, ganzheitliche Bildung und individuelle Förderung von Kindern sind hierbei pädagogische Grundsätze. Für den Transfer der Grundsätze in den jeweiligen pädagogischen Alltag wurden Umsetzungsempfehlungen formuliert. Der Prozess der Umsetzung wurde durch zwei interne Fachtagungen eingeleitet. Hier konnten sich Mitarbeiter/-innen der Kindertageseinrichtungen zu den Leitlinien austauschen und, gemeinsam mit ihren Team- bzw. Einrichtungsleitungen sowie den zuständigen Referenten/-innen aus der Geschäftsstelle, begleitende Maßnahmen und Strukturen für eine gelungene Umsetzung in die Praxis entwickeln.

Qualitätsstandards SOS-Beratungseinrichtungen

Neben der Definition der Grundversorgungsaufgaben einer SOS-Beratungsstelle sieht der Qualitätsstandard vor, dass präventive Arbeit geleistet wird, sich die Mitarbeiter/-innen in Gremienarbeit engagieren, in Ausschüssen vertreten sind, und dass ihre fachliche Arbeit in Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen, wie Ärzten, Krippen, Schulen und Kindergärten, geschieht. Des Weiteren sieht das Grundsatzpapier vor, dass Ratsuchende niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zur Beratungsstelle erhalten und in welchen Zeittermini fallbezogene Beratungsleistung zu erbringen ist. Es werden Rahmenbedingungen für Personalarbeit und Weiterbildung benannt. Die Standards für Qualität in SOS-Beratungseinrichtungen beziehen sich in erster Linie auf die institutionelle (Erziehungs-)Beratung im Rahmen des KJHG. 
 

Qualitätsarbeit in den Einrichtungen der Jugendberufshilfe im SOS-Kinderdorf e.V.

Wer gehört zur Zielgruppe von Maßnahmen der Jugendberufshilfe bei SOS-Kinderdorf e.V.? Welche Rolle spielen die jeweiligen Kundengruppen, also zum einen die Auftraggeber, wie Jugendamt, Arbeitsamt, Land oder Kommune und zum anderen die sich innerhalb der Maßnahmen befindenden Jugendlichen selbst? Welche Methoden zur Sicherung der Qualitätsstandards stehen dem Verein zur Verfügung und in wessen Zuständigkeit befindet sich die jeweilige Aufgabe? All dies benennt und erklärt das Papier „Qualitätsarbeit in den Einrichtungen der Jugendberufshilfe“ und macht ferner anhand eines Regelkreises deutlich, wie ein Verfahren der Qualitätssicherung und der Qualitätsweiterentwicklung in jeder Einrichtung aussehen kann um dadurch eine erfolgreiche Umsetzung von Qualitätsarbeit gewährleisten zu können.

Rahmenvorgabe zur Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Kontext stationärer Unterbringung

Dem SOS-Kinderdorfverein ist es ein grundlegendes Anliegen, den stationär aufgenommenen Kindern und Jugendlichen möglichst nahen Zugang zu ihrem Herkunftssystem zu gewährleisten, insbesondere zu ihren Eltern aber auch zu anderen Personen, denen die Betreuten nahestehen. Deshalb wird die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Herkunftssystems im Sinne eines förderlichen Aufwachsens der betreuten Menschen angestrebt. Unter dieser Zusammenarbeit versteht der Träger die aktive Kommunikation und Interaktion der Einrichtung mit dem sozialen Umfeld des betreuten Kindes / Jugendlichen auf der Grundlage der in der Hilfeplanung festgelegten Zielsetzung. Der hierzu entwickelte Qualitätsstandard im Verein beinhaltet die Vorgabe, dass jede SOS-Einrichtung, die stationäre Erziehungshilfen anbietet, ein Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem vorhält, unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben. In dem Konzept enthalten sind die vereinsweiten und gesetzlichen Grundlagen, Verfahrenswege und Verantwortlichkeiten, Aussagen zu Ziel und Zweck, zu Methoden und zu Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung der Zusammenarbeit. Das Konzept wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.

Qualitätsstandards zu Kinderschutz, Kinderrechten, Beteiligung

Beteiligung - Leitlinie mit Rahmenvorgabe

Beteiligung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Arbeit von SOS-Kinderdorf e.V. In allen erbrachten Leistungen wird die Beteiligung und Teilhabe der betreuten jungen Menschen, aber auch deren Umfeld sowie der eigenen Mitarbeiter/-innen als Handlungsmaxime betrachtet. Die Rahmenvorgabe sieht verbindlich vor, alle Kinder und Jugendlichen an Entscheidungen zu beteiligen, von denen sie betroffen sind. Die hier dokumentierten fachlichen Aussagen geben den SOS-Einrichtungen Orientierung, um für sich ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten und in der Praxis mit Leben zu füllen. Durch diese Vorgabe werden in den Einrichtungen bereits vorhandene Qualitätsstandards systematisch weiterentwickelt.
Zuletzt fand dieser Aspekt qualitätsvoller Arbeit einen besonderen Höhepunkt, als im Mai 2010 im SOS-Kinderdorf Lippe 200 in ganz SOS-Deutschland beheimatete junge Menschen samt ihren Betreuten und Mitarbeiter-/innen der Geschäftsstelle zusammenkamen, und den Partizipationsgedanken auf der ersten SOS-Kinderkonferenz erfuhren und praktisch umsetzten.

Grundsatzpapier Kinderschutz

Eine entscheidende Grundlage für gelingende Pädagogik ist für den SOS-Kinderdorfverein das Thema Kinderschutz samt seinen Aspekten Kinderrechte und Beteiligung. Im dazu entwickelten Grundsatzpapier definiert der Verein Kinderschutz als Gefährdungsprophylaxe und Prävention vor Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung und verpflichtet sich gleichzeitig zur Einhaltung der internationalen Kinderrechte sowie zur Durchführung einer Pädagogik, die dem Kindeswohl am besten entspricht und die jedwede Chancen auf Entwicklung ermöglicht. Das Papier benennt ebenso bestehende Aktivitäten, wie sozialpolitisches Engagement, Personalentwicklungsmaßnahmen oder institutionelle Bedingungen, die wichtige Rahmenparameter für gelebten Kinderschutz im Verein darstellen. Das geschaffene Grundverständnis des Kinderschutzgedankens sieht auf dem weiteren Weg die Fortentwicklung und nachhaltige Verankerung desselben vor.

Verbindliche Verfahrenswege bei Grenzüberschreitungen in Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e.V.

Es gehört zum pädagogischen Alltag oftmals dazu, Grenzen zu setzen. Nicht minder wichtig ist es jedoch, die Grenzen des Gegenübers zu achten bzw. sensibel und angemessen damit umzugehen. Jede/-r Betreute im SOS-Kinderdorfverein muss über sein/ihr Recht informiert sein, sich im Falle einer Grenzüberschreitung an bestimmte Personen wenden zu können, sei es eine Vertrauensperson, die/den Kinderschutzbeauftragte/-n, die Einrichtungsleitung, das Jugendamt oder die Sorgeberechtigten. Gleichzeitig werden betreute Kinder und Jugendliche dafür sensibilisiert, mögliche Straftaten zu erkennen. Das Papier regelt die verbindlichen Verfahrenswege im Verein, die Stufen der zeitnahen Meldung an Vorgesetzte, Geschäftsstelle, Jugendamt und Erziehungsberechtigte. Dem SOS-Kinderdorfverein ist es ein Anliegen, das tabubehaftete Thema auch präventiv anzugehen und im Fall der Fälle nicht nur die rechtlichen Konsequenzen zu ziehen, sondern auch Hilfsmöglichkeiten für die betroffenen Betreuten sowie für die grenzüberschreitende Person in den Blick zu nehmen.