Das SGB VIII sieht eine weitreichende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Wie lässt sich dies in der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen? Die vorliegenden Empfehlungen fassen das Wesentliche zusammen.
SOS-Kinderdorf e.V., Ressort Pädagogik (Hrsg.)
2015
SOS-Kinderdorf e.V., Ressort Pädagogik (Hrsg.)
Kostenfrei
Das SGB VIII sieht eine weitreichende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Wie lässt sich dies in der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen? Die vorliegenden Empfehlungen fassen das Wesentliche zusammen.
Kinder und Jugendliche stehen im Zentrum allen pädagogischen Handelns. Sie brauchen bestmögliche Entwicklungs- und Lernbedingungen für ihr Aufwachsen. Beteiligung ist dabei als pädagogisches Grundkonzept von besonderer Bedeutung.
Mädchen und Jungen sind Experten für ihre Lebenslage. Sie können sich zu ihren Belangen äußern, wollen selber gestalten und auch eigene Wege gehen. Und sie melden berechtigte Ansprüche an, dies zu tun. Die Art und Weise, wie junge Menschen beteiligt werden, zeigt ihnen, welche Rolle ihnen zugedacht wird, und beeinflusst zugleich ihre Selbst- und Weltsicht sowie ihr Handeln. Beteiligung hat sich als Voraussetzung für eine positive Persönlichkeitsentwicklung erwiesen. Sie bildet den Rahmen für die Umsetzung der Kinderrechte sowie das Einüben demokratischer Formen des sozialen Miteinanders. Das SGB VIII sieht ausdrücklich vor, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien maßgeblich den Hilfeprozess mitgestalten können.