Die Reform des SGB VIII durch das
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat im Jahr 2021 eine
inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich verankert: Diese wird schrittweise zuständig für alle jungen Menschen, ebenso Kinder und Jugendliche mit seelischen, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Auch für Einrichtungen der Heimerziehung gilt es,
sich inklusiv auszurichten und damit inklusive Schutzkonzepte zu entwickeln.
Inklusive Schutzkonzepte stellen eine fachliche Herausforderung dar, weil sie die Situation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen müssen, die in ihrer Beweglichkeit, der Sprache, den Sinneswahrnehmungen, der psychischen Befindlichkeit oder in ihren geistig-kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Um ihre Sicherheit und ihren Schutz verlässlich zu gewährleisten, müssen Schutzkonzepte weiterentwickelt werden.