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Eine Gruppe weiblicher und männlicher junger Erwachsener sitzt lächelnd in einer Reihe
AGJ-Transferkonferenz Leaving Care

Care-Leaver*innen haben Rechte – jetzt kommt es aufs Handeln an!

Ansicht einer Konferenz mit

Care-Leaver*innen standen im Mittelpunkt der AGJ-Transferkonferenz in Berlin am 30. und 31. Mai. Wie sich der „Rechtsanspruch Leaving Care vor Ort verbindlich inklusiv gestalten" lässt, war das Hauptthema in Diskussionsrunden, Arbeitsgruppen sowie in der Vorstellung von Praxisbeispielen – gerahmt von Forschungsergebnissen zur Situation und Herausforderung von jungen Menschen im Übergang von der stationären Erziehungshilfe ins eigenständige Leben. Im lebendigen Austausch mit Menschen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, kommunalen Akteuren wie Jobcenter und Wohnungshilfe sowie Vertreter*innen aus Forschung und Politik brachten Care-Leaver*innen ihre Belange eindrucksvoll auf die Bühne. Kooperationspartner der Tagung waren der SOS-Kinderdorf e.V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V., die Universität Hildesheim und der Careleaver e.V.


Was bedeutet es, Care-Leaver*in zu sein?

Junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen, stehen gegen Ende der regulären Hilfen zur Erziehung (SGB VIII § 34) – meist mit 18 Jahren – vor einer mindestens zweifachen Herausforderung. Deutlich früher als Gleichaltrige, die in ihren Familien aufwachsen, müssen sie sich mit dem Auszug und allen damit verbundenen Themen beschäftigen (siehe dazu auch die Publikation SOSkompakt Leaving Care). Zeitgleich fällt in diese Übergangsphase oft noch das Ende der Schulzeit. Sie stehen also an der Schwelle zu Ausbildung oder Beruf und haben damit eine weitere Herausforderung zu bewältigen.

Blick auf eine Podiumsdiskussion mit einer Moderatorin mit Mikrofon sowie mehreren jungen Erwachsenen neben ihr

Da Care-Leaver*innen nur in wenigen Fällen auf die Unterstützung des Elternhauses zurückgreifen können, ist in dieser Umbruchzeit eine verlässliche Begleitung und Nachbetreuung der jungen Erwachsenen umso wichtiger. Was es in der Realität bedeutet, diese Übergangsphase zu meistern, brachten Care-Leaver*innen auf der Konferenz in Berlin offen und eindeutig zur Sprache. Beispielsweise in der Podiumsdiskussion „U25 spricht: Gleichberechtigtes junges Erwachsenenalter – was wir euch schon immer sagen wollten!“

In den Beiträgen der Care-Leaver*innen zog sich als Tenor durch, dass sie als Jugendliche und junge Erwachsene während ihrer Zeit in der Einrichtung und im Übergang häufig zu wenig Informationen über ihre Rechte, zu Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfen sowie über Selbstorganisationen für Care-Leaver*innen erhalten haben. Ihre Eindrücke waren außerdem:

  • Häufig fühlen sie sich zu schnell abgespeist, etwa wenn die Unterstützung nicht am eigenen Bedarf orientiert oder Hilfen aus Kostengründen nicht fortgeführt werden.
  • Immer wieder berichten Care-Leaver*innen von einem abrupten Hilfeende mit Erreichen des 18. Lebensjahres, obgleich sie sich eine weitere Unterstützung wünschen.
  • Und viele von ihnen teilen die Erfahrung, dass hauptsächlich auf ihre  „Defizite“ geschaut wird, als vielmehr auf ihre Stärken und Erfolge zu sehen. Dies gilt insbesondere bei der Unterbringung nach § 35a (seelische Beeinträchtigung), für deren Gewährung ab dem 18. Lebensjahr das Jugendamt in der Regel eine psychiatrische Diagnose und – häufiger als rechtlich notwendig – eine psychiatrische Begutachtung einfordert. Eine Praxis, die die Defizitorientierung systematisiert und Care-Leaver*innen stigmatisiert. „Ich bin auch gerade wieder in der 35a-Prüfung“ brachte eine Care-Receiverin diesen Umstand auf den Punkt.
Unterschiedliche Menschen mit einer Mund-Nasen-Maske stehen in einem Foyer

Alle Teilnehmer/ -innen der Diskussion waren sich darin einig, dass die persönlichen Leaving Care-Erfahrungen stark davon abhängen, an welche Fachkräfte sie beim öffentlichen und freien Träger geraten. Dabei wurde allen Zuhörer*innen schnell klar: Die Unterstützung und Begleitung im Übergang in ein eigenständiges Leben darf nicht Glücksache sein. Hier muss sich die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend ändern hin zu einer am Bedarf, an den Vorstellungen und den Wünschen der jungen Menschen orientierten Unterstützungsleistung: „Die Jugendhilfe muss gute Erfahrungen für alle Care-Leaver schaffen“, so Jamie Speidel vom Careleaver e.V.

Seit der Neuregelung im SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG 2021) besteht für Care-Leaver*innen u.a. das Recht auf Nachbetreuung (§ 41a SGB VIII) und  der Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige wurde gestärkt. Doch wie kann die Umsetzung der Reform durch den Aufbau verlässlicher Strukturen vor Ort in den Kommunen und bei Trägern gelingen?

Rechtsanspruch Leaving Care umsetzen – das ist zu tun

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs Leaving Care muss alle Lebensbereiche der jungen Erwachsenen in den Blick nehmen: soziale Beziehungen, Beteiligung, Bildung und Beruf, Finanzen und Wohnen. Denn es zeigt sich, dass Care-Leaver*innen überall dort große Herausforderungen zu bewältigen haben, oftmals zeitgleich und ohne ausreichend Rückhalt zu bekommen.

Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren stärken

Beschriftete Papierkärtchen liegen vor den Füßen von Workshopteilnehmern auf dem Boden angeordnet

Sowohl die öffentlichen und freien Träger als auch die Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen in der Kommune müssen kooperieren und ihr fachliches Handeln aufeinander abstimmen – im Sinne der jungen Erwachsenen. Verbindliche Übergangskonzepte zur Begleitung aus der stationären Einrichtung in die Eigenständigkeit oder beim Wechsel von der Jugendhilfe in Maßnahmen der Jobcenter zur Berufsorientierung und -förderung sind vor Ort rechtskreisübergreifend zu gestalten.

Die Schnittstellen zwischen den leistungsgewährenden Stellen, bei der Vermittlung von Wohnraum, zum Gesundheitsbereich, zum Bildungssystem und zwischen den verschiedenen Sozialleistungsbereichen (SGB II, III und künftig IX) müssen so beschaffen sein, dass keine Versorgungslücken für Care-Leaver*innen entstehen.

Gute Praxis muss Schule machen

Ansicht von Händen, die Zettel mit Text und Symbolen an ein schwarzes Brett heften

In Arbeitsgruppen und Vorträgen wurde deutlich, dass es bereits viel empirisches Wissen zur Lebenssituation von Care-Leaver*innen gibt und dass gute Praxisbeispiele in verschiedenen Kommunen etabliert und evaluiert wurden, die für die Weiterentwicklung an anderen Standorten herangezogen werden können. Nicht zuletzt formulieren die Selbstorganisationen für Care-Leaver*innen aus ihrer Sicht Anforderungen an das Hilfesystem. Die Begleitung von jungen Erwachsenen wird dann systematisch verbessert, wenn dieses Wissen in der Breite genutzt wird.

Was noch vor uns liegt – ein Fazit

Teilnehmende einer Fishbowl-Diskussion auf einer Tagung - Menschen sitzen im Kreis angeordnet um eine Diskussionsrunde

Die Abschlussdiskussion hat verschiedene Themen noch einmal auf den Punkt gebracht und entsprechende Forderungen formuliert:

  • Die Lücke von fünf Jahren Entwicklungszeit, die Careleaver*innen im Vergleich zu ihren Peers häufig nicht gegeben sind, muss endlich geschlossen werden. Nicht die Volljährigkeit ist der Anlass für das Hilfeende, sondern die persönliche Reife der jungen Menschen und ihre Bereitschaft aus der stationären Erziehungshilfe auszuziehen.
  • Die Lebenssituation von Careleaver*innen ist in allen sozialpolitischen Entwicklungsbereichen zu berücksichtigen – von der Grundsicherung bis zur inklusiv ausgerichteten Jugendhilfe.
  • Die Kostenheranziehung aus dem Verdienst der Careleaver*innen sollte jetzt abgeschafft und damit eine einheitliche Praxis geschaffen werden.
  • Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialleistungsbereichen ist rechtlich zu regeln und verbindlich zu gestalten, damit Care-Leaver*innen nicht zwischen den „System-Stühlen“ sitzen und unzureichend unterstützt werden.
  • Bundesweite Fachstandards Leaving Care sind zu formulieren – und begleitend zur Umsetzung des KJSG einzuführen.
  • Jugendhilfe muss sich verändern, wenn sie Careleaver*innen je nach ihrem Bedarf unterstützen und auf ihrem Weg ins eigenständige Erwachsenenleben verlässlich begleiten will.


Zum Rückblick der Orga-Gruppe auf die AGJ-Transfertagung

Leaving Care – eine internationale Bewegung

In einem sehr unkonventionellen Beitrag lotet Kiaras Gharabaghi (Ryerson University Toronto, Canada) aus, wo die internationale Debatte um Leaving Care steht und wie sie fortgesetzt werden muss.

Titelfoto: Dieter Soldan

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